Maßnahmen zur Bewirtschaftung, Wiederherstellung und Überwachung von Natura 2000-Gebieten

EMFAF
Brandenburg Berlin Bund Bayern Bremen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein Sachsen Thüringen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Förderung von Vorhaben zur Bewirtschaftung, Wiederherstellung und Überwachung von Natura 2000 Gebieten im Kontext mit Fischerei und Aquakultur.

Fördergebiet:

Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Fischer und Fischereiunternehmen; Erzeugerorganisationen, andere Zusammenschlüsse und Vereinigungen von Fischern; Forschungssektor; Nichtregierungsorganisationen; Fischereibehörden; Sonstige Behörden; Kommunen; Beratungsdienste

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Daten-, Informationsgrundlagen, Umsetzungsvorbereitung
Monitoring, Evaluierung

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Beschreibung:

Maßnahmen als Beitrag zur Umsetzung des PAF für Natura 2000 in Deutschland mit besonderem Fokus auf die Belastungen von Natura 2000-Gebieten im Meeres- und Küstenbereich und Habitate und Arten, die sich ausweislich des deutschen Berichts nach Artikel 17 der Habitat-Richtlinie in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden.

Projekte zur Bewirtschaftung, Wiederherstellung und Überwachung von Natura 2000-Gebieten und anderen räumlichen Schutzmaßnahmen:

  • Maßnahmen zur Verwaltung und Überwachung sowie der Einführung und Umsetzung eines schutzzielkonformen Managements von Natura 2000-Gebieten oder Schutzgebieten unter anderen Rechtsakten (Nationalparks, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete etc.) im Kontext mit Fischerei und Aquakultur. Dies kann sowohl marine Schutzgebiete als auch aquatische Schutzgebiete im Binnenland betreffen. Im Falle von Natura 2000-Gebieten soll dies unter Berücksichtigung des PAF erfolgen, im Falle von räumlichen Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung des aktualisierten MSRL-Maßnahmenprogramms.
  • Andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erreichung eines guten Erhaltungszustandes im Rahmen von Natura 2000 oder eines guten Umweltzustands bzw. eines guten ökologischen Zustands etwa im Rahmen von MSRL und der WRRL gefördert werden, z.B.:
    • Erforschung von Bedarf und Möglichkeiten für die Anpassung oder Einschränkung der Fischerei zur Erreichung der Schutzziele;
    • Gestaltung von Schutzmaßnahmen, Entwicklung und Erprobung von Managementplänen und -maßnahmen;
    • Überwachungsmaßnahmen, Datenerfassung und -analyse, aus der Ferne und vor Ort;
    • Untersuchungen an Wanderrouten und Laichgebieten von FFH-Arten, einschließlich dem Bau und Betrieb von Fang- und Kontrollstationen;
    • Überwachung und Kontrolle der kommerziellen Fischerei und der Freizeitfischerei in Bezug auf die Einhaltung der fischereilichen Managementmaßnahmen in Schutzgebieten durch Einsatz elektronischer Überwachung (VMS, AIS, MOFI-App, REM) und Vor-OrtKontrollen;
    • Monitoring von geschützten Fischarten und Beifangmonitoring;
    • Überprüfung der technischen Funktionsfähigkeit und Effektivität von akustischen Vergrämungseinrichtungen;
    • Sensibilisierungskampagnen und Umfragen.