Nachhaltige Stadtentwicklung

EFRE
Brandenburg
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Förderung von Maßnahmen, die der Qualifizierung und der Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur dienen sowie von Maßnahmen, mit denen insbesondere die ökologischen Entwicklungen in den Städten adressiert werden.

Fördergebiet:

Zentralen Orte und bei stadtregionalen Kooperationen auch deren funktional verflochtenes Umland

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

juristische Personen des öffentlichen Rechts, Träger öffentlicher Infrastrukturen, Träger und Betreiber von Verkehrsinfrastrukturen unabhängig von der Rechtsform, sowie freie Träger von genehmigten Ersatzschulen in ihrer Eigenschaft als Schulträger

Laufzeit:

14.08.2023 - 31.12.2027

Fördergegenstand:

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Beschreibung
Dokumente & Links
Integrierte Ansätze
Beschreibung
Förderziel:

Die Förderung trägt überwiegend zum SDG Nr. 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ bei.

Beschreibung:

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung leistet einen wichtigen Beitrag, lebenswerte Städte und Gemeinden zu ermöglichen, die ökologisch ausgewogen, sozial verträglich und wirtschaftlich attraktiv sind. Als Mittelpunkt des sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen Lebens sind sie Identifikationsort, aber zugleich auch Basis und Eckpfeiler der Landesentwicklung.

Den Zentralen Orten kommt hierbei eine besondere Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung des Gesamtraumes zu. Sie sind auch für ihr Umland Motoren der Wirtschaft, Orte der Vernetzung, der Kreativität und Innovationen sowie Dienstleistungszentren. Sie bieten einen zukunftssicheren Rahmen insbesondere für die Daseinsvorsorge. Als Standorte der Daseinsvorsorge sollen entsprechend ihrer Funktion hier die sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und administrativen Einrichtungen gebündelt werden. Sie nehmen räumliche Versorgungsfunktionen sowohl für die gemeindeansässige Bevölkerung als auch für die des Umlandes wahr. Durch eine zukunftssichere Entwicklung der Zentralen Orte wird ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, in allen Landesteilen gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen. So soll ein wichtiger Beitrag zur Sicherung von Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe in allen Teilräumen geleistet werden.

Es ist daher erforderlich, die Zentralen Orte in ihrer Funktion und Leistungsfähigkeit zu stärken. Das bedeutet, dass insbesondere auch die Aspekte „Steigerung der Standortattraktivität“ und „Sicherung der Funktionsfähigkeit“ im integrierten Maßstab und mit Blick auf die mit dem Umland bestehenden Verflechtungen unterstützt werden müssen. Dies soll eingebettet in einem regionalen Kontext erfolgen, da Interventionen umso nachhaltiger und erfolgreicher auf veränderte Rahmenbedingungen wie den demografischen und wirtschaftlichen Wandel, Klimawandel, aber auch auf die Leistungsfähigkeit kommunaler Verwaltungen reagieren können, wenn es gelingt diese in stadtregionalen Kooperationen umzusetzen.

Die Herausforderungen können dabei regional sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. So stehen viele kleinere Städte mit ihrem Umland, gerade im Weiteren Metropolenraum, vor der Herausforderung, dass sie ihre Infrastruktur an rückläufige Bevölkerungszahlen anpassen, negativen Entwicklungen durch leerstehende Gebäude entgegenwirken und ihre Attraktivität und Funktion als Wirtschafts- und Lebensstandort erhalten und verbessern müssen, um Arbeitslosigkeit, zunehmender Armut und weiterer Abwanderung zu begegnen.

Andere Städte wiederum, insbesondere im Berliner Umland, stehen eher vor der Aufgabe, die Folgen eines Bevölkerungswachstums bewältigen zu müssen. Der daraus resultierende Investitionsbedarf liegt vornehmlich in der Ertüchtigung und dem Ausbau der Infrastruktur, einem zunehmend angespannten Wohnungsmarkt, den wachsenden Umweltbelastungen, dem Flächenverbrauch etc.

Die definierten Strukturräume Berliner Umland und Weiterer Metropolenraum können dabei einen Hinweis auf mögliche Handlungserfordernisse und Bedarf geben, diese stellen sich kleinräumig aber deutlich differenzierter dar. Allerdings kommt den Zentralen Orten im eher ländlich geprägten Weiteren Metropolenraum eine besondere Rolle als Anker im Raum zu. Dieser Bedeutung soll insofern Rechnung getragen werden, dass hier verfolgte Ansätze bei gleicher inhaltlicher Qualität mit höherer Priorität gefördert werden sollen.

Es sind zunehmend neue Herausforderungen zu meistern wie die Auswirkungen struktureller Entwicklungsprozesse in Wirtschaft und Technologie und die Digitalisierung. Stärker ins Blickfeld geraten zudem die ökologischen Entwicklungen in den Städten, da sie auf der einen Seite zunehmend mit den Folgen des Klimawandels konfrontiert, aber auf der anderen Seite selbst ein wesentlicher Verursacher von Treibhausgasen sind. Hier bedarf es der Unterstützung entsprechender Maßnahmen zur Verbesserung der (Stadt)ökologie. Auch in diesem Kontext müssen Stadt und Land zusammen gedacht werden, da die Entwicklungen in den Städten nicht nur Auswirkungen auf das Umland haben, sondern umgekehrt auch von diesem beeinflusst wird, was insbesondere bei der Mobilität deutlich wird.

Hieraus ergeben sich in vielerlei Hinsicht Investitionsbedarfe, deren gemeinsames Ziel es jedoch ist, die beschriebenen Strukturen zu stärken. Integrierte raumbezogene Projekte bieten eine gute Möglichkeit, auf diese vielfältigen Bedürfnisse und Herausforderungen zu reagieren.

Gefördert werden sollen daher Projekte in Zentralen Orten, durch die ein Beitrag zur Verbesserung der funktionalen Zusammenhänge zwischen städtischen und ländlichen Räumen geleistet wird, die also einen übergemeindlichen „Ausstrahlungseffekt“ haben. Darüber hinaus können im Einzelfall aber auch Projekte stadtregionaler Kooperationen gefördert werden, die auch außerhalb des Zentralen Ortes liegen, aber einen Mehrwert für die Stadtregion aufweisen, wie z. B. Mobilitätsprojekte.

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Förderung der Stadt- und Stadt-Umland-Entwicklung dort besonders wirksam ist, wo klassische Interventionen der Stadtentwicklung und der Städtebauförderung mit anderen Fachpolitiken und Förderzugängen verknüpft und gebündelt erfolgen.

Die geplanten Inhalte sollen über Calls als Wettbewerb umgesetzt werden und richten sich an die Zentralen Orte bzw. an stadtregionale Kooperationen (Zentraler Ort plus Umland). Mögliche Themenschwerpunkte sind:

  • Maßnahmen, die der Qualifizierung und der Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur dienen. Damit soll auch eine Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur an die sich aufgrund der demografischen Entwicklung ändernden Nachfragestrukturen und Bedarfe, ermöglicht werden. Sie können Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Infrastruktur zur Verbesserung/Anpassung des sozialen und kulturellen Angebotes, modellhafte Projekte mit funktionellem Mehrwert im Bereich von Bildungseinrichtungen, Nutzbarmachung brachliegender und bislang nicht genutzter Gebäude oder Flächen in gut erreichbaren Lagen des Zentralen Ortes, Aufwertung und Erlebbarmachung sowie Vernetzung der städtischen Freiflächen, Maßnahmen, die das städtische Natur- und Kulturerbe erhalten bzw. weiterentwickeln, aber auch investitionsvorbereitende Maßnahmen, umfassen.
  • Maßnahmen, mit denen insbesondere die ökologischen Entwicklungen in den Städten adressiert werden. Hier sollen insbesondere Maßnahmen gefördert werden, die einen Beitrag zur Klimaresilienz der Städte und zu nachhaltigen Mobilitätslösungen beitragen. Sie können unter anderem Maßnahmen zur Aufwertung, Umgestaltung und Ausbau sowie Vernetzung von städtischen Freiflächen und Infrastrukturen umfassen, die von besonderer Relevanz für Klimaschutz und Klimaanpassung sind, Maßnahmen im Bereich der Nahmobilität als auch Investitionen in innovative Mobilitätsangebote, die der Minderung verkehrsbedingter CO2-Emissionen dienen sowohl innerhalb der Stadt (Stadt der kurzen Wege), als auch in Stadt-Umland-Beziehungen sowie Maßnahmen, die dem Klimaschutz, der Anpassung an die Anforderungen des Klimawandels sowie der Förderung der Ressourceneffizienz dienen.

Wenn es möglich und sinnvoll ist, sollen Synergien zu anderen EU-Fonds genutzt werden.

Das Programm setzt damit nicht nur inhaltlich, sondern auch räumlich die Prinzipien guter Stadtentwicklungspolitik gemäß Leipzig-Charta um, da alle räumlichen Ebenen und Strukturen, vom Quartier, über die Stadt, die Stadtregion und die Gesamtregion betrachtet werden.

  • Gemeinwohlorientiert (wichtiger Beitrag zur inklusiven öffentlichen Daseinsvorsorge)
  • Integriert (räumliche und sektorale und zeitliche Verschränkung)
  • Partizipativ und koproduktiv (u.a. aktive Beteiligung als ein Auswahlkriterium)
  • Auf allen Ebenen (Berücksichtigung aller räumlichen Ebenen und Strukturen)
  • Ortsbezogen (qualifizierte Ableitung der Projekte)
Integrierte Ansätze

Wettbewerbe zur Nachhaltigen Stadtentwickung

Art des integrierten Ansatzes:

Sonstige territoriale Instrumente zur Förderung von Initiativen

Fördergebiet:

Zentralen Orte und bei stadtregionalen Kooperationen auch deren funktional verflochtenes Umland

Ansprechpartner:
Beschreibung:

Das von der Strategie abgedeckte geografische Gebiet beinhaltet die Zentralen Orte und bei stadtregionalen Kooperationen auch deren funktional verflochtenes Umland, nur diese dürfen sich bewerben.

Der übergemeindliche Ausstrahlungseffekt der eingereichten Vorhaben muss dargelegt werden und ist im Idealfall auch bei der Bewerbung nur durch den Zentralen Ort im Rahmen einer interkommunalen Kooperation abgestimmt. Die Projekte werden von den Bewerbern (Kommunen) bestimmt.

Bewerbungsvoraussetzung ist das Vorliegen eines aktuellen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) des einreichenden Zentralen Ortes, aus dem das zu fördernde Projekt eindeutig ableitbar ist. Vorhandene aktuelle regionale Entwicklungskonzepte oder Konzepte des Wettbewerbs „Stadt der Zukunft“ können zusätzlich hinzugezogen werden. Durch eine fachübergreifende Betrachtungsweise ermöglichen INSEK es, Problemlagen und Fehlentwicklungen in den Städten zu identifizieren und entsprechende Entwicklungsziele festzulegen (langfristig angelegte Strategien und Zielvorstellungen). Städtische Leitbilder werden unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger auf diese Ziele hin ausgerichtet. Partizipation/Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Aspekt bei der Erarbeitung/Weiterentwicklung von INSEK über Öffentlichkeitsarbeit, Informationsportale/Onlinebeteiligung, Informationsabende, Bürgerwerkstätten, moderierte Stadtspaziergänge, Jugendworkshops und/oder aufsuchende Beteiligungen.

INSEK sind seit 2009 auch Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen zur nationalen Städtebauförderung. Dadurch kann vorausgesetzt werden, dass alle Zentralen Orte über ein INSEK verfügen und damit teilnahmeberechtigt sein werden. Die Aktualität wird im Rahmen der Bewertung der Wettbewerbsbeiträge überprüft.