Energie- und Wärmespeicherung

EFRE
Brandenburg
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Förderung von Energiespeicher und Energieumwandlungsanlagen (sog. Power-to-X-Anwendungen) und Infrastrukturmaßnahmen für klimaneutralen Wasserstoff.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

kleine und mittlere Unternehmen und Energieversorger

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Grundsätzliches Ziel ist es, durch die geförderten Projekte die zeitliche Verschiebung von Angebot und Nachfrage an Energie zu überbrücken, durch die Bereitstellung von Systemdienstleistungen den sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten oder zur Vermeidung von Abregelungen von Erneuerbaren Energien Anlagen beizutragen.

Die Förderung trägt überwiegend zum SDG Nr. 7 „Bezahlbare und saubere Energie“ bei.

Beschreibung:

Im Zuge der deutschen Energiewende, aber auch in Umsetzung des europäischen Green Deals, wird der Ausbau von Erneuerbaren Energien stark vorangetrieben und konventionelle Kraftwerke werden stillgelegt. Energie wird dadurch nicht mehr dann produziert, wenn sie benötigt wird, sondern in Abhängigkeit von günstigen Wetterverhältnissen. Um in Zukunft die Erneuerbaren Energien besser integrieren zu können, bedarf es daher Flexibilitätsoptionen, die eine zeitliche Verschiebung zwischen der volatilen Produktion und dem Verbrauch von Energie aus Wind- und PV-Anlagen ermöglichen. Energiespeicher sind eine solche „Flexibilitätsoption“. Nicht verbrauchter Strom kann zum einen gespeichert und in erzeugungsschwachen Zeiten wieder eingespeist werden, zum anderen aber auch - durch die Anwendung unterschiedlicher Technologien - in andere Energieformen bzw. Energieträger umgewandelt werden. Die Energiespeicherung und -wandlung ist nicht auf den Strommarkt beschränkt. Sie ist insbesondere zwingende Voraussetzung, um die Sektoren Strom, Wärme, Mobilität und Industrie miteinander zu „koppeln“.

Das Land Brandenburg ist im Vergleich zu anderen Bundesländern besonders stark von der Energiewende betroffen. Brandenburg weist die höchste installierte Leistung an Windenergie und Photovoltaik pro Einwohner auf und kann als eine Art Modellregion der Energiewende angesehen werden. Durch den raschen Ausbau der Erneuerbaren Energieerzeugung ergeben sich je nach Region unterschiedlich stark ausgeprägte Probleme.

Im Südosten Brandenburgs vollzieht sich aktuell ein zukunftsweisender Wandel der Energieinfrastruktur. Die bisherige Struktur ist auf eine zentrale Erzeugung durch konventionelle Großkraftwerke ausgerichtet. Der Transport von Energie erfolgt ausgehend von diesen Zentren und ist durch die technischen Eigenschaften der Kraftwerke zu jeder Zeit planbar. Durch die stetige Reduzierung der gesicherten Leistung der Kohlekraftwerke und den Zubau volatiler Erzeuger, die über die gesamte Region verteilt sind, ändern sich die Anforderungen an die Energieinfrastruktur. Die bisherige klare Reihenfolge von der Höchstspannungsebene (Einspeisung) bis hin zur Mittel- und Niederspannungsebene (Verbraucher) wird nicht mehr eingehalten. Erneuerbare Energieanlagen sind als Erzeuger vor allem in der Mittelspannungsebene angeschlossen, wodurch der Lastfluss zwischen den einzelnen Ebenen für den Transport häufiger transformiert wird und die Verteilnetze stärker belastet werden. Um das Netz nicht grundlegend neu zu gestalten, soll in Zukunft durch geeignete Projekte (z. B. zentrale Großspeicher) die bestehende Infrastruktur weiterhin genutzt und durch Ersatzinvestitionen in Speicher und sektorenübergreifende Technologien der Ausbaubedarf der Verteilnetzstruktur reduziert werden.

Der Nordosten und Nordwesten Brandenburgs sind geprägt durch eine hohe Konzentration von Windkraftanlagen innerhalb eines geringen Umkreises und einen rasch voranschreitenden Ausbau weiterer Anlagen. Diese Region ist zugleich aber auch durch kaum vorhandene Stromabnehmer (Last) gekennzeichnet. Vor allem in windreichen Stunden kommt es zu einer massiven Belastung des regionalen Netzes. Damit einzelne überlastete Abschnitte eines Verteil- oder Übertragungsnetzes nicht die Versorgungssicherheit bedrohen, bleibt dem Netzbetreiber in diesen Regionen dann nur die Zwangsabregelung der Erzeugeranlagen. Hier liegt Brandenburg auf Grund des Ausbaustandes der Erneuerbaren Energien auf dem 3. Platz in Deutschland.

Um auch in Zukunft eine stabile Energieversorgung und einen steigenden Anteil von erneuerbaren Energien am Endenergieverbauch zu gewährleisten, müssen Flexibilitätsoptionen in das System integriert werden. Dies sind unter anderem Speicher und Power-to-X-Anlagen. Diese Technologien sind aktuell nur sehr eingeschränkt wirtschaftlich nutzbar. Durch die Beteiligung am Spot-Markt oder die Bereitstellung von Regelenergie lassen sich marktorientiert Umsätze generieren, deren Durchschnittserlöse aber in den letzten Jahren erheblich gesunken sind.

Ziel dieser Richtlinie ist es daher, die Integration der Erneuerbaren Energien in Brandenburg durch die Förderung von Speichern und Powert-to-X-Anlagen in allen Energiesektoren zu unterstützen und voranzubringen. Des Weiteren sollen durch die geförderten Projekte Lösungen entwickelt werden, um die zuvor genannten wesentlichen Problemfelder der Energiewende zu beheben.

Gefördert werden sollen Energiespeicher und Energieumwandlungsanlagen (sog. Power-to-X-Anwendungen), die dazu beitragen, die festgelegten Klimaziele zu erreichen. Die Förderung zielt sowohl auf bereits eingeführte Technologien und Verfahren als auch auf neu entwickelte technische und innovative Lösungen zur Energiespeicherung und -umwandlung. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass verschiedene Anwendungsgebiete unterschiedliche Technologiekonzepte verwenden, weshalb die Förderung technologieoffen gehalten wird und sowohl auf bereits eingeführte Technologien und Verfahren als auch auf neu entwickelte technische und innovative Lösungen abzielt. Hierzu zählen unter anderem:

  • Anlagen zur Umwandlung und Speicherung von Strom als chemische Energie (z. B. Akkumulatoren, Wasserstoffelektrolyse, Methanisierung) und zur Nutzung der gespeicherten chemischen Energie
  • Anlagen zur Umwandlung und Speicherung von Strom als mechanische Energie (z. B. Schwungräder, Pumpspeicher, Druckluftspeicher) und zur Nutzung der gespeicherten mechanischen Energie,
  • Anlagen zur Umwandlung und Speicherung von Strom als thermische Energie (z. B. Latentwärmespeicher, Hochtemperatur-Wärmespeicher, Kältespeicher, Aquiferspeicher) und zur Nutzung der gespeicherten thermischen Energie.

Da klimaneutraler Wasserstoff eine weitere wichtige Säule der Dekarbonisierung aller Sektoren darstellt, muss in Zukunft die Versorgung mit Wasserstoff sichergestellt werden. Um dies und die Klimaziele zu erreichen, ist die Förderung der Infrastruktur in den nächsten Jahren ein essentieller Baustein. Speziell für klimaneutralen Wasserstoff sollen folgende Infrastrukturmaßnahmen unterstützt werden:

  • Förderung von Wasserstoffspeichern zur Vermeidung von Produktions- oder Versorgungsengpässen:
    • Förderung der Umrüstung/Errichtung von Porenspeichern inkl. erforderlicher Infrastruktur
    • Förderung der Umrüstung/Errichtung von Kavernenspeichern inkl. erforderlicher Infrastruktur
    • Förderung der Umrüstung/Errichtung von Speichertanks inkl. erforderlicher Infrastruktur
  • Förderung von Maßnahmen zur Sanierung der Gasinfrastruktur um Wasserstoff aufzunehmen/zu verwenden:
    • Förderung der Umrüstung und Ergänzungserrichtung der vorhandenen Gasinfrastrukturen (z. B. Austausch von Armaturen, Dichtungen, Messtechnik Verdichter, Schaltanlagen, Leitstände)
  • Förderung von Wasserstoff-Basisinfrastrukturen
    • Förderung der Errichtung einer Anlage zur Abgabe von Wasserstoff auf den jeweils benötigten Druckstufen (z. B. für PKW, Nutzfahrzeuge, Schienenfahrzeuge)
    • Förderung von notwendigen Anlagen und Infrastrukturen (z. B. Maschinen/Apparate, Rohrleitungstechnik, Automatisierungs- und Elektrotechnik)