Förderziel:
Ziel der Maßnahme ist es, die Energiewende voranzutreiben, indem verstärkt erneuerbare Energien in der Wärme- und Kälteversorgung genutzt werden, um bis 2045 die Transformation zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung abgeschlossen zu haben. Die Energieerzeugung muss zukünftig auf Basis erneuerbarer Energien erfolgen. Für eine erfolgreiche Energiewende ist es notwendig, den Energiesektor als Ganzes zu adressieren und den Fokus nicht auf die Stromerzeugung und Stromnetze zu verengen. Wärme-/Kältespeicher und Wärme-/Kältenetze können bei der Umstellung hin zur Wärmeversorgung und Kühlung von Objekten mit erneuerbaren Energien die notwendige Infrastruktur bereitstellen und den schrittweisen Umstieg zu CO2-freien Energieträgern erleichtern. Im Fokus der Maßnahme steht die Förderung objektübergreifender effizienter und intelligenter Wärme- und Kälteversorgungssysteme. Damit soll ein maßgeblicher Beitrag zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme geleistet werden.
Beschreibung:
Mit der Maßnahme werden objektübergreifende und effiziente intelligente Wärme- und Kälteversorgungssysteme gefördert. Dabei werden insbesondere Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher und die technische Einbindung der zu versorgenden Objekte im Sinne einer intelligenten Verteilnetzinfrastruktur gefördert. Die Förderung leistet damit einen Beitrag, die notwendige Infrastruktur für die Energieversorgung von Objekten auf Basis erneuerbarer Energien zu schaffen. Zum Gegenstand der Förderung zählen alle Vorhaben, die den Neubau und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen und den Einsatz erneuerbarer Energien in diesen berücksichtigen.
Förderfähige Kosten sind vorwiegend Investitionskosten. Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.