Kreislaufwirtschaft

EFRE
Sachsen
Handlungsfelder:

Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Effiziente Verfahren und neue Lösungen zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Wertstoffrückgewinnung.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform sowie Art und Umfang der Beteiligung der öffentlichen Hand), Verbandskörperschaften, Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, KMU, Unternehmen sowie sonstige Unternehmen mit direkter oder indirekter öffentlicher Beteiligung, die der KMU-Definition nicht entsprechen, Vereine, Stiftungen sowie Genossenschaften

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur
Produktentwicklung, Markteinführung

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Beschreibung:

Der Länderbericht 2019 sieht für Deutschland einen erheblichen Investitionsbedarf, um eine systemische Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Auch die Investitionsleitlinien benennen einen Investitionsbedarf für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft insbesondere für KMU als prioritäres Handlungsfeld.

Die Kreislaufwirtschaft birgt ein hohes Potenzial durch eine Verbesserung der Ressourcenproduktivität ein wichtiger Motor für die Wettbewerbsfähigkeit zu sein. Im verarbeitenden Gewerbe entfallen in Deutschland 44 % der Kosten auf Materialkosten (Personalkosten: 18 %) und machen diese somit zum wichtigsten Kostenfaktor. Ressourcenschonende Produktionsverfahren können zudem die Abhängigkeit von volatilen Rohstoffmärkten verringern. Sachsen weist dabei für das Recycling und die Ressourcenrückgewinnung hohe Potenziale (Know-how, technische Spezialisierung, Technologien) auf. Diese Potenziale sollen genutzt werden, um die Kreislaufwirtschaft in Sachsen zu stärken und um neue Perspektiven für Unternehmen zu schaffen.

Darüber hinaus sind biogene Abfälle und Klärschlamm nahezu klimaneutrale Energieträger und Ressourcenquellen. Diese werden heute häufig in Verbrennungsanlagen energetisch genutzt. Durch den langfristigen Rückgang der Kapazitäten in Braunkohlekraftwerken können und müssen diese anderen Verwertungen zugeführt werden. Die dazu notwendigen Maßnahmen sollen gefördert und gleichzeitig mit der Bedingung verknüpft werden, über thermische und biologische Verfahren Bioabfälle primär stofflich zu nutzen. Knappe Wertstoffe wie beispielsweise Phosphor sollen bei der Klärschlammbehandlung zurückgewonnen werden. Zudem soll die nachhaltige Gewinnung von Grundstoffen für die chemische Industrie insbesondere aus biogenen Reststoffen (Bioraffinerien) gefördert werden. Hier gilt es, neue und verbesserte, abfallarme und -abfallfreie Produktionstechnologien und Verfahren zu etablieren. Unter Einhaltung der Abfallhierarchie ist die energetische Verwertung von bei der Aufbereitung oder dem Recycling anfallenden Restabfallfraktionen, für die eine stoffliche Verwertung nicht mehr möglich ist, zum Zwecke der Energiebereitstellung für die im Zusammenhang stehenden Aufbereitungs- und Recyclingprozesse zulässig.

Unter Abfallvermeidung werden Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, anfallende Abfallmengen zu reduzieren. Das kann beispielsweise durch Kaskadennutzung, optimierte Produktionsprozesse mit geringerem Abfallaufkommen oder Rückführung von Stoffen bereits im Produktionsprozess vor der Abgabe als Abfälle erfolgen. Unter Vorbereitung zur Wiederverwendung werden Maßnahmen verstanden, die eine erneute Nutzung ermöglichen oder vereinfachen. U. a. zählen hierzu Reinigung oder Reparatur oder die Aufbereitung von Altölen oder die Erfassung von Schaltplänen und Konstruktionsplänen, die eine automatisierte Trennung und Wiederverwendung ermöglichen oder vereinfachen. Alle im Programm dargestellten Maßnahmen im Bereich Abfall zielen darauf ab, die Restabfallmenge zu reduzieren. Mit den geplanten Maßnahmen werden keinerlei Investitionen zur Steigerung der Kapazität von Anlagen zur Behandlung von Restabfällen getätigt, Art. 7 Abs. 1 lit. g EFRE-VO wird damit eingehalten.

Vor dem Hintergrund der Investitionsbedarfe liegt der Fokus des Vorhabens auf investiven Maßnahmen zur Markteinführung von neuen Verfahren, Produkten und Dienstleistungen sowie auf Investitionen in Anlagen, Prozesse, Verfahren, Maschinen sowie dem Aufbau intelligenter und digital vernetzter Systeme zur Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Erhöhung der Qualität der Abfallsammlung und der Wertstoffhöfe, Sortierung, Recycling und sonstigen Verwertung, zur effizienten Ressourcennutzung, Kopplung von stofflicher und energetischer Nutzung sowie Kaskadennutzung von Ressourcen und deren Prozessoptimierung, Bioraffinerien, Einsatz von Rezyklaten, die praktische Umsetzung von Ökoinnovationen, Digitalisierung in der Kreislaufwirtschaft, Umsetzung des Zero-Waste-Ansatzes und Etablierung abfallarmer bzw. abfallfreier sowie ressourcenschonender Produktionstechnologien. Diese Investitionen müssen nicht zwingend innovativ sein, es ist jedoch davon auszugehen, dass gerade innovative Maßnahmen häufig eine höhere Wirtschaftlichkeitslücke aufweisen und daher vorwiegend einer Unterstützung bedürfen. Eine Finanzierungslücke ist für alle investiven Vorhaben darzustellen.

Dazu zählen insbesondere:

  • gekoppelte Infrastrukturen (z. B. Abwärmenutzung, Kopplung stofflicher und energetischer Nutzung stofflich nicht weiter nutzbarer Restabfallfraktionen, Kaskadennutzung), Bioraffinerien
  • Förderung der Markteinführung und des Rollouts von Technologien der Bioökonomie, von Öko-Innovationen und Maßnahmen zur Steigerung der Kreislaufverwendung von Rohstoffen, insbesondere von Kohlenstoff z. B. aus biogenen Rest- und Abfallstoffen (Pyrolyse, Synthesegaserzeugung, Power-to-X; Herstellung von E-Fuels und Biokraftstoffen wie Biomethan oder Bio-LPG),
  • Förderung von Konversionstechnologien der Bioenergie, Weiterentwicklung von Umwandlungsprinzipien und von Verfahren zum Materialrecycling, insbesondere Urban Mining,
  • Digitalisierung in der Kreislaufwirtschaft (z. B. Prognosewerkzeuge, künstliche Intelligenz, die zur Steigerung der Ressourceneffizienz bzw. Reduzierung von CO2 oder zur verbesserten Sammlung und Trennung von Abfällen beitragen),
  • Anwendungen zur Prozessoptimierung in stofflich, energetischen Nutzungskaskaden (z. B. Automatisierung und Flexibilisierung), Unterstützung regionaler Zero-Waste-Projekte
  • Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen entsprechend Klärschlammverordnung,
  • Verbesserung der Quantität und Qualität der Bioabfallsammlung, der Qualität der Wertstoffhöfe und der Abfallbewirtschaftung gewerblicher Abfälle,
  • Verbesserung Recycling Kunststoffabfälle und mineralischer Abfälle sowie Verbesserung des Einsatzes von Rezyklaten.

Beispiele für Investitionen können sein: verbesserte Abfallerfassung und Erkennung im Rahmen der Sortiertechnik durch (vernetzte) IuK-Systeme für qualitativ hochwertige Materialströme, Investitionen in neue oder stark verbesserte Sensorik, die insbesondere eine zuverlässige Detektion bei hoher Verschmutzung oder bislang schwer identifizierbaren (stark absorbierende) Materialien ermöglicht. Ein weiteres Beispiel sind Investitionen in veränderte Produktionsprozesse, die eine Abfallvermeidung, eine einfachere Wiederverwendung oder ein verbessertes Recycling ermöglichen. Schließlich können auch Investitionen in verbesserte Anlagentechnik erfolgen, beispielsweise zur Vereinzelung von Materialien, Entfernung von Verschmutzungen oder Etiketten, Verbesserung der Nichteisenmetall-Aushaltung, Steigerung herstellbarer Sekundärrohstoffe, Steigerung der Wertstoffausbeute in Vorbehandlungsanlagen, Optimierung der stofflichen Verwertung für (Misch-)Kunststoffe. Eine Verbesserung des Recyclings von mineralischen Abfällen wird beispielsweise durch Investitionen in verbesserte Anlagen, Verfahren, Prozesse zur rohstofflichen und mineralischen Nutzung von Schlacken und Aschen gesehen. Auch die Rückgewinnung von Metallen, Ölen und Schmierstoffen aus hochwertigen Metallschlämmen, wie unter anderem Walzzunder und Schleifstaub, durch Vakuumdestillation oder die Optimierung von pyrometallurgischen Recyclingprozessen zur Rückgewinnung z. B. von Tantal in Reststoffen mit geringer Wertstoffkonzentration stellen Beispiele dar.

Gefördert werden sollen zudem nichtinvestive Maßnahmen, insbesondere

  • zur unmittelbaren Vorbereitung eines Antrags auf Förderung eines investiven Vorhabens oder der Evaluierung von Modellvorhaben zwecks Veröffentlichung und Anregung zur Nachahmung;
  • strategische Grundlagen (Konzepte zur Reststoffstromverwertung; mögliche Nutzungskaskaden; Rezyklatabsatzmöglichkeiten; Datenbanken für Fallstudien u. ä.); Initialberatung;
  • Konzipierung und Umsetzung von Akzeptanzsteigerung, Konfliktmanagement und Öffentlichkeitsarbeit (Sensibilisierung und Fortbildung von Akteuren, Beratung und Begleitung).
Sonstiges:

Die aufgeführten Maßnahmen sind flächendeckend umsetzbar. In den Ballungsgebieten und in Kleinstädten wird der Fokus vorwiegend auf der Rückgewinnung von Wertstoffen sowie der Gewinnung von natürlichen Rohstoffen aus biogenen Rest- und Abfallstoffen liegen. Im ländlichen Raum werden vorwiegend Maßnahmen der Biotechnologie, Bioraffinerien, aber auch Rohstoffrückgewinnung im traditionsreichen Bergbaugebiet Erzgebirge erwartet.