BENE II - Energieeffizienz

EFRE
Berlin
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Gefördert wird die energetische Sanierung und Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlicher Gebäuden, einschließlich Gebäuden im Kulturbereich; sowie Investitionen in die Energieeffizienz von Unternehmen, einschließlich der energieeffizienten Umgestaltung von Produktionsanlagen/Produktionsprozesse (z. B. Backöfen in Bäckereien);

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen; Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen; öffentliche Unternehmen; Unternehmen, inkl. Großunternehmen und Unternehmenskooperationen

Laufzeit:

23.11.2023 - 30.06.2027

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Der geplante Fachaustausch und ein angestrebter Knowhow-Transfer zwischen Berlin und Warschau können einen wichtigen Beitrag zur Ostseestrategie leisten, da unmittelbar an Maßnahmen des Aktionsplans (Energieeffizienz in der Region durch Vertiefung der Zusammenarbeit) im Politikbereich Energie angeknüpft wird.

Die geplanten Maßnahmen zur Energieeffizienz zielen direkt auf das SDG 13 (Klimaschutz) ab, da die in Berlin verursachten Treibhausgasemissionen langfristig verringert werden. Teilweise zielen sie direkt auf das SDG 7 (Bezahlbare und saubere Energie) ab, da der End- und Primärenergiebedarf in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Unternehmen verringert wird. Weiterhin können die geplanten Maßnahmen zu einem geringen Teil zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Brutto-Endenergieverbrauch zur Ressourcenschonung (SDG 8; Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum) und zur Förderung von EMAS Ersteinführungen (SDG 12; Nachhaltiger Konsum und Produktion) beitragen.

Beschreibung:

Die Maßnahmen unterstützen die Umsetzung der primären Handlungsfelder des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030). Rund 45 % aller in Berlin verursachten Klimagase – mehr als 8,8 Mio. t CO2 im Jahr 2017 – gehen auf die Erzeugung von Raumwärme, Warmwasser und Klimakälte für den Gebäudebestand zurück. Zentraler Ansatzpunkt zur Minderung dieser Emissionen ist die energetische Gebäudemodernisierung. Neben dem Bereich öffentlicher Gebäude soll auch der Unternehmensbereich, und zwar vorwiegend KMU adressiert werden. Die Maßnahmen zielen somit auf zwei Verursachergruppen klimarelevanter Emissionen ab.

Die öffentlich zugänglichen Gebäude in Berlin weisen ein erhebliches Energieeffizienzpotenzial auf. Dies geht aus den Sanierungsfahrplänen der Berliner Bezirke und der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, die als Immobiliendienstleister für das Land Berlin für über 5.000 landeseigene Immobilien verantwortlich ist, hervor. Neben Schulen, Kitas, Hochschulen (auch in freier Trägerschaft), Liegenschaften der Polizei und Feuerwehr gehören auch Sportstätten und Schwimmbäder sowie sonstige Kultur- und Bildungseinrichtungen, wie Bibliotheken, Galerien und Museen, zu den sanierungsbedürftigen Objekten. Energetische Sanierungen am Denkmal stellen dabei eine besondere Herausforderung dar. Auf Basis der Sanierungsfahrpläne wird eine umfassende Sanierung der öffentlichen Gebäude nach Dringlichkeit vorangetrieben. Hierbei geht es um die thermische Sanierung der Gebäudehülle sowie die Verbesserung der Gebäudetechnik, ein Energieträgerwechsel hin zu CO2-ärmeren Technologien, die solartechnische Nutzung der Berliner Dächer und die Einbindung der gewonnenen Energie. Die Sanierungsrate soll sukzessive erhöht und die Sanierungsintensität gesteigert werden. In der Regel wird mit der Förderung eine mittlere oder hohe Sanierungsintensität angestrebt, wobei eine gewisse Flexibilität im Einzelfall erforderlich ist, da auch Einzelmaßnahmen und Teilsanierungen (z. B. für Kulturobjekte und Denkmalschutz) schon zu spürbaren Einspareffekten führen können. Erfahrungen aus dem laufenden Programm zeigen, dass rd. 80 % der geförderten energetischen Sanierungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden eine hohe Sanierungsintensität mit 30 % und mehr Verringerung der Treibhausgasemissionen erreicht haben. Hiervon ausgenommen sind die Maßnahmen im Kulturbereich, insbesondere in Verbindung mit dem Denkmalschutz.

In den Berliner Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, aber auch dem Verarbeitenden Gewerbe, gibt es weiteres erhebliches Energieeffizienzpotenzial. Dies betrifft in der Regel die Prozess- und Gebäudeenergie. Die Erfahrungen im laufenden Programm zeigen, dass der Schwerpunkt aktuell im Bereich Produktionsanlagen/Produktionsprozesse sowie Einzelmaßnahmen liegt. Da ein großer Anteil der Berliner Unternehmen, insbesondere der KMU, nicht Eigentümer der genutzten Immobilien ist, werden umfassende Energieeffizienzmaßnahmen am Gebäude eher selten durchgeführt. Zur Unterstützung der betrieblichen Maßnahmen beinhaltet der Förderansatz auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz. Gefördert werden einzelbetriebliche Maßnahmen, die zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen.

Die folgenden Maßnahmen sind für den EFRE-Einsatz in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Unternehmen vorgesehen:

  • Energieeffiziente, technologieoffene Lösungen in den Bereichen:
    • Gebäudehülle/-technik, Gebäudeleittechnik;
    • Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen; auf Fernwärme/ Nutzung regenerativer Energien; Nutzung von Abwasser- und Abluftwärme, z. B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung;
    • Wasserstofftechnologie / Brennstoffzelle; wenn der Wasserstoff mit Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird;
    • Nutzung von Überschussstrom aus erneuerbaren Energien für Wärme;
    • Kälte-/Klimatechnologie;
    • Kraft-Wärme-Kopplung;
    • Stoffstrom-/Ressourceneffizienz, wobei das Hauptziel die Verbesserung der Energieeffizienz ist;
    • Energieeffiziente Umgestaltung von Produktionsanlagen/Produktionsprozessen (z. B. Kühl- und Wärmekonzepte in Bäckereien, Feinkost, u.a.);
    • Hocheffiziente und am Markt verfügbare Querschnittstechnologien (wie Antriebe, Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Lüftung, IT).

Es sollen auch Beispiel gebende integrierte Maßnahmen mitübergreifenden (Nachhaltigkeits-) Konzepten gefördert werden, bei denen neben dem Hauptziel und finanziellen Schwerpunkt der Energetischen Sanierung auch Maßnahmen mit einem direkten Einfluss auf den Energiebedarf des Gebäudes erfolgen. Dies können z.B. folgende Maßnahmen sein:

  • Maßnahmen zur klimaneutralen Erzeugung, effizienten Nutzung und Einsparung von Energie
    • Unterstützung der Wärmeerzeugung/ Heizung (z. B. Solarthermie, Biogas, Geothermie) oder Stromerzeugung (z. B. Photovoltaik, Windenergie) aus erneuerbaren Energien und deren Zwischenspeicherung; (Eine zusätzliche Förderung über das EEG wird ausgeschlossen.)
    • Klimaaktive Vegetationsflächen an und um Gebäuden (z. B. naturbasierte Lösungen, Dach- und Fassadenbegrünung zur Adiabaten Kühlung; Regenwassernutzung/-versickerung auf dem Grundstück, (Schul-)Hofbegrünung/“grüne“ Klassenzimmer; Sonnenschutz).
  • Digitalisierung; intelligente Steuerungssysteme für Energieverbraucher im Gebäude
    • Erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen
  • Begleitende Gutachten und Studien

Die Förderung kann im Zusammenhang mit den beschriebenen Maßnahmearten auch Beratungsmaßnahmen, Monitoring, Schulungen und Evaluierungen einschließen.

Auswahlverfahren:

Zur Vorbereitung der BENE-Projekte ist in der Regel ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:

  • Antragsteller besprechen ihre Ideen und Projektvorschläge zunächst mit dem Programmdienstleister für BENE II, der Beratungs- und Servicegesellschaft Umwelt, die die Antragsteller berät und die Projektskizzen zur Antragsreife führt;
  • Die Antragstellung erfolgt anschließend auf elektronischem Weg bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) als Bewilligungsstelle.
  • In der Regel können jederzeit Anträge gestellt werden. Wo hierzu Projektaufrufe erfolgen, werden diese aufgeführt.

Anträge sind jederzeit möglich.