Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt mit dem Investitionsziel der Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt

ESF+
Hamburg
Handlungsfelder:

Bildung und berufliche Qualifizierung für nachhaltige Entwicklung

Kurzbeschreibung:

Bereitstellung von gemeinwohlorientierten Beschäftigungsmöglichkeiten inkl. Unterstützungsstruktur

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

natürliche und juristische Personen

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bildung, Qualifizierung
Beschäftigung
Begleitung, Betreuung

Ansprechpartner:

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Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Im Rahmen des Gemeinsames Arbeitsmarktprogramms der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, der Agentur für Arbeit Hamburg und dem Jobcenter team.arbeit.hamburg soll durch den Einsatz der ESF-Mittel der Zugang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung von Arbeitssuchenden, Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen verbessert werden. Als besondere Zielgruppe gelten hierbei auch die arbeitslosen Personen, die sich bereits im Langzeitleistungsbezug befinden und aufgrund vermittlungshemmender Merkmale weiter vom Arbeitsmarkt entfernt verortet werden. Nach der erstmaligen Nutzung von ESF-Projekten für die besondere Zielgruppe von Langzeit-Leistungsempfangenden nach § 16i SGB II in der vorangegangen Förderperiode soll diese Zielgruppe weiterhin im Fokus für Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt stehen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur erstmaligen oder aufbauenden Berufsqualifizierung vorgesehen, die einen Einstieg oder einen Wechsel in fachkräfterelevanten Berufen, insbesondere in MINT-Berufsfelder, Handwerk und Pflege unterstützen und fördern.

Beschreibung:

Projekte zur Stärkung des sozialen Arbeitsmarktes und Aktivierung von Langzeitarbeitslosen:
Durch die Bereitstellung von gemeinwohlorientierten Beschäftigungsmöglichkeiten inkl. Unterstützungsstruktur für sehr arbeitsmarktferne Personengruppen im SGB II Leistungsbezug im Rahmen von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen nach § 16 i SGB II und durch eine niedrigschwellige Heranführung an die Angebote des Regelsystems des SGB II über stundenweise Beschäftigungsmöglichkeiten für noch weiter vom Arbeitsmarkt entfernte und unversorgte Teilnehmer, werden Langzeitarbeitslose aktiviert. Zudem dienen die Projekte zur Stärkung sozialer, kultureller, ökologischer Angebote und Infrastrukturen in den Bezirken.

Auswahlverfahren:

Wettbewerbsverfahren

Sonstiges:

Im Rahmen der Projekte zur Stärkung des sozialen Arbeitsmarktes und Aktivierung von Langzeitarbeitslosen werden in einigen Teilprojekten §-16i-SGB II- Arbeitsplätze gefördert, die überwiegend im Sektor der ökologischen Nachhaltigkeit tätig sind (Nachhaltige Manufaktur, Sozialkaufhäuser, Second-Hand Läden). Ein Teilprojekt fördert für diese Zielgruppe EDV-Arbeitsplätze, PC-Reparaturservice und ähnliches. Mit einem niedrigschwelligen Zugang werden auf diese Weise Langzeitarbeitslose in ein digitales Berufsleben integriert.

Dokumente & Links
Fondswebseite: Der ESF in Hamburg
Antragsunterlagen: Antragsunterlagen
Fristen & Termine: Timeline