Nachhaltige städtische Mobilität

EFRE
Schleswig-Holstein
Handlungsfelder:

Nachhaltige Mobilität

Kurzbeschreibung:

In städtischen Gebieten sollen im Rahmen des Wandels der Verkehrssysteme funktionale Defizite behoben sowie die Lebens- und Umweltbedingungen verbessert werden.

Fördergebiet:

Regionen mit Ober-, Mittel- und Unterzentren

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Städte und funktionale städtische Gebiete im Sinne des jeweiligen Stadtentwicklungskonzeptes in Schleswig-Holstein (Ober-, Mittel- oder Unterzentrum).

Laufzeit:

18.10.2022 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Strategieentwicklung, Konzepte-, Teilkonzepterstellung
Daten-, Informationsgrundlagen, Umsetzungsvorbereitung
Information, Kommunikation, Beteiligung

Ansprechpartner:

IB.SH

Beschreibung
Dokumente & Links
Integrierte Ansätze
Beschreibung
Förderziel:

Nachhaltige städtische Mobilität strebt einen treibhausgasneutralen und möglichst emissionsfreien Stadtverkehr an, der nur durch einen Mix verschiedener Maßnahmen zu erreichen ist. Da allein die Konzentration auf emissionsfreie Antriebsstoffe nicht ausreicht, ist es Ziel der Maßnahme die Städte und funktionalen städtischen Gebiete im Sinne des jeweiligen Stadtentwicklungskonzeptes bei der Bewältigung der spezifischen Herausforderungen nachhaltiger städtischer Mobilität im Rahmen einer zukunftsweisenden Stadtentwicklung zu unterstützen.

Stadt- und Verkehrsplanung sind eng aufeinander und mit anderen Fachplanungen abzustimmen. Die kompakte Stadt der kurzen Wege und der Rückbau der autogerechten Stadt mit Vorrang für ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr sind zentrale Ansätze für nachhaltige städtische Mobilität. Indem Mobilitätskonzepte und Projekte gefördert werden, die sich aus integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (ISEK) der Zuwendungsempfängerinnen ableiten lassen, und die einen Beitrag zu nachhaltiger städtischer Mobilität leisten, unterstützt die Maßnahme die übergeordneten Ziele der EU-KOM, die integrierte territoriale Entwicklung zu fördern und die Verkehrssysteme zu dekarbonisieren.

Beschreibung:

Die Maßnahme unterstützt Mobilitätskonzepte und bauliche Umsetzungsmaßnahmen, die sich aus integrierten Stadtentwicklungskonzepten ableiten lassen. Gefördert werden Vorhaben, die Stadtverkehrs dienen. Dies sind Vorhaben:

  • zur Reduzierung des Individualverkehrs
  • zur Optimierung der Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger
  • zur Verbesserung der Infrastruktur für den ÖPNV
  • zum Ausbau eines attraktiven Fuß- und Radwegenetzes
  • zum Umbau von Erschließungsanlagen zu Aufenthalts- und Begegnungsräumen
  • zur Herstellung von Barrierefreiheit öffentlicher Erschließungsanlagen

Zuwendungsfähig sind die Planungs-, Beteiligungs- und Monitoringkosten sowie bei baulichen Maßnahmen die Bau- und Baunebenkosten. Zur Ermittlung des Bedarfs, der Entwicklung von Lösungen und der größtmöglichen Akzeptanz von Maßnahmen werden im Rahmen der Planungen Ausgaben für eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung z.B. durch Informationen über Internetportale, Bürgerbefragungen, Bürgerversammlungen, Workshops und öffentliche Erörterungen der Planungen gefördert. Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt.

Auswahlverfahren:

Voraussichtlich werden Förderaufrufe durchgeführt und eine Antragstellung ist zu Stichtagen möglich.

Integrierte Ansätze

Sonstiges territoriales Instrument - Nachhaltige Mobilität

Art des integrierten Ansatzes:

Sonstige territoriale Instrumente zur Förderung von Initiativen

Fördergebiet:

Ober-, Mittel- oder Unterzentrum

Ansprechpartner:
Beschreibung:

Die Förderung richtet sich an Städte und funktionale städtische Gebiete im Sinne des jeweiligen Stadtentwicklungskonzeptes, die raumordnerisch als Ober-, Mittel- oder Unterzentrum in Schleswig-Holstein ausgewiesen sind. Ein Bedarf für nachhaltige Mobilitätslösungen wird vorrangig in Regionen mit Ober-, Mittel- und Unterzentren gesehen. Diese Städte und Gemeinden sind Schwerpunkte der Versorgungsinfrastruktur, aber auch Schwerpunkte für Wohnungsbau, Gewerbe und Dienstleistungen und nehmen in besonderem Maße eine überörtliche Versorgungsfunktion wahr.

In diesen Bereichen bestehen ausgeprägte Stadt-Umlandbeziehungen mit zunehmendem Pendlerverkehr. Eine territoriale Abgrenzung erfolgt im Rahmen der gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzepte. Die freiwillige Zusammenarbeit von Stadt-Umlandgemeinden bei der Lösung
gemeinsamer Verkehrsprobleme soll unterstützt werden.

Die Beteiligung der Städte und funktionalen städtischen Gebiete erfolgt zunächst im Rahmen der Abstimmung der Förderrichtlinie. Die weitere Beteiligung erfolgt in einem zweistufigen Antragsverfahren. Mit einem Förderaufruf werden potenzielle Antragsteller aufgefordert, Projektvorschläge einzureichen. Diese Antragsteller entscheiden im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit, welche Projekte sie für eine mögliche Förderung vorschlagen. Nach Vorliegen aller Interessensbekundungen werden Projekte mit entsprechenden Stadtentwicklungskonzepten ausgewählt, die für eine Antragstellung in Betracht kommen. Die integrierten Stadtentwicklungskonzepte müssen erst zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Anforderungen im Sinne von Art. 28 (c) der Dachverordnung erfüllen. Die Projektauswahl erfolgt durch den Zuwendungsgeber ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Projektvorschläge und der Vorgaben der Förderrichtlinie.

Unter Vorgabe einer Mindestfördersumme in der Förderrichtlinie sollen rund 10 Infrastrukturprojekte gefördert werden, sodass eine Sichtbarkeit der Förderung gewährleistet und ein optimales Verhältnis zwischen der Höhe der Unterstützung, den unternommenen Aktivitäten und dem Erreichen der Ziele hergestellt wird.