Soziale Innovationen - Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, einer alternsgerechten Arbeitswelt, eines betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie der Anpassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Unternehmen bzw. Unternehmerinnen und Unternehmern an den Wandel

ESF+
Bayern
Handlungsfelder:

Bildung und berufliche Qualifizierung für nachhaltige Entwicklung

Kurzbeschreibung:

Föderung sozialer Innovationen vor allem innovative Pilot- und Modellprojekte – von der Konzeption bis zur Umsetzung in allen Bereichen des Programms des ESF+ in Bayern.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, insbesondere freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände. Diese Förderung richtet sich ausschließlich an Sozialpartner, soziale Unternehmen, Träger aus dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft.

Laufzeit:

06.07.2022 - 31.12.2027

Fördergegenstand:

Bildung, Qualifizierung
Beschäftigung

Ansprechpartner:

Verwaltungsbehörde ESF

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Beschreibung:

Die Förderung sozialer Innovationen ist auch in der Förderperiode 2021 - 2027 wieder von großer Relevanz für die Umsetzung des ESF+-Programms in Bayern. Entsprechende Projekte können in allen ausgewählten spezifischen Zielen der Prioritätsachse "Beschäftigung, Bildung und Inklusion" umgesetzt werden.

Innovative Maßnahmen sollen grundsätzlich auf die Entwicklung und Erprobung von neuen, wirksameren oder effizienteren Produkten, Services oder Modellen abzielen und gleichzeitig soziale Bedürfnisse decken und neue soziale Beziehungen oder Kooperationen schaffen. Hierzu zählt auch die Stärkung von Bottom-up-Konzepten, die auf Partnerschaften zwischen Behörden, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft beruhen. Sofern ein Zusammenhang mit sozialen Bedürfnissen besteht, können auch technische Innovationen gefördert werden, z. B. zur Verbesserung der Teilhabe an Kommunikation oder Mobilität oder dem Zugang zu Bildung.

Die Wirksamkeit und Relevanz sozialer Innovationen ergeben sich bereits aus dem Umsetzungsprozess, weshalb die thematische Reichweite der Förderung bewusst offengehalten wird. Im Fokus steht die Realisierung innovativer Impulse und Ideen von Bottom-up-Initiativen, die sich an den jeweils aktuellen sozialen Bedürfnissen orientieren sollen. Die Verwaltungsbehörde wird deshalb regelmäßige Calls zu unterschiedlichen Förderbereichen aufrufen, die den potenziellen Zuwendungsempfängern ausreichend Spielraum für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte ermöglicht. Der Begleitausschluss kann ebenfalls Vorschläge zu relevanten Förderthemen unterbreiten. Der Innovationsausschuss, ein Unterausschuss des BGA, ist für die Prüfung und Auswahl eingegangener Projektanträge zuständig. Die Vorschläge werden durch den Innovationsausschuss, einem Unterausschuss des BGA, auf ihre Innovationsfähigkeit geprüft und ausgewählt.

Im spezifischen Ziel d können grundsätzlich Projekte gefördert werden, die sich thematisch auf die Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, einer alternsgerechten Arbeitswelt, eines betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie der Anpassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Unternehmen bzw. Unternehmerinnen und Unternehmern an den Wandel beziehen. Der Fokus soll hierbei auf der digitalen Transformation liegen. Im Zusammenhang mit der Förderung digitaler Kompetenzen können beispielsweise auch die Entwicklung und Nutzung KI-gestützter Sprachtechnologien oder Schulungen zur digitalen Barrierefreiheit unterstützt werden. Die Förderung der Elektromobilität sowie der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes sollen ebenfalls eine wichtige Rolle innerhalb des spezifischen Ziels d spielen. Entsprechend leisten die Maßnahmen einen unmittelbaren Beitrag zur Umsetzung der Strategie "Digital Europe" und des "Grünen Deals".

Auswahlverfahren:

Aufrufverfahren

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