Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei

EMFAF
Brandenburg Berlin Bund Bayern Bremen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein Sachsen Thüringen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz
Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Förderung von schonenden Fangtechniken, Investition in selektive Fanggeräte und Vorhaben zur Vermeidung unerwünschter Fänge. Förderung von Vohaben zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Fördergebiet:

Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein

Art der Unterstützung:

Zuschuss, Darlehen

Zuwendungsempfänger:

Fischer und Fischereiunternehmen; Erzeugerorganisationen und andere Zusammenschlüsse und Vereinigungen von Fischern; Forschungssektor (u.a. Thünen-Institut und Landesforschungseinrichtungen); Hafenbetreiber; Verbände und Branchenorganisationen der Fischwirtschaft; Kommunen; Fachbehörden; Beratungsdienste; Nichtregierungsorganisationen

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur
Produktentwicklung, Markteinführung

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Beschreibung:

Die Maßnahmen sind ein Beitrag zur Umsetzung des PAF für Natura 2000 in Deutschland mit besonderem Fokus auf die Belastungen von Natura 2000-Gebieten im Meeres- und Küstenbereich und Habitate und Arten, die sich ausweislich des deutschen Berichts nach Artikel 17 der Habitat-Richtlinie in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden.

Förderung des Einsatzes schonender Fangtechniken:
Investitionen, die die Umweltauswirkungen von Fischereitechniken verringern und selektiveres Fischen fördern, z. B. die Umstellung von aktiven mobilen Fanggeräten auf selektivere, Beifang vermeidende passive Fanggeräte.

Verbesserung der Selektivität der Fanggeräte:
Förderung von Innovationen und Investitionen in selektiveres Fanggerät, insbesondere in gemischten Fischereien oder beim Fischen mit kleinmaschigen Netzen. Sensibilisierung für den langfristigen Nutzen von Investitionen in die Fanggeräteselektivität, auch im Hinblick auf die Umsetzung der Anlandepflicht und unter Beteiligung von Organisationen der Fischerei und Nichtregierungsorganisationen.

Fanggerätemodifikation zur Minimierung der Auswirkungen auf den Lebensraum, Fische und gefährdete, bedrohte und geschützte Arten:
Verbesserungen der Selektivität der Fanggeräte, um negative Auswirkungen auf den Meeresboden, insbesondere geschützte Habitate, und die Flora und Fauna zu verringern sowie einen Beitrag zur Reduzierung und Vermeidung von unerwünschten Fängen von gefährdeten, bedrohten und geschützten Arten wie Vögeln und Säugetieren zu leisten, um eine bessere Kompatibilität der Fischerei mit den Zielen der Vogelschutz-, der Habitat- und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zu erreichen.

Verbesserung der Energieeffizienz und Dekarbonisierung:
Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen und zur Umstellung auf erneuerbare Energien, u. a. der Antriebs- und Kühltechnik.

Nutzung unerwünschter Fänge:
Vorhaben an Bord und an Land zur Nutzung unerwünschter Fänge, die sich aufgrund der Anlandeverpflichtung ergeben.

Untersuchungen zu Umweltauswirkungen der Fischerei und Entwicklung / Erprobung von Beiträgen zur Reduzierung entsprechender Auswirkungen:

  • Unterstützung von Forschungsvorhaben wie z. B. CRANIMPACT, einer Untersuchung zu den Umweltauswirkungen der Krabbenfischerei im Nationalpark Wattenmeer, oder DRoPS zur Verringerung von Kunststoffmüll aus der Krabbenfischerei durch Netzmodifikation.
  • Förderung der Umsetzung von Managementplänen für geschützte Wildtiere, um Konflikte zwischen Naturschutz und Fischerei zu vermeiden und die durch geschützte Tiere verursachten Schäden zu minimieren