Förderziel:
Ziel der Maßnahme ist es, den Tourismus im schleswig-holsteinischen Binnenland zu stärken und zu einem wesentlichen Wirtschaftsfaktor weiterzuentwickeln, um die ländlichen und strukturschwachen Räume funktions- und lebensfähig zu erhalten.
Ziel ist es, die touristische Attraktivität von Orten und Regionen im Binnenland zu erhöhen und neue Angebote zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten zu entwickeln, um zusätzliche Einkommens- und Beschäftigungseffekte zu erzielen. Diese kommen nicht nur dem Tourismusgewerbe, sondern auch landwirtschaftlichen Betrieben, dem Handwerk, Einzelhandel und nicht zuletzt der Bevölkerung zugute und leisten damit auch einen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Daher wird im Rahmen der Strategieentwicklung die Komplementarität sowie mögliche Synergien mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mit betrachtet und bei der Ableitung der Fördermaßnahmen berücksichtigt.
Beschreibung:
Entwicklungsbedarf für den Binnentourismus in Schleswig-Holstein wird insbesondere in folgenden Bereichen gesehen:
- klare Positionierung des Binnenlandes durch die Entwicklung der Profilthemen Natur- und Landerlebnis sowie naturbezogener Aktivitäten,
- nachhaltige Infrastrukturentwicklung in den unter 1 benannten Profilthemen (bspw. Radtourismus, Wandern, Landerlebnis, Naturerlebnis oder Kulturerbe)
- gemeinsame Angebotsentwicklung und Vermarktung (Einrichtung einer zentralen Marketingplattform)
- Qualifizierung und Ausbau des Beherbergungsangebotes
- Etablierung einer Kooperations- und Umsetzungsstruktur
Weiter Entwicklungsbedarfe, die einen integrierten Ansatz erfordern und im Zuge der Ausarbeitung der territorialen Strategie betrachtet werden sollen sind:
- Nachhaltige Entwicklung (Einbeziehung der Bevölkerung, Schaffung Tourismusbewusstsein, Berücksichtigung demographischer Wandel und Barrierefreiheit, Verbesserung der Lebensqualität, Sensibilisierung für Aspekte der Ökologie und des Umweltschutzes, Zusammenarbeit mit Umweltbildung und Naturschutz),
- Berücksichtigung lokaler/regionaler Identitäten,
- gezielter Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten,
- Mobilität (Schaffung umweltverträglicher Mobilitätsangebote (Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, Abstimmung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsketten, Verknüpfung touristischer Vor‑Ort‑Mobilität mit dem ÖPNV),
- Digitalisierung (Destinationsmanagement, Betriebe sowie Kleinst- und Privatanbieter),
- Arbeits- und Fachkräfteentwicklung im Tourismus. (Qualifizierungsmaßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangels).
Die Einbeziehung der lokalen und regionalen Akteure in den Strategie- und Umsetzungsprozess soll über eine Partnerschaft in Form einer Arbeitsgemeinschaft, der sog. ARGE Binnenland, erfolgen. Darin werden Behörden der kommunalen Gebietskörperschaften (regional, lokal, städtisch), Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Akteure der Zivilgesellschaft vertreten sein. Das Land Schleswig-Holstein wird gemeinsam mit der ARGE ein Förderverfahren entwickeln. Bei der ARGE wird hierzu im Rahmen eines Bottom-Up-Ansatzes ein Gremium für die Projektauswahl installiert. Sie wird dabei operativ unterstützt durch ein zu implementierendes Umsetzungsmanagement.
Die Maßnahme beinhaltet somit:
- die Ausarbeitung der territorialen Strategie,
- den Aufbau einer Partnerschaft unter Einbindung und Beteiligung der lokalen und regionalen Akteure (ARGE Binnenland),
- die Implementierung und finanzielle Unterstützung eines Umsetzungsmanagements,
- die Entwicklung, konkreter Handlungsfelder für die Definition von Einzelmaßnahmen zur Umsetzung der territorialen Strategie,
- die Auswahl von Projekten durch die ARGE Binnenland.
Die Fördermaßnahmen müssen sich inhaltlich aus den Ergebnissen der territorialen Strategie ableiten lassen. Die Beiträge der Maßnahmen zu den Zielstellungen der territorialen Strategie und den übergeordneten spezifischen Zielen des EFRE müssen im Rahmen der Antragstellung klar benannt werden. Weitere Bewertungskriterien für die Projektauswahl sind innovative Merkmale, Vernetzung und Zusammenarbeit. Bei der Projektauswahl werden diese Zielbeiträge gewichtet und bewertet.
Gefördert werden nicht-investive und investive Maßnahmen wie zum Beispiel Konzepte, externe Begleitung von Strategieprozessen, ein Umsetzungsmanagement, Angebotsentwicklungen einschließlich Marketing sowie Infrastrukturen. Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten, Sachkosten, Kosten für Beratungsleistungen sowie Investitionskosten.