Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Schwimmhallen

EFRE
Brandenburg
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Energetischen Ertüchtigung von Hallenbädern

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, Träger öffentlicher Infrastrukturen und kommunale Zweckverbände

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die Förderung trägt überwiegend zum SDG Nr. 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ bei.

Beschreibung:

U.a. sind folgende Maßnahmen im Rahmen einer energetischen Ertüchtigung von Hallenbädern relevant:

  • Energetische Sanierung der Gebäudehülle
  • Modernisierung der Heizsysteme auf der Basis erneuerbarer Energieträger
  • Erneuerung der Systeme der Trink-/Brauchwassererwärmung
  • Umrüstung/Erneuerung der Beleuchtung
  • Erneuerung der Raumlufttechnische Anlagen (RLT)
  • Erneuerung der Anlagen zur Wärmerückgewinnung (WRG)

Soweit die baulichen Möglichkeiten es zulassen und die Kosten im Verhältnis zur Gesamtmaßnahme relativ gering sind, werden auch naturbasierte Lösungen mit einbezogen (z. B. Begrünung von Fassaden und Dächern, Einbau von Nisthilfen; auch Verschattungs- und Klimatisierungsmaßnahmen z. B. durch Bepflanzung des Geländes um die Gebäude herum, wenn diese im Einklang mit der Gesamtmaßnahme stehen.

Eine energetische Sanierung trägt erheblich zu einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und modernen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Klimaschutzes bei. Die spezielle Ausrichtung der Förderrichtlinie auf kommunale Schwimmbäder ist geeignet, die bestehenden Förderungen auf Bundesebene zu ergänzen und auf diese Weise einen wesentlichen Beitrag zur Senkung des Primärenergieverbrauchs beizusteuern.