Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten

EFRE
Sachsen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Förderung von Vorhaben zur Sanierung von schadstoffbelasteten Standorten (schädliche Bodenveränderungen und Altlasten) sowie der durch diese verursachten Gewässerverunreinigungen.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Gebietskörperschaften, daneben auch sonstige Inhaber der zu sanierenden Flächen

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Ziel ist es, die natürliche Bodenfunktion sowie die Nutzungsfähigkeit der Fläche wiederherzustellen. Durch die Wiedereingliederung von sanierten Flächen in den Flächenkreislauf kann zudem die Inanspruchnahme intakter Flächen reduziert werden. So kann ein Beitrag zur Biodiversität und zum Erhalt von Ökosystemen geleistet werden. Die Entsiegelung und Wiederherstellung von natürlichen Bodenfunktionen leistet zudem einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Durch die Beseitigung von schadstoffbelasteten Standorten wird das Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt des Green Deals angestrebt. Durch die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen auf ehemals kontaminierten Standorten werden außerdem die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie (2020) umgesetzt.

Beschreibung:

Nach aktuellen Zahlen gibt es in Sachsen ca. 21.100 Altlasten und altlastenverdächtige Flächen. Insbesondere städtische Gebiete sowie die Montanregion Erzgebirge stellen aufgrund ihrer industriellen sowie bergbaulichen Vergangenheit einen Schwerpunkt dar. Für einen Großteil der Altlasten sind die Verursacher, insbesondere auf Grund des wirtschaftlichen Strukturwandels nach der Wiedervereinigung mit vielen Betriebsinsolvenzen, nicht bekannt und nicht haftbar zu machen. Die Flächen stellen eine erhebliche Umweltbelastung dar und führen zu deutlichen Gewässerbelastungen. Gleichzeitig sind in Sachsen der Flächenverbrauch sowie die Zersiedlung zwischen 2011 und 2019 weiter gestiegen, Trend weiterhin steigend. Diese anhaltende Bodenversiegelung schränkt die Biodiversität ein und verstärkt den Erwärmungstrend.

Mit dem Vorhaben soll die Sanierung von schadstoffbelasteten Standorten (schädliche Bodenveränderungen und Altlasten) sowie der durch diese verursachten Gewässerverunreinigungen gefördert werden. Hierzu gehören Dekontaminations-, Sicherungs- und Beschränkungsmaßnahmen sowie vorbereitende Maßnahmen (Untersuchung, Planung) und die Sanierungsplanung.

Die bereitgestellten Flächen können im Anschluss bspw. für Grünflächen, durchlässige Bodenbedeckungen sowie für die Wohnnutzung, wirtschaftliche, kulturelle, Sport- oder Gemeindeaktivitäten usw. genutzt werden. Investitionen zur Nachnutzung werden in diesem Vorhaben nicht gefördert. Der Flächenanteil an hergestellten, naturnahen Grünflächen wird dabei mindestens 15% betragen.

Auswahlverfahren:

Eine Förderung setzt voraus, dass es sich um fachlich priorisierte Maßnahmen nach Gefahrenlage gemäß BBodSchG handelt sowie dass diese Flächen im Sächsischen Altlastenkataster SALKA registriert sind. Des Weiteren soll nur in den Fällen gefördert werden, bei denen das Verursacherprinzip („Polluter Pays Principle“) nicht angewandt werden kann. Es soll insbesondere in den Regionen gefördert werden, wo sich Altlasten und Altlastenverdachtsflächen konzentrieren. Die insgesamt erfassten Flächen konzentrieren sich aufgrund der industriellen und bergbaulichen Historie überdurchschnittlich in den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig als auch in den Landkreisen in und um die Montanregion Erzgebirge.