BENE II - Mobilität

EFRE
Berlin
Handlungsfelder:

Nachhaltige Mobilität

Kurzbeschreibung:

Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen; Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen; öffentliche Unternehmen.

Laufzeit:

13.06.2023 - 30.06.2027

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Strategieentwicklung, Konzepte-, Teilkonzepterstellung

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die geplanten Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität tragen direkt zum SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden) bei, da durch den Einsatz innovativer Fahrzeuge und die Umsetzung nachhaltiger Mobilitätskonzepte eine Minderung des Endenergieverbrauchs im Personen- und Güterverkehr erreicht werden soll. Die Förderung einer nachhaltigen Mobilität und die dadurch erzielte Verringerung von lokalen Stickoxid- und Feinstaubbelastungen tragen zum SDG 3 (Gesundheit und Wohlergehen) bei.

Beschreibung:

Das Förderinstrument zielt auf die Entwicklung einer nachhaltigen multimodalen städtischen Mobilität zur Verringerung von Treibhausgasemissionen.

Die mit EFRE Mitteln geplanten Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen durch nachhaltige Mobilität werden drei vordringliche Bereiche umfassen:

  • Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung des Umweltverbundes (Fuß- und Radverkehr und ÖPNV). Hierzu zählen auch die Verbesserung der Radinfrastruktur sowie des Fußverkehrs auf der Grundlage des Berliner Mobilitätsgesetzes, z. B. durch Radverkehrsanlagen, Radabstellanlagen, Fahrradparkhäuser sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, Nutzbarkeit, Zugänglichkeit und Barrierefreiheit des Fußverkehrswegenetzes. Insbesondere Infrastrukturverbesserungen sind mit langfristigen Planungs- und Umsetzungszeiten und hohen Kosten verbunden. Finanziert werden diese Maßnahmen vordringlich durch Bundes- und Landesmittel. Eine EFRE-Kofinanzierung kann integrierend wirken, wenn mit geplanten Maßnahmen alle Zielbereiche (CO2-Reduktion, Verbesserung der Aufenthaltsqualität) adressiert werden.
  • Die Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Mobilitätskonzepte und Strategien zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen im Verkehr und zur Optimierung von Transportbedarfen, sowohl im innerstädtischen Personen- als auch Wirtschaftsverkehr. Teil eines innovativen und nachhaltigen Mobilitätskonzeptes kann auch die intelligente Integration von Ladeinfrastrukturen sein, wobei Fahrzeugbatterien als Zwischenspeicher fungieren können. Weitere Möglichkeiten sind Mikro-Hubs für den Lieferverkehr, sowie die Einrichtung von lokalen Mobilitätsstationen (Mobi-Hubs).
  • Die Reduktion der Emissionen durch die modellhafte Förderung von (Fahrzeugen mit) umweltfreundlichen Antriebstechnologien im öffentlichen Fuhrpark, insbesondere die Förderung besonders innovativer Fahrzeuge. Marktreife Fahrzeuge werden zwar schon umfassend aus Förderprogrammen der Bundesregierung gefördert, dennoch besteht für innovative Umrüstungen und spezielle Fahrzeugentwicklungen für den öffentlichen Fuhrpark (beispielsweise bei Feuerwehr, Polizei, Grünflächenämtern und anderen Bereichen) sowie für die Integration der Fahrzeuge in bestehende öffentliche Fahrzeugflotten weiterhin ein hoher Förderbedarf. Die geplante Förderung soll hier einen wichtigen Impuls zur Verstetigung der Umstellung des öffentlichen Fuhrparks leisten.


Die Förderung erfolgt über verschiedene Maßnahmearten, die im Folgenden kurz dargestellt werden:

  • Verkehrliche Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes und nachhaltige Wirtschaftsverkehrskonzepte (z. B. lokale Konzepte für Lieferverkehre und Investitionen in deren Umsetzung);
  • Bessere Vernetzung der Verkehrsmittel Rad und ÖPNV sowie Fußverkehr, bauliche Optimierung von Umsteigemöglichkeiten;
  • weiterer Ausbau des ÖPNV und bessere Verknüpfung der verschiedenen Systeme des ÖPNV durch Reduzierung von Umsteigezeiten sowie Sicherstellung von barrierefreier Nutzung;
  • Förderung von Fahrzeugen mit innovativen Antriebssystemen.
Auswahlverfahren:

Zur Vorbereitung der BENE-Projekte ist in der Regel ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:

  • Antragsteller besprechen ihre Ideen und Projektvorschläge zunächst mit dem Programmdienstleister für BENE II, der Beratungs- und Servicegesellschaft Umwelt, die die Antragsteller berät und die Projektskizzen zur Antragsreife führt;
  • Die Antragstellung erfolgt anschließend auf elektronischem Weg bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) als Bewilligungsstelle.
  • In der Regel können jederzeit Anträge gestellt werden. Wo hierzu Projektaufrufe erfolgen, werden diese aufgeführt.