Weiterentwicklung berufliche Aus- und Weiterbildung

ESF+
Sachsen
Handlungsfelder:

Bildung und berufliche Qualifizierung für nachhaltige Entwicklung

Kurzbeschreibung:

Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts, welche ihren Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen haben.

Laufzeit:

17.05.2022 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bildung, Qualifizierung

Ansprechpartner:

SAB

Beschreibung
Dokumente & Links
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Förderziel:

Insgesamt soll durch die Maßnahmen in diesem Themenfeld ein Beitrag zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung geleistet werden, indem Beschäftigte und Auszubildende vor Ort bedarfs- und branchengerecht aus- beziehungsweise weitergebildet werden. Die inhaltliche Ausrichtung der Förderung unterstützt damit unmittelbar die Zielstellung des Grundsatzes „Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen“ der ESSR und trägt zur Umsetzung der Sächsischen Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ bei.

Beschreibung:

Angesichts sozioökonomischer Trends wie des zunehmenden Fachkräftemangels, der Digitalisierung der Arbeitswelt, der zunehmenden Sensibilisierung gegenüber Themen wie Klimaschutz, Umweltschutz, oder nachhaltige Entwicklung oder des Strukturwandels, aber auch um die Krisensicherheit der beruflichen Bildungsstrukturen zu erhöhen, stehen die beruflichen Aus- und Weiterbildungssysteme vor der Herausforderung einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung. Zum einen gilt es die vielfältigen Chancen dieser raschen Transformationsprozesse, insbesondere das Potential, das der digitale Wandel mit sich bringt, zu nutzen, um die Menschen mit der richtigen beruflichen Qualifizierung auszustatten. Auch sollen die durch den Strukturwandel und den Transformationsprozess entstehen den Bedarfe an Fachkräften, Zusatzqualifikationen sowie notwendiger Kompetenzen zur Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung durch die flexiblen und offenen Angebote angesprochen werden. Zum anderen zeigen die enormen Herausforderungen aber auch einen notwendigen Reformbedarf bei den beruflichen Bildungssystemen selbst. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bieten sich erfahrungsgemäß weniger standardisierte Unterstützungsinstrumente an. Vielmehr müssen sich die geplanten Maßnahmen innerhalb dieses Themenfelds stärker als bisher durch einen hohen Grad an Flexibilität auszeichnen und insbesondere auch regionale Bedarfslagen adressieren. In diesem Kontext besteht aber auch weiterhin grundsätzlich die Notwendigkeit, die Qualität und Attraktivität der beruflichen Bildung zu erhöhen, um auch den Herausforderungen einer ökologischen und kohlenstoffarmen Wirtschaft gerecht werden zu können.

Die Förderung in diesem neuen Ansatz umfasst somit Vorhaben, die unterschiedliche Akzente zur Flexibilisierung und Individualisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung setzen sollen.

Dabei ist das Ziel aller - auch neu zu erprobender systembezogener Maßnahmen - letztlich die berufliche Qualifizierung von Teilnehmern. Im Rahmen der Förderung sollen zum einen bestehende Aus- und Weiterbildungsangebote für Beschäftigte und Auszubildende, insbesondere in Klein- und Kleinstunternehmen sowie mittleren Unternehmen – beispielsweise durch den Einsatz von digitalen Medien - weiterentwickelt und/oder neue Formate geschaffen werden. Dabei sollen hier vor allem zielgruppenspezifische und regional (z. B. auf den Strukturwandel oder die spezifischen Herausforderungen ländlicher Regionen) ausgerichtete Qualifizierungsbedarfe für die Spannbreite von Leistungsstärkeren bis zu Benachteiligten Berücksichtigung finden, um eine individualisierte als auch eine zukunftsausgerichtete und nachhaltige berufliche Bildung zu ermöglichen.

Zum anderen sollen erwerbs- beziehungsweise ausbildungsfähige Menschen am Übergang in Ausbildung durch bedarfsgerechte Maßnahmen unterstützt werden, die individuelle Zugänge und Unterstützungsangebote für diese Zielgruppe schaffen. Dabei sollen wirtschaftsnahe oder branchenspezifische Angebote der Ausbildungsvorbereitung und -begleitung ausgeweitet und spezielle Projekte zur Erhöhung der Beschäftigungschancen von Geringqualifizierten umgesetzt werden. Für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses braucht es nämlich zunehmend kreative und niedrigschwellige Zugänge zu beruflichen Bildungsangeboten, um alle Potentiale heben zu können und neu entstehenden Bedarfe aus dem Struktur- und Transformationsprozess abzudecken. Die aus dem energiepolitischen Transformationsprozessen, den Anforderungen an den Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft sowie der Anpassung an den Klimawandel entstehenden Bedarfe an innovativen und zielgerichteten Aus- und Weiterbildungsangeboten werden alle Branchen und Größen von Unternehmen betreffen. Dies wird in Sachsen durch den Strukturwandel und die ungünstige demografische Entwicklung in den ländlichen Regionen noch verstärkt. Diese Bedarfe gilt es mit den ESF-Angeboten zu unterstützen.

Darüber hinaus zielen die Maßnahmen auf die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen in Unternehmen für betriebliche Aus- und Weiterbildung ab, um die sächsischen Betriebe als attraktive und zukunftsfähige Arbeitgeber zu positionieren. Dazu können beispielweise die Ausweitung und Begleitung von Aus- und Weiterbildungspartnerschaften zur Hebung des Aus- und Weiterbildungsbereitschaft unter KMU oder die Gewinnung dieser Betriebe für flexible berufliche Bildungsmodelle (u.a. in Teilzeit) zählen, aber genauso auch eine begleitende notwendige Qualifizierung des betrieblichen Ausbildungspersonals.

Schließlich sollen die Aus- und Weiterbildungskapazitäten in den Betrieben durch die Schaffung geeigneter Unterstützungsinstrumente wie beispielsweise Zusatzqualifikationen, gestärkt werden und Weiterbildungsgänge mit dem System der dualen Ausbildung verzahnt werden, um die Möglichkeiten eines durchgängig dualen Bildungsweges (von der Schule über Ausbildung in Ausbildungsfortbildung/Duales Studium bis zu DQR-Niveaustufen 6 und 7) stärker zu etablieren.

Die Maßnahmen umfassen außerdem eine wissenschaftliche Begleitung zur Qualitätssicherung der regionalen und flexibilisierten Projektauswahl anhand verbindlicher Auswahlstandards als neuem Förderansatz.

Auswahlverfahren:

Die Auswahl und Bewilligung der Vorhaben erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.