Verringerung von Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von Wasserstofftechnologie

EFRE
Brandenburg
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Förderung von Projekten, die auf klimaneutralen Wasserstoff als Energieträger ausgelegt sind.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Unternehmen, öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, Träger öffentlicher Infrastrukturen und kommunale Zweckverbände

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die Förderung trägt überwiegend zum SDG Nr. 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ bei.

Beschreibung:

Wasserstoff, ausschließlich erzeugt durch erneuerbare Energie (folgend: klimaneutraler Wasserstoff), ist ein wichtiger Baustein, um im Land Brandenburg die deutschen und europäischen Klimaschutzziele umzusetzen. Das gilt insbesondere für das Ziel der Klimaneutralität, aber auch für die im Green Deal der Europäischen Union für 2030 angestrebten höheren Treibhausgasemissionsminderungen.

Gefördert werden sollen Projekte, die auf klimaneutralen Wasserstoff als Energieträger ausgelegt sind. Sie sollen dazu beitragen, die festgelegten Klimaziele in den einzelnen Sektoren (z. B. Industrie, Wärme, Chemie) zu erreichen. Die Förderung zielt sowohl auf bereits eingeführte Technologien und Verfahren als auch auf neu entwickelte technische und innovative Lösungen. Es hat sich gezeigt, dass verschiedene Anwendungsgebiete unterschiedliche Technologiekonzepte verwenden, weshalb die Förderung technologieoffen gehalten wird. Gefördert werden sollen Investitionskosten für:

  • Erzeugung
    • Technologien zur Herstellung von klimaneutralem Wasserstoff
  • Nutzung
    • Förderung der Nutzung von klimaneutralem Wasserstoff in Industrie- und Herstellungsprozessen
      • Förderung des Einsatzes von klimaneutralem Wasserstoff als Energieträger (Substituierung von konventionellen Energieträgern)
      • Förderung des Einsatzes von klimaneutralem Wasserstoff als Ausgangsprodukt (Grundstoff) für CO2-arme/-freie chemische Produkte
      • Förderung von notwendigen Anlagen und Infrastrukturen, die für die Verwendung von klimaneutralem Wasserstoff notwendig sind
      • Förderung der Umrüstung bestehender Prozessanlagen, um klimaneutralen Wasserstoff verwenden zu können
    • Förderung von Prozessen zur Herstellung alternativer Kraftstoffe aus klimaneutralem Wasserstoff als Ersatz von konventionellen Kraftstoffen (Technologieoffen, konventionelle Energierträger sind im gesamten Herstellungsprozess auszuschließen)
      • Förderung des Einsatzes von Wasserstoff als Ausgangsprodukt für CO2-freie Kraftstoffe (e-Fuels)
      • Förderung von notwendigen Anlagen, Umrüstungen und Infrastrukturen
    • Wärme
      • Umstellung von Systemen der Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis von Erdgas auf System mit Wasserstoff (z. B. Brennstoffzellen-Heizungen)