Beschreibung:
Innovative Maßnahmen sollen grundsätzlich auf die Entwicklung und Erprobung von neuen, wirksameren oder effizienteren Produkten, Services oder Modellen abzielen und gleichzeitig soziale Bedürfnisse decken und neue soziale Beziehungen oder Kooperationen schaffen. Hierzu zählt auch die Stärkung von Bottom-up-Konzepten, die auf Partnerschaften zwischen Behörden, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft beruhen. Sofern ein Zusammenhang mit sozialen Bedürfnissen besteht, können auch technische Innovationen gefördert werden, z. B. zur Verbesserung der Teilhabe an Kommunikation oder Mobilität oder dem Zugang zu Bildung.
Die Wirksamkeit und Relevanz sozialer Innovationen ergeben sich bereits aus dem Umsetzungsprozess, weshalb die thematische Reichweite der Förderung bewusst offengehalten wird. Im Fokus steht die Realisierung innovativer Impulse und Ideen von Bottom-up-Initiativen, die sich an den jeweils aktuellen sozialen Bedürfnissen orientieren sollen. Die Verwaltungsbehörde wird deshalb regelmäßige Calls zu unterschiedlichen Förderbereichen aufrufen, die den potenziellen Zuwendungsempfängern ausreichend Spielraum für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte ermöglicht. Der Begleitausschluss kann ebenfalls Vorschläge zu relevanten Förderthemen unterbreiten. Der Innovationsausschuss, ein Unterausschuss des BGA, ist für die Prüfung und Auswahl eingegangener Projektanträge zuständig.
Im spezifischen Ziel f sollen primär innovative Maßnahmen unterstützt werden, die sich thematisch auf die Förderung eines gleichberechtigten Zugangs zu allgemeiner und beruflicher Aus- und Weiterbildung beziehen. Hierbei sollen vorrangig die Bedarfe benachteiligter junger Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf adressiert und die Qualität der Ausbildung gesteigert werden. Ein Fokus soll dabei auf die Verbesserung digitaler Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen gelegt werden. Zudem sollen innovative Projekte zur Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung in Schulen unterstützt werden. Darüber hinaus können Projekte zum Abbau geschlechterstereotypischen Berufswahlverhaltens umgesetzt werden. Die Umsetzung von transnationalen Projekten zur Förderung jungen Menschen ist im Rahmen des spezifischen Ziels f - unter Berücksichtigung der Kohärenz zu ERASMUS+ - grundsätzlich möglich.