BENE II - Anpassung an den Klimawandel

EFRE
Berlin
Handlungsfelder:

Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Kurzbeschreibung:

Förderung der Sicherung und Schaffung klimatischer Entlastungsräume, Umgestaltung von Straßenräumen zur Verbesserung des Bioklimas, Waldumbau und Schutz und Renovierung von Moorstandorten; Förderung des Ausbaus der Stadt als “Schwammstadt“ durch nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung, etwa durch Versickerung und Verdunstung, Entsiegelung von Flächen, Sanierung von Straßen, Plätzen und Schulhöfen mit dem Ziel der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen; Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen; öffentliche Unternehmen; Unternehmen und Unternehmenskooperationen.

Laufzeit:

23.11.2023 - 30.06.2027

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Daten-, Informationsgrundlagen, Umsetzungsvorbereitung

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die geplanten Klimaanpassungsmaßnahmen haben als naturbasierte Lösungen vielfältige Wirkungen. Der Erhalt und Ausbau von ökologisch wertvollen städtischen Ökosystemen ist eine wesentliche Maßnahme zur Sicherung klimatischer Entlastungsräume. Mit der Erprobung innovativer und naturbasierter Lösungen für ein nachhaltiges städtisches Wassermanagement kann ein Beitrag zur Reduzierung der Nährstoffemissionen aus Stadtgebieten im Rahmen der Ostseestrategie (Flagship BSR Wasser Plattform) geleistet werden. Gleichzeitig tragen diese Maßnahmen auch zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie und zur Verwirklichung des EU-Plans zur Wiederherstellung der Natur, insbesondere zum Punkt 2.2.8 der „Begrünung städtischer und stadtnaher Gebiete“ bei.

Die geplanten Maßnahmen zielen direkt auf das SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden) ab, da Freiräume in ihrer ökologischen Funktion langfristig gesichert werden und dem Freiraumverlust durch den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Berlin entgegengewirkt wird. Der Förderschwerpunkt, darunter insbesondere der Ausbau der Stadt als „Schwammstadt“, trägt teilweise zur Erreichung des SDG 6 (Sauberes Wasser) bei, da Mischwasserüberläufe bei Starkregen in den stark verdichteten und versiegelten Innenstadtbereichen verringert werden und damit Berliner (Oberflächen)-Gewässer vor Verschmutzung auch durch ungeklärtes häusliches und industrielles Abwasser geschützt werden. Die Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen und der Ausbau zur Schwammstadt verbessern Lebensbedingungen für Flora und Fauna in Berlin. Der Förderschwerpunkt leistet damit teilweise auch einen Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt (SDG 15; Leben an Land).

Beschreibung:

Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Resilienz der Stadt und der Umsetzung der Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels geleistet werden. Dem Leitbild der hitzeangepassten Stadt und wassersensiblen Stadtentwicklung folgend sind Maßnahmen zur Sicherung bzw. Schaffung neuer klimatischer Entlastungsräume und zum Oberflächenumbau nach dem Prinzip der Schwammstadt vorgesehen. Das Regenwasser wird dabei nicht abgeleitet, sondern wie in einem Schwamm gespeichert und an Hitzetagen zum Kühlen wieder abgegeben. Durch Verdunstungskühlung insbesondere über gut wasserversorgte Vegetation wird die Hitzebelastung gemindert, die Frischluftproduktion erhöht und so die Gesundheit, die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt verbessert. Bei einer wassersensiblen Stadtentwicklung können Gefahren durch Überflutungen und Rückstau im Falle von Starkregenereignissen reduziert werden.

Gebäude, Höfe, Straßen, Plätze und Grünflächen sollen zur Überflutungsvorsorge auch starke Niederschläge aufnehmen. Notwasserwege leiten Überschüsse aus Wohn- und Gewerbequartieren auf weniger sensible Flächen, von denen sie verzögert abfließen. Gefördert werden Maßnahmen zur Abkopplung der Regenentwässerung von der Kanalisation und Entsiegelungsmaßnahmen, aber auch die Schaffung von Versickerungs- und Verdunstungsflächen als Überschwemmungsschutz. Dächer und Urban Wetlands speichern das Regenwasser als Ressource für sommerliche Trockenperioden. Dezentrale Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen bewirken so nicht nur eine Entlastung des Kanalnetzes und der Gewässer, sondern bringen auch günstige stadtklimatische und stadtökologische Effekte mit sich.

Zur Minderung urbaner Hitze sind Kühlung und Durchlüftung entscheidende Faktoren für das Berliner Stadtklima. Dafür sollen die strategisch wichtigen größeren Wald-, Grün- und Erholungsflächen z. B. durch klimaangepasste Vegetation inkl. Bewässerungssystemen qualitativ aufgewertet, in ihrer Funktion gestärkt und langfristig für den Klimawandel ertüchtigt werden. Daneben sollen aber auch bioklimatisch kleinräumig wirkende Maßnahmen (z.B. Dach- und Fassadenbegrünung) gefördert werden. Mit vielfältigen Möglichkeiten der Verdunstung und Verschattung soll dem Wärmeinseleffekt der verdichteten Stadt entgegengewirkt werden.

Die Förderung erfolgt über verschiedene Maßnahmearten, die im Folgenden kurz dargestellt werden:

  • Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen durch:
    • naturbasierte Lösungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Straßenräumen zur Verbesserung des kleinräumigen Bioklimas (inkl. Machbarkeitsstudien); Steigerung der Resilienz des Stadtgrüns; Förderung kleinräumigen Grüns, Verschattungsmaßnahmen;
    • Waldumbau zum Schutz vor Trockenheit und Schädlingsbefall; Schutz und Renaturierung von Moorstandorten als wichtige Kohlenstoffsenken, einschl. Monitoring.
  • Förderung des Ausbaus der Stadt als „Schwammstadt“ zur Unterstützung der Kühlungsfunktion der grünen und blauen Infrastruktur in der verdichteten Stadt:
    • Nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung: Abkopplung der Regenentwässerung von der Kanalisation; Speicherung, Verdunstung, Versickerung, Nutzung von Regenwasser; Maßnahmen in Einzelgebäuden, in Quartieren und größeren (Gewerbe-) Gebieten; Kombination von Gebäude-/Flächenentwässerung und Bewässerung von Grünflächen;
    • Entsiegelung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Boden und Vegetation;
    • Mehrfachnutzung von Flächen der Regenwasserbewirtschaftung als Erholungsraum und zur Steigerung der Biodiversität;
    • Sanierung von Straßen, Plätzen und Schulhöfen mit dem Ziel der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung;
    • Projektbezogene Untersuchungen und Studien.
Auswahlverfahren:

Zur Vorbereitung der BENE-Projekte ist in der Regel ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:

  • Antragsteller besprechen ihre Ideen und Projektvorschläge zunächst mit dem Programmdienstleister für BENE II, der Beratungs- und Servicegesellschaft Umwelt, die die Antragsteller berät und die Projektskizzen zur Antragsreife führt;
  • Die Antragstellung erfolgt anschließend auf elektronischem Weg bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) als Bewilligungsstelle.
  • In der Regel können jederzeit Anträge gestellt werden. Wo hierzu Projektaufrufe erfolgen, werden diese aufgeführt.

Anträge sind jederzeit möglich.