BENE II - Intelligente Energiesysteme

EFRE
Berlin
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Förderung von dezentralen, flexiblen, auf erneuerbaren Energien basierenden Konzepten, Anlagen und Netzen zur Energie- und Wärmeversorgung einschließlich Speichersystemen sowie Projekte zur Förderung von Forschung und Entwicklung.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen; Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen; öffentliche Unternehmen; Unternehmen und Unternehmenskooperationen, die im Besitz lokaler Netzinfrastrukturen sind; Öffentliche und private Forschungseinrichtungen.

Laufzeit:

23.11.2023 - 30.06.2027

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Beratung
Vernetzung, Kooperation

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die geplante Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme zielt direkt auf das SDG 13 (Klimaschutz) ab, da die in Berlin verursachten Treibhausgasemissionen langfristig verringert werden. Ebenso adressiert sie direkt das SDG 7 (Bezahlbare und saubere Energie), da mit den Maßnahmen der Primärenergiebedarf verringert wird und der Anteil erneuerbarer Energien am Brutto-Endenergieverbrauch erhöht wird. Zusätzlich erhöhen Forschungs- und Entwicklungs-, Demonstrationsprojekte die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Berlin (SDG 9; Industrie Innovation und Infrastruktur). Die Maßnahmen wurden auf der Basis einer eigens entwickelten Methodik als mit dem DNSH-Prinzip vereinbar bewertet.

Beschreibung:

Der für das Erreichen der Klimaneutralität notwendige Übergang von einer zentralisierten Energieerzeugung zu einer dezentralen, flexiblen und stärker auf der Nutzung erneuerbarer Energien beruhenden Energieerzeugung und der Ausstieg aus der Energieerzeugung aus Kohle sind nur möglich, wenn ausreichend Speicherkapazität vorhanden ist und optimal eingesetzt werden kann. Dann kann auch der Anteil erneuerbarer Energien am Primär- und Endenergieverbrauch Berlins (von derzeit 4 % bzw. 2 %) deutlich gesteigert werden, wie aktuelle Beispielvorhaben auch in Berlin belegen.

Die vorhandenen Energieinfrastrukturen für Strom, Wärme, Gas und Mobilität müssen miteinander verknüpft werden, damit Energieerzeugung und Energienutzung zeitlich und räumlich optimal aufeinander abgestimmt werden können. Die Speicherung lokal erzeugter Energie bietet vor allem im hochverdichteten städtischen Bereich die Möglichkeit der zunehmenden Nutzung von erneuerbarer Wärme und Strom.

Im Rahmen der Förderung sollen gezielt Vorhaben mit Bezug zu intelligenten Energiesystemen, Netzen und Speichern entwickelt und umgesetzt werden. Die Implementierung von entsprechenden Speicherlösungen soll die zeitverzögerte lokale Abnahme erzeugter erneuerbarer Energie ermöglichen. Mit den geplanten Maßnahmen soll auf lokaler Ebene ein entscheidender Beitrag zur intelligenten Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch, zur Speicherung und zur Nutzung des zunehmenden Anteils von sogenanntem Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien geleistet werden. Die durch Digitalisierung möglichen Effizienzgewinne sollen gezielt gehoben werden.

Die Förderung von dezentralen, flexiblen, auf erneuerbaren Energien basierenden Energie- und Wärmesystemen erfolgt durch:

  • Beratung und Vernetzung zur Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung von Konzepten für klimafreundliche und nachhaltige Energiesysteme, Netze und Speichersysteme;
  • Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung von vorhandenen Energieinfrastrukturen für Strom, Wärme (Abwärme), Gas und Mobilität (Sektorkopplung unter Beachtung des Artikel 7 Abs. 1 h) der Verordnung 2021/1058);
  • Investitionen in die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch (Digitalisierung, bspw. durch virtuelle Kraftwerke, u. a.);
  • Investitionen in die Speicherung und Nutzung von sogenanntem Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien (Strom, Wärme);
  • Demonstrationsprojekte zu innovativen Technologien ab dem Technologiereifegrad 6 (Prototyp in Einsatzumgebung) in den Bereichen Energiespeicherung und flexible Erzeugungskapazitäten, Power-to-X sowie von intelligenten Verteilernetzen;
  • Angewandte, projektbezogene Forschung und Studien zum Einsatz intelligenter, effizienter Energiesysteme und zur Umsetzung von innovativen Wirtschaft- und Geschäftsmodellen.

Die geplante Förderung soll entweder am einzelnen Netzbestandteil ansetzen oder auf ein kleinräumiges Gebiet (Quartier) ausgerichtet werden.

Diese Projekte sollen konzeptionelle oder technologische Weiterentwicklungen vorantreiben, die für den Klimaschutz in Berlin relevant sind. Darüber hinaus sollen sie helfen, Entscheidungen in verbundenen investiven Maßnahmen vorzubereiten (z. B. in Form von Machbarkeitsanalysen), in ihrer Umsetzung zu evaluieren und zu optimieren (z. B. in Form von Begleitforschung).

Neben dem erhöhten Einsatz bewährter Technologien und Konzepte soll hier vor allem auch auf die Gestaltung neuer Kooperationen und die Entwicklung innovativer Ansätze hingewirkt werden. Hier werden Maßnahmen erwartet, welche sowohl hinsichtlich der involvierten Akteure als auch hinsichtlich des Technologieeinsatzes sehr innovativ sind. Eine Förderung über Wettbewerbsverfahren kann diese Entwicklung angemessen aufgreifen. Es bestehen inhaltliche Bezüge zum Cluster Energietechnik der innoBB 2025.

Auswahlverfahren:

Zur Vorbereitung der BENE-Projekte ist in der Regel ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:

  • Antragsteller besprechen ihre Ideen und Projektvorschläge zunächst mit dem Programmdienstleister für BENE II, der Beratungs- und Servicegesellschaft Umwelt, die die Antragsteller berät und die Projektskizzen zur Antragsreife führt;
  • Die Antragstellung erfolgt anschließend auf elektronischem Weg bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) als Bewilligungsstelle.
  • In der Regel können jederzeit Anträge gestellt werden. Wo hierzu Projektaufrufe erfolgen, werden diese aufgeführt.

Anträge sind jederzeit möglich.