Förderziel:
Innerhalb der Förderung werden Maßnahmen gefördert, die zur Qualifizierung und beruflichen Orientierung beitragen und dabei u. a. die individuelle Anpassung an sich verändernde Anforderungen des Arbeitsmarktes und die Sicherung von Fachkräftepotenzialen fördern sollen. Dabei soll eine angemessene Berücksichtigung des auch und insbesondere auf dem Arbeitsmarkt zunehmend bedeutenderen grünen und digitalen Wandels erfolgen.
Beschreibung:
In folgenden Bereichen ist eine Förderung vorgesehen:
- Die Förderung soll auch zukünftig speziell Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung und die Partizipation an beruflicher Weiterbildung unterstützen und in erster Linie Erwerbstätige in kleinen und mittleren Unternehmen ansprechen. Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote unterschiedlicher Intensität, besonders Maßnahmen zur beruflichen Anpassungsqualifizierung, leisten einen Beitrag zur Anpassung von Wirtschaft und Beschäftigten an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und befähigen auch zur Teilhabe und aktiven Gestaltung einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt. Durch einen niedrigschwelligen Zugang sollen u. a. auch Erwerbstätige aus eher weiterbildungsfernen Zielgruppen wie Personen mit geringer formaler Qualifikation und Ältere für Weiterbildungsaktivitäten gewonnen werden. Dabei soll an die erfolgreiche Umsetzung der Fachkursförderung in der vergangenen Förderperiode angeknüpft werden. Flankierend können auch Maßnahmen gefördert werden, die darauf hinwirken, Personengruppen mit besonderen Potenzialen wie Menschen mit Migrationshintergrund im Hinblick auf die Fachkräftesicherung für berufliche Aus- und Weiterbildung aufzuschließen und die Attraktivität von beruflicher Bildung zu steigern. Weiterhin soll die Entwicklung von Lehrinhalten zur spezifischen Förderung von digitalen Kompetenzen von Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen unterstützt werden, ggf. auch im Bereich digitaler Barrierefreiheit.
- Innovative Neugründungen tragen wesentlich zum Strukturwandel im Bereich der Digitalisierung und der ökologischen Nachhaltigkeit und damit zum Erreichen der Klimaschutzziele bzw. der Ziele des Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans (NECP) bei. Im Bundesvergleich nimmt Baden-Württemberg in der Gründungsstatistik aber einen der hinteren Plätze ein. Das Innovationspotenzial der baden-württembergischen Wirtschaft soll daher vor dem Hintergrund des Strukturwandels und zur Sicherung zukunftsträchtiger Arbeitsplätze mithilfe von bedarfsorientierten Qualifizierungsangeboten für Gründungsinteressierte gefördert werden. Weiterhin nimmt die Zahl der in Baden-Württemberg zur Übergabe anstehenden Unternehmen zu. Auch Qualifizierungsangebote für potenzielle Unternehmensnachfolger*innen sollen daher zu einer Steigerung der erfolgreichen und nachhaltigen Umsetzung von Unternehmensübernahmen und zur Sicherung und zum Ausbau von Beschäftigung beitragen. Hierzu können Förderschwerpunkte für einzelne Zielgruppen, möglicherweise auch mit Branchenbezug, die Ausschöpfung vorhandener Potenziale im Bereich der Unternehmensgründungen und -übernahmen noch erhöhen.
- Die Anteile von Frauen an Universitätsprofessuren wie auch an Professuren an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW‘en) liegen in Baden-Württemberg deutlich unter dem Anteil männlicher Professuren und zudem weit unter dem Frauenanteil bei erfolgreich abgeschlossenen Promotionen. Den strukturellen Nachteilen von Frauen bei der Erlangung von HAW- bzw. Universitäts-Professuren soll auf zweierlei Wegen entgegen gewirkt werden: Einerseits sollen qualifizierte Frauen für den Beruf der HAW-Professorin interessiert und darin unterstützt werden, die notwendige Qualifikation außerhalb bzw. innerhalb des Hochschulbereichs zu erwerben. Andererseits sollen besonders qualifizierte, promovierte Wissenschaftlerinnen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen oder Kunsthochschulen materiell dazu in die Lage versetzt werden, sich für die Berufung auf eine Universitätsprofessur zu qualifizieren. Die Förderung soll an erfolgreiche Angebote der vergangenen Förderperiode anschließen und von Fortbildungs- und Vernetzungsangeboten begleitet werden.
- Die Zahl der Erwachsenen, die als funktionale Analphabet*innen bzw. als gering literalisiert gelten, wird für Baden-Württemberg auf 750.000 geschätzt. Darunter sind insbesondere formal gering qualifizierte Erwerbstätige sowie Arbeitslose und Nichterwerbstätige. Infolge des Strukturwandels und der zunehmenden Digitalisierung nehmen Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Zielgruppe weiter ab. Funktionale Analphabet*innen / gering Literalisierte sollen daher mit spezifischen Unterstützungsangeboten gefördert werden, um ihre Chancen auf Erwerbstätigkeit bzw. höherqualifizierte Tätigkeiten zu verbessern und zugleich einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Aufbauend auf Erfahrungen der vergangenen Förderperiode soll das Angebot zielgruppenspezifischer und niedrigschwelliger Weiterbildungsangebote und -strukturen auch mittels neuer Instrumentarien und innovativer Maßnahmen ausgebaut werden.
- Angebote für Erwerbstätige aus dem EU-Ausland, die von problematischen Beschäftigungsverhältnissen betroffen sind, sollen dazu beitragen, dieser Zielgruppe lebenspraktische Lösungen und berufliche Perspektiven zu eröffnen und somit die berufliche Mobilität zu erhöhen.
- U. a. vor dem Hintergrund eines aufgrund der COVID-19-Pandemie abnehmenden Ausbildungsplatzangebotes sowie vorhandener Matching-Probleme auf dem Ausbildungsmarkt, sollen auch zukünftig gezielte praxisorientierte Angebote der beruflichen Orientierung und Berufswegeplanung von Schüler*innen gefördert werden. Ein derartiges praxisnahes Konzept wurde auch von der Evaluation der Förderperiode 2014-2020 zur Fortführung empfohlen. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen in der Breite die Berufswahlkompetenz von Schüler*innen und deren zielgerichtete Hinführung zum Übergang in eine berufsqualifizierende Ausbildung verbessern. U. a soll hier auch eine geschlechtersensible berufliche Orientierung und Ausweitung des Berufsspektrums erfolgen und z. B. Schülerinnen für Handwerks- und MINT-Berufe sowie Schüler für soziale Berufe gewonnen werden. Durch Orientierung auf Berufe, die auf Umweltverträglichkeit und Ökologie ausgerichtet sind, sollen auch Ziele des „Green Deal“ angemessen Berücksichtigung finden. Die für Schule und Beruf notwendigen digitalen Kompetenzen von Schüler*innen sollen systematisch gestärkt werden.
- Potenzielle Antragstellende bzw. deren Mitarbeitende sollen durch geeignete Angebote für die Beantragung und die administrative Durchführung von ESF+-Fördermaßnahmen geschult werden.