Hochwasserrisikomanagement

EFRE
Sachsen
Handlungsfelder:

Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Kurzbeschreibung:

Schaffung von Retentionsräumen und der Umsetzung nicht-technischer Maßnahmen unter Berücksichtigung von naturbasierter Ansätze und Eingriffsminimierung. Unter Berücksichtigung naturbasierter Ansätze werden auch technische Maßnahmen umgesetzt. Naturschutzfachlichen Entwicklungsmaßnahmen werden ausschließlich im Zusammenhang mit einer Hochwasserschutzmaßnahme gefördert.

Fördergebiet:

Übergangsregionen Dresen und Chemnitz

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV)

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

In den letzten 18 Jahren war der Freistaat Sachsen von vier schweren überwiegend flächendeckenden Hochwasserereignissen betroffen. Außerdem kam es im Mai 2018 zu einem lokalen Ereignis an der Weißen Elster im Vogtland. Die Schadenssumme infolge des Hochwassers im Jahr 2002 belief sich im Freistaat Sachsen auf über 8,6 Mrd. Euro. Auch 2013 war die kommunale und staatliche Infrastruktur stark betroffen. Der Unternehmenssektor hatte ebenfalls erhebliche Schäden zu verkraften. Für einen erheblichen Teil des sächsischen Gewässernetzes besteht ein signifikantes Hochwasserrisiko und das Erfordernis der Risikoprävention. Die natürlichen Randbedingungen einerseits und die Lage der historisch gewachsenen Siedlungsgebiete und wichtiger Unternehmen und Infrastrukturen führen dazu, dass Hochwasserrisiken die zentrale Risikogruppe für den Freistaat Sachsen sind.

Für die Anpassung an den Klimawandel sind Maßnahmen der Risikoprävention bei größeren Hochwasserwahrscheinlichkeiten und steigenden Abflüssen zu prüfen und umzusetzen. Insbesondere sind Investitionen in die Prävention der Folgen von Hochwasser dringend geboten. Mit diesen soll eine nachhaltige Entwicklung der von Hochwasser betroffenen Gebiete in der Übergangsregion gefördert werden. Der Schutz der Gesundheit der Menschen vor umweltbedingten Risiken und Auswirkungen sowie die Katastrophenresilienz sind die wesentlichen Zielrichtungen der Fördermaßnahme. Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit unterstützen zudem die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Beschreibung:

Das Vorhaben adressiert den Investitionsbedarf, der in den Investitionsleitlinien benannt ist. Die Europäische Kommission hält Investitionen in die Risikoprävention für erforderlich durch Ermittlung und Anwendung „der am besten geeigneten, insbesondere naturbasierten, Maßnahmen“ zur Risikoprävention.

Konzeptionelle Grundlage ist das sächsische Hochwasserschutzprogramm. In dessen Umsetzung erfolgt, nach Ableitung des Schutzerfordernisses aus den Planungen in Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, eine Betrachtung des gesamten Gewässers mit Berücksichtigung der Schaffung von Retentionsräumen und der Umsetzung nicht-technischer Maßnahmen mit dem Ziel des geringstmöglichen technischen Eingriffs. Zugleich werden, unter frühzeitiger und vorrangiger Berücksichtigung naturbasierter Ansätze und Eingriffsminimierung, die voraussichtlich genehmigungsfähigen Varianten zur Erreichung des Hochwasserschutzzieles geprüft. Dabei sind die naturbasierten Ansätze auf die gewässertypischen Randbedingungen sowie auf die geografische Lage, Siedlungs- und Infrastruktur und das Einzugsgebiet abzustimmen. Unter Berücksichtigung naturbasierter Ansätze werden auch technische Maßnahmen wie z.B. der Neubau von Deichen und Hochwasserschutzwänden nach wie vor unvermeidbar sein, um das Schutzziel innerhalb von Ortslagen zu erreichen. In diesem Fall werden naturschutzfachliche Entwicklungsmaßnahmen (wie zum Beispiel die Verbesserung der ökologischen Gewässerdurchgängigkeit, die Entsiegelung und naturbasierte Aufwertung von Flächen zum Beispiel als Streuobstwiese in örtlicher Nähe zur Hochwasserschutzanlage und der Einbau von Nist- und Brutplätzen in Hochwasserschutzwänden) und damit die Unterstützung der biologischen Vielfalt begleitend und ergänzend immer angestrebt. Diese naturschutzfachlichen Entwicklungsmaßnahmen werden ausschließlich im Zusammenhang mit einer Hochwasserschutzmaßnahme durchgeführt und sind nicht als Einzelvorhaben förderfähig.