Beschreibung:
Durch Anpassungsqualifizierungen und Weiterbildungsmaßnahmen werden Beschäftigte, Unternehmen bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Adaption an den wirtschaftlichen Wandel unterstützt, womit einem drohenden Fachkräftemangel entgegengewirkt wird. Gefördert werden insbesondere die berufliche Qualifizierung von Erwerbstätigen sowie die Einführung oder der Ausbau von Systemen zur Fortbildung im Betrieb. In Anbetracht des technologischen Wandels wird ein Förderschwerpunkt auf den Bereichen "Elektrifizierung" und "Digitalisierung" liegen. Damit leistet Aktion 1 einen direkten Beitrag zur Umsetzung der "Europäischen Digitalstrategie". Auch die Förderung grüner Berufe wird zur Unterstützung des europäischen "Günen Deals" zukünftig an Bedeutung gewinnen. Angeboten werden zudem Vorhaben zur Vermittlung berufsspezifischer Fähigkeiten in der Kranken- oder Altenpflege infolge des Fachkräftemangels auch aus Einrichtungen der öffentlichen Hand.
Durch Re- und Umstrukturierungen verursachte Personalanpassungen, z. B. als Resultat einer wachsenden Elektromobilität und Digitalisierung, sollen durch die Förderung des Overheads und geeigneter Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt werden. Diese Förderungen sollen in Kooperation mit den Arbeitsagenturen abgewickelt werden.
Die Fördermaßnahmen der Aktion 1.1 richten sich an Beschäftigte von Unternehmen oder Unternehmensnetzwerken. Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Gewerkschaften bzw. deren Beschäftigte können ebenfalls an den Fortbildungen partizipieren. Zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern sollen des Weiteren Projekte umgesetzt werden, die sich ausschließlich an Frauen und deren arbeitsmarktspezifischen Bedarfen orientieren. Die Maßnahmen schließen an die REACT-EU-Förderung an.
Über die Aktion 1.2 sollen darüber hinaus explizit Fortbildungen für Gleichstellungsbeauftragte aus der Privatwirtschaft und in Wohlfahrtsorganisationen finanziert werden. Diese sind nicht vom Geltungsbereich der Gleichstellungsgesetze von Bund und Land abgedeckt, die sich nur auf Dienststellen und Unternehmen des Bundes oder des Landes beziehen.
Die Förderung der Aktion 1 findet ergänzend zu bestehenden nationalen Regelungen (z. B. Qualifizierungschancengesetz, ESF+-Förderung des Bundes, Aufstiegs-BAföG) statt und kennzeichnet sich dadurch, dass überwiegend Projekte von Bildungsträgern oder Unternehmen gefördert werden.
In Abgrenzung zum EFRE fokussiert der ESF+ die Förderung von Humanressourcen, während der EFRE in Bayern vorrangig investive Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der regionalen Wirtschaft unterstützt.