Energieeffizienz an Hochschul- und Landesliegenschaften

EFRE
Sachsen
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Energetische Sanierungsmaßnahmen bei Hochschulgebäuden und öffentlichen Liegenschaften

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB)

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Beschreibung
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Beschreibung
Förderziel:

Die zentrale Veränderung, die die Maßnahme bewirken soll, ist ein geringerer Energiebedarf in den Gebäuden. Der erwartete Output der Förderung sind energetisch sanierte Gebäude. Ein positiver Nebeneffekt, den auch die Evaluierung des Vorhabens hervorhebt, ist der Ausbau der von wissenschaftlichen und Bildungsinfrastrukturen.

Beschreibung:

Fördergegenstand sind energetische Sanierungsmaßnahmen bei Hochschulgebäuden und öffentlichen Liegenschaften. Diese umfassen die baulichen Maßnahmen an Gebäuden, die erforderlich sind, um ein hohes energetisches Niveau zu erreichen. Dazu gehören z.B. auch der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen oder von innovativen Baustoffen und Baukonstruktionen mit einer deutlich überdurchschnittlichen CO2-Bilanz. Besonderen Stellenwert hat dabei auch die ambitionierte energieeffiziente Renovierung von kulturellen, historischen und denkmalgeschützten Gebäuden.

Gegenstand sind daneben im Einzelfall auch energietechnisch und baulich innovative sowie besonders nachhaltige Neubauten. Diese folgen der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“, indem sie in Konzeption und Umsetzung nicht nur ökologische Nachhaltigkeit, sondern über die reine Funktionalität hinausgehend Ästhetik und Stil sowie Aspekte von Vielfalt und Inklusion bei der Zugänglichkeit berücksichtigen. Sie werden auch den Grundsätzen eines multidisziplinären Ansatzes und einer breiten Beteiligung von Interessenträgern und Bürgerinnen und Bürgern an der Konzeption und Durchführung der Projekte durch gesellschaftlichen Wandel folgen.

Ergänzend und in direkter Verbindung mit Sanierungs- und innovativen Neubaumaßnahmen sollen Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien und / oder innovative Maßnahmen zur klimaangepassten Freiflächengestaltung unterstützt werden (z.B. auch Fassadenbegrünung). Diese sollen die energetischen Bilanzen der Infrastrukturen verbessern, zu einer Verbesserung der Luftqualität beitragen und die CO2-Bilanz der Standorte insgesamt verbessern.

Außerdem sollen in Kopplung an Sanierungsprojekte und deren Standorten auch die Sanierung von Beleuchtungen / Beleuchtungen an Außenanlagen (keine Straßenbeleuchtung) sowie Wärme- und Kältenetzen mit dem Ziel einer Erhöhung der Energieeffizienz unterstützt werden. Auf diesem Wege können auf kosteneffiziente Weise umfassende Sanierungserträge (CO2-Reduzierungen) ermöglicht werden.