Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der Meeresbiodiversität

EMFAF
Brandenburg Berlin Bund Bayern Bremen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein Sachsen Thüringen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Förderung von Vorhaben zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität, sowie Förderung von Vorhaben zur Umstellung auf eine nachhaltige blaue Wirtschaft.

Fördergebiet:

Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Fischer und Fischereiunternehmen; Erzeugerorganisationen, andere Zusammenschlüsse und Vereinigungen von Fischern; Forschungssektor; Nichtregierungsorganisationen; Fischereibehörden; Sonstige Behörden; Kommunen; Beratungsdienste

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Beschreibung:

Maßnahmen als Beitrag zur Umsetzung des PAF für Natura 2000 in Deutschland mit besonderem Fokus auf die Belastungen von Natura 2000-Gebieten im Meeres- und Küstenbereich und Habitate und Arten, die sich ausweislich des deutschen Berichts nach Artikel 17 der Habitat-Richtlinie in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden.

Beiträge zum Schutz und zur Wiederherstellung der Meeresbiodiversität:
Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität im Küstenmeer, darunter etwa die Nutzung nachhaltiger Fanggeräte und/oder Fangbeschränkungen wie z.B. die zeitliche und räumliche Schließung von Gebieten (Ökosystemansatz) und zur Vermeidung von Beifängen geschützter Meeressäuger und Vögel.

Passives Fischen von Meeresmüll, Ortung und Bergung von verloren gegangenem Fanggerät, Sammlung ausgedienter Fanggeräte und Vermeidung des Verlustes von Fanggeräten:

Auch mit dem Ziel einer Umstellung auf eine nachhaltige blaue Wirtschaft können in Abstimmung mit den zur Umsetzung der MSRL sowie der Richtlinien 2019/904 und 2019/833 zuständigen Behörden für diesen Bereich folgende Maßnahmen unterstützt werden:

  • Fortführung und Weiterentwicklung der begonnenen Fishing for Litter-Projekte. Im Rahmen dieser Projekte werden für Fischer, die verlorenes Fanggerät und Abfälle aus dem Meer einsammeln, u. a. Sammlungs- und Entsorgungseinrichtungen bereitgestellt. Um geeignete Sammelstellen für verlorene Fanggeräte und Abfälle einzurichten, sollen auch entsprechende Investitionen in den Häfen unterstützt werden.
  • die Reduzierung der Belastung der Meere durch verloren gegangene Fanggeräte, darunter sowohl die Ortung und Bergung verloren gegangener Netze/Geisternetze, möglichst unter Beteiligung von Fischern, aber auch Initiativen zur Vermeidung des Verlustes von Fanggeräten oder die Erprobung alternativer Fanggeräte- und Netzdesigns sowie Netzmaterialien.