Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung

EFRE
Schleswig-Holstein
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Beseitigung von Kontaminationen um die ökologische Aufwertung revitalisierter Flächen sowie grüne Infrastrukturen zu unterstützen und die kommunale Innenentwicklung zu stärken.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Gebietskörperschaften der öffentlichen Hand (Kreise, kreisfreie Städte, Städte, Gemeinden, Ämter und amtsfreie Gemeinden) sowie bei Altlastensanierungsmaßnahmen zusätzlich juristische Personen des privaten Rechts mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung (kommunale Eigentümeranteile > 50 %) und mit Geschäftszweck auf Erwerb, Veräußerung oder Verwaltung von Grundstücken.

Laufzeit:

31.01.2023 - 31.12.2027

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Ansprechpartner:

IB.SH

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Ziel der Maßnahme ist es, durch die Sanierung umweltschädlicher Altlasten einen substanziellen Beitrag zur Abwehr und Beseitigung von Gefahren für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Boden, Grund- und Oberflächengewässer, sowie zur Verbesserung der pflanzlichen und biologischen Vielfalt zu leistet. Zudem wird die Integration von grüner Infrastruktur vor allem in stark überprägten urbanen Räumen unterstützt, wodurch ein Beitrag zur Förderung eines ausgeglicheneren Stadtklimas, z. B. durch die Verbesserung der Kühlungsfunktion der Böden, und zur Schaffung von Versickerungsflächen zur Reduzierung des Überschwemmungsrisikos im Zusammenhang mit der grünen Infrastruktur geleistet wird. Darüber hinaus unterstützt diese Maßnahme durch die Schaffung von innerstädtischen Freiflächen den Klimaschutz, indem durch die Entsiegelung von versiegelten Flächen die CO2-Fixierung in Biomasse und Böden auf diesen Flächen wieder ermöglicht wird.

Beschreibung:

Die Maßnahme unterstützt die Sanierung von Gefahren durch Altlasten einerseits und die Revitalisierung von versiegelten brachliegenden und mindergenutzten Flächen zwecks Überführung in ökologisch wertvolle Flächen andererseits. Vorrangiges Ziel ist es, umweltschädliche Altlasten als Teil eines auf Dekontamination und ökologische Aufwertung in stark überprägten urbanen Räumen abzielenden Gesamtkonzeptes zu sanieren. Der Rückbau nicht mehr genutzter und ggf. ebenfalls kontaminierter Bausubstanz kann integrierter Teil des Gesamtkonzeptes der Förderprojekte sein. Die ökologische Aufwertung dekontaminierter Flächen umfasst hierbei die Vorbereitung bzw. Schaffung von ökologisch wertvollen Flächen, beispielsweise von naturbelassenen Grünflächen, ökologisch bewirtschafteten Gemeinschaftsgärten, naturnah bewirtschafteten städtischem Grün oder grüner Infrastruktur. Integrierte Projekte, d.h. Projekte die sowohl auf Dekontamination (Altlastensanierung) als auch auf die ökologische Aufwertung der Fläche (Flächenrevitalisierung) abzielen, sollen vorrangig gefördert werden. Mit der Verknüpfung von Altlastensanierung und ökologischer Aufwertung ehemals kontaminierter Flächen werden die Verringerung der Umweltverschmutzung, die biologische Vielfalt sowie grüne Infrastruktur und somit alle drei Ziele des spezifischen Ziels adressiert. Nachrangig zu diesen zuvor benannten integrierten Projekten können auch Projekte gefördert werden, deren Ziel die alleinige Altlastensanierung, d.h. die Beseitigung schädlicher Umweltverschmutzungen von Boden und Grundwasser, oder die alleinige Flächenrevitalisierung, d.h. die ökologische Aufwertung bspw. versiegelter Flächen, ist. Bei Projekten mit dem Ziel der ökologischen Aufwertung der Flächen (Flächenrevitalisierung) ist die langfristige verbindliche Absicherung der ökologisch aufwertenden Nachnutzung sicherzustellen.