Energiewende in Schleswig-Holstein - Modul Erneuerbare Energien

EFRE
Schleswig-Holstein
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Erprobung und Weiterentwicklung der Erkenntnisse der Energiewendeforschung in der Praxis.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen (KMU und Großunternehmen), Kommunen und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z.B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen) in Schleswig-Holstein, i.d.R. letztere möglichst unter Beteiligung von Unternehmen oder einer Kommune. Sofern nur eine Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung Zuwendungsempfängerin ist, sollen möglichst Anwender in die Durchführung des Vorhabens eingebunden werden.

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur
Produktentwicklung, Markteinführung
Demonstrations-, Modell-, Pilotvorhaben

Ansprechpartner:

WT.SH

Beschreibung
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Förderziel:

Ziel der Maßnahme ist es, einen Beitrag zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien zu leisten, indem sie die Erprobung und Weiterentwicklung von klimaschutz- und energiewenderelevanten Technologien und Anwendungen in der Praxis wissenschaftlich begleitet. Dabei gilt es, den Systemgedanken bei der Energiewende stärker zu betonen und die daraus entstehenden neuen, wirtschaftlichen Möglichkeiten zu nutzen. Den zentralen Anknüpfungspunkt stellt hier die Sektorkopplung dar, also die intelligente Verzahnung der Sektoren Energie– Wärme/Kälte - Mobilität - Industrie und die Durchdringung dieser Sektoren mit Erneuerbaren Energien.

Beschreibung:

Aufgrund der allgemeinen Innovationsschwäche im Unternehmenssektor werden neben einer Einrichtung der Forschung und Wissensverbreitung in der Regel Anwender der zu erprobenden und weiter zu entwickelnden Technologien und Anwendungen in die Durchführung des Projekts eingebunden. Die Maßnahme soll einen großen, disziplinübergreifenden Teilnehmerkreis ansprechen (Hochschulen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Unternehmen, Institutionen und Kommunen in Schleswig-Holstein, die Erkenntnisse der Energiewendeforschung in der Praxis erproben wollen), um eine möglichst große Wirkung zu entfalten. Sektor- und hochschulübergreifende Ansätze mit interdisziplinären Forschungsteams und Unternehmen, Institutionen, Kommunen usw. und mit anderen Regionen sind ausdrücklich erwünscht.
Die Maßnahme unterstützt unter diesem spezifischen Ziel überwiegend Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie Projekte mit Reallabor-Charakter u.a. in den folgenden Bereichen:

  • Material- und Werkstoffforschung wie z. B. Materialeffiziente Weiterentwicklung von Windenergieanlagen, Rotorblättern und/oder Turmkonzepten, Entwicklung von Membranen zur Stofftrennung, Leichtbau sowie Umrichtmodule für Windkraftanlagen
  • Kombination verschiedener Erzeugungsarten (Windenergie, Wellenkraft, Solar-, Bioenergie)
  • Weiterentwicklung der Power-to-X Technologien, um z.B. in der industriellen Produktion oder als strombasierter Energieträger in Fahrzeugen eingesetzt zu werden
  • Technologien, Komponenten und Systemkonzepte für eine nachhaltige und klimaneutrale Mobilität (z.B. Erhöhung des Wirkungsgrades der Brennstoffzelle, Weiterentwicklung der Fertigung von Umrüstsätzen für H2-LKW)

In diesen Bereichen können eine langfristige Erhöhung der zusätzlichen Produktionskapazität bzw. zusätzliche Kapazitäten unterstützt werden. Auch wenn Schleswig-Holstein bereits eine Vorreiterrolle bei der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien einnimmt, muss es gemäß RIS3.SH das erklärte Ziel sein, der maßgebliche Treiber auch zu bleiben, insbesondere in Hinblick auf die Erzeugung für Industrie und Mobilität. Hierbei hat der Energieträger grüner Wasserstoff eine große Relevanz.
Förderfähige Kosten sind Investitions-, Personal-, Gemein- und Sachkosten. Gefördert wird als Anteilfinanzierung über einen nichtrückzahlbaren Zuschuss.