Förderziel:
Die Förderung trägt überwiegend zum SDG Nr. 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ bei.
Beschreibung:
Deutschland und die Europäische Union haben sich mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens verpflichtet, den Ausstoß an Treibhausgasen (THG) deutlich zu vermindern. Gemäß Klimaschutzgesetz des Bundes besteht das Ziel einer Treibhausgasneutralität bis 2045. Im Verkehrssektor müssen vor dem Hintergrund einer stark wachsenden Verkehrsleistung Konzepte entwickelt werden, die die Einsparung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben.
Einen hohen Handlungsbedarf weist die städtische Mobilität und ihre Verknüpfung mit dem Umland auf.
Mit Blick auf den Klimaschutz verfolgt das Land Brandenburg gemäß Koalitionsvertrag für eine Mobilitätswende das Ziel, den Anteil des Umweltverbunds am Modal Split bis 2030 auf 60 % anzuheben. Durch die Ausweitung der Angebote soll in diesem Rahmen insbesondere die Nutzung des ÖPNV erhöht und entsprechend der motorisierte Individualverkehr verringert werden. Hierzu werden verschiedene regionale und nationale Finanzierungsquellen genutzt. Gleichzeitig ist eine sog. Antriebswende notwendig. Nach einer Erhebung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen – Landesgruppe Ost (VDV-Ost) im Jahr 2020 beträgt der Anteil der öffentlichen Linienbusse mit Dieselantrieb Stand 2020 94,6 %. Vor diesem Hintergrund muss die angestrebte Verkehrswende zwingend auch mit der Etablierung alternativer Antriebstechnologien verbunden sein.
Die EU hat mit der Verabschiedung der Richtlinie 2009/33/EG zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge – der „Clean Vehicles Directive“ (CVD) die rechtliche Grundlage zur Antriebswende im ÖPNV geschaffen. Für die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen entsteht aus der CVD ein hoher Handlungsbedarf bei der Beschaffung von Fahrzeugen mit emissionsarmen bzw. sauberen Antrieben und der dafür notwendigen Infrastruktur.
Das Förderangebot im EFRE-Programm ergänzt den DARP für den spezifischen Förderbedarf (Infrastruktur) in Brandenburg und schließt Förderlücken. Gerade die fehlende Infrastruktur (Wasserstoffbetankungen, E-Ladesäulen in den Betriebsstätten und Betriebshöfen) der ÖPNV-Unternehmen zeigen, dass hier bislang noch ein Marktversagen vorliegt bzw. konkrete zusätzliche finanzielle Anreize und Möglichkeiten für die ÖPNV-Unternehmen geschaffen werden müssen.
Mit der EFRE-Förderung soll primär der Neu-, Um- und Ausbau der notwendigen Infrastruktur (u.a. Betriebshöfe) zur Einführung von Angeboten mit alternativen Antrieben (z. B.: E-Busse, O-Busse, H2-Busse) als investiver Förderschwerpunkt mit ca. 75 % des zur Verfügung stehenden Finanzvolumens unterstützt werden. Insbesondere sollen infrastrukturelle Basisvorhaben, wie nicht-öffentliche Ladestationen, sowie feste und mobile Tankanlagen finanziert werden. Weiterhin ist die Förderung neuer Fahrzeuge (vor allem Busse mit alternativen Antrieben) im Rahmen von Angebotserweiterungen, -ergänzugen und -verdichtungen in einem geringem Umfang vorgesehen. Hierbei sollen die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger des ÖPNV für eine bedarfsorientierte Angebotsgestaltung sowie eine Verstärkung des Anreizes für den Umstieg vom Individualverkehr auf den ÖPNV unterstützt werden.
Die Art der zu fördernden Antriebe soll weitgehend technologieoffen gestaltet sein, um auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Entwicklungen sowie neue Antriebs- und Speichertechnologien praxisbezogen auf die örtlichen ÖPNV-Spezifka berücksichtigen zu können. So sollen innovative und kreative Lösungen angeregt werden. Um der Definition eines emissionsfreien Fahrzeugs gemäß dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz des Bundes gerecht zu werden, können alternative Antriebstechnologien basierend auf batterieelektrischen Lösungen und Wasserstoff zum Einsatz kommen. Der Bund hat dies in § 2 SaubFahrzeugBeschG entsprechend definiert. Dabei soll auch berücksichtigt werden, dass die Entwicklung der Technologien noch am Anfang steht und die Fahrzeugtechnologie sich insbesondere hinsichtlich der Reichweite und Effizienz ständig weiterentwickelt.
Die Vorhaben werden auf der Grundlage der kommunalen Nahverkehrspläne gemäß § 8 ÖPNVG als ein zentrales Planungsinstrument des kommunalen ÖPNV und konkreter Umsetzungskonzeptionen für die Einführung energieeffizienter und klimafreundlicher Fahrzeuge im Linienverkehr bewilligt. Die kommunalen Nahverkehrspläne werden im Rahmen eines transparanten und partizipatorischen Verfahrens erstellt und beinhalten u. a. die zukünftige Entwicklung der Netz- und Linienentwicklung, den Bestand und die zu erwartende Entwicklung des Fahrgastaufkommens, die zukünftigen Anforderungen an die Gestaltung des Verkehrsangebots unter Berücksichtigung der Luftreinhalte- und Lärmminderungsplanung. Die Umsetzungskonzeptionen, die ebenfalls Fördergegenstand sein können, sollen die konkreten betrieblichen Abläufe vor Ort (z. B. Linienführung, Standort der Betriebhöfe, technische Ausstattung) im Rahmen der unternehmerischen Entscheidungen bei Einführung und Ausbau von ÖPNV-Angeboten mit alternativen Antrieben berücksichtigen. Diese konzeptionelle Basis entspricht dem Ansatz der nachhaltigen urbanen Mobilitätsplanung (SUMP).