Beschreibung:
Der wesentliche inhaltliche Bedarf lässt sich, vorbehaltlich der detaillierten Entscheidungen der einzelnen Gruppen, wie folgt umreißen - dabei sind die Ziele der GFP gemäß Art. 2 der VO (EU) 1380/2013 sowie die einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben für den Fischereisektor und davon abweichende Wirtschaftssektoren zu beachten:
Förderung und/oder Nutzung des sozialen und kulturellen Erbes der Region oder der Verbesserung der Lebensqualität der lokalen Gemeinschaft
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Förderung und/oder Aufwertung des sozialen und kulturellen Erbes des Gebiets oder der Verbesserung der Lebensqualität der örtlichen Gemeinschaft. Beispiele hierfür sind:
- Investitionen in die Revitalisierung alten Handwerks und anderer regionaler Traditionen,
- Museen, zoologische Einrichtungen,
- Märkte,
- Wanderwege, Lehrpfade,
- sozio-kulturelle Entwicklung,
- infrastrukturelle Entwicklung und entsprechende Vorhaben.
Maßnahmen im Bereich der touristischen Infrastruktur
Diversifizierung traditioneller Tätigkeiten sowie Vernetzung und Erzielung von Synergieeffekten innerhalb der regionalen blauen Wirtschaft
Operationen im Zusammenhang mit der Diversifizierung der Aktivitäten in der regionalen blauen Wirtschaft, soweit diese in die Strategie des jeweiligen Fischwirtschaftsgebietes passt. Dabei kann es sich um Maßnahmen handeln, die dazu dienen, die Chancen und Einkommensmöglichkeiten in der regionalen blauen Wirtschaft zu verbessern und den Zugang zu ihnen zu erleichtern, sowie um das Potenzial für Fischer und Fischzüchter, sich zusätzlich oder anstelle von fischereibezogenen Tätigkeiten in neuen Arten von nicht fischereibezogenen Tätigkeiten zu engagieren. Dies kann sich auch auf Aktivitäten außerhalb der Fischerei beziehen, auch von Nichtfischern, wenn sie der Diversifizierung der lokalen Fischwirtschaft dienen, wie in der jeweiligen lokalen Entwicklungsstrategie dargelegt. Beispiele hierfür sind:
- touristische Aktivitäten, einschließlich Pesca-Tourismus,
- Nutzung regionaler Produkte in Gastronomie und Handel,
- Entwicklung neuer oder Nutzung vorhandener nachhaltiger Geschäftsmodelle, Produkte oder Dienstleistungen, die die Wertschöpfungskette der Region einschließlich des Fischereisektors verbessern.
Über die Zuordnung dieser Maßnahmen in Abgrenzung zu Maßnahmen nach SZ 1.1 entscheidet die Verwaltungsbehörde in Abhängigkeit von der Art und dem Ziel des konkreten Vorhabens.
Innovationen und Entwicklung neuer Märkte, Technologien und Dienstleistungen an der Küste und im Binnenland
Entwicklung von technischen oder sozialen Innovationen, die der Problemsituation der Fischwirtschafts- oder Aquakulturgebiete entsprechen oder die die Chancen einer nachhaltigen blauen Wirtschaft nutzen. Es kann sich auch um Pilotprojekte handeln.
Verbesserung der Umweltsituation der Fischwirtschafts- und Aquakulturgebiete
- Vorhaben, die aktiv den ökologischen Zustand der betroffenen Gebiete verbessern, insbesondere in Bezug auf aquatische Habitate und Biodiversität,
- Vorhaben des technischen Umweltschutzes, der Vermeidung von Umweltverschmutzung, Reduzierung von Müll, Recycling, etc.,
- Kampagnen und kollektive Aktivitäten zur Stärkung des Umweltbewusstseins, Vorhaben im Bereich der Umweltbildung.
Steigerung der Energieeffizienz, Verringerung des CO2-Ausstoßes und Anpassung an den Klimawandel
- z. B. Einsatz von energieeffizienterer Produktionstechnologie,
- Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien,
- Anpassung der Region und Topografie sowie der Unternehmen und Produktionsmethoden (Fischerei, Aquakultur und andere) an den Klimawandel.
Verbesserung der Verwaltung z. B. von Umweltressourcen, kulturellen Ressourcen oder sozialen Ressourcen der Region einschließlich der Einbeziehung der „Stakeholder“
Stärkung der regionalen Verwaltung von verschiedenen Ressourcen unter Einbeziehung der Betroffenen und Nutzung des Bottom-up-Prinzips und der CLLD-Methode, insbesondere Vorhaben im Zusammenhang mit der Verbesserung der Meeres- und Küstenpolitik. Beispiele hierfür sind:
- Aktionen zur Einbeziehung der kleinen Küstenfischerei in relevante Entscheidungsstrukturen
- integrierte und sektorübergreifende regionale Entwicklungsinitiativen.
Wissensaustausch, Sensibilisierung und Information.
- Wissensaustausch zwischen Beteiligten vor Ort,
- Unterstützung aus Forschung, Entwicklung und Beratung für lokale Initiativen,
- Sensibilisierung und Aufklärung der örtlichen Bevölkerung und von Besuchern der Region.