„Zukunftsenergieprogramm kommunal“ zur Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz im kommunalen Bereich - Netz-Verteilerinfrastrukturen

EFRE
Saarland
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Einsatz lokaler intelligenter Energiesysteme sowie die Sanierung und Umrüstung bestehender kommunaler Netz-Verteilerinfrastrukturen

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

kommunale Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe, kommunal beherrschte Beteiligungsgesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Ansprechpartner:

EFRE-Verwaltungsbehörde

Beschreibung
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Beschreibung
Beschreibung:

Mit dem Zukunftsenergieprogramm kommunal soll auch der verstärkte Einsatz lokaler intelligenter Energiesysteme sowie die Sanierung und Umrüstung bestehender kommunaler Netz-Verteilerinfrastrukturen gefördert werden. Darunter fallen Investitionen in Wärme- und Kältenetze und deren Erzeugungsanlagen sowie thermische Energiespeicher / Speichertechnologien. Die Wärme- und Kältenetze basieren auf erneuerbaren Energien. Neue Netzkonzepte und die Entwicklung innovativer Technologien können die Wärmeversorgung energetisch, wirtschaftlich und ökologisch deutlich verbessern. Kleinere Nahwärmenetze werden im kommunalen Bereich immer wichtiger. So können zum Beispiel mehrere kommunale Liegenschaften hier intelligent mit einander verbunden werden um so die Energieeffizienz im Bereich der Wärmeversorgung zu steigern. Neue adaptive Kälte- und Wärmenetze liefern zudem Ansatzpunkte fossile Energieträger durch erneuerbare Energieformen zu ersetzen. Insbesondere bei den Kältenetzen (Kalte Wärmenetze) können neue Ansatzpunkte liegen, um die Wärmewende im kommunalen Bereich voranzubringen. Sei es durch größere gemeinschaftliche Bohrflächen zur Erschließung der Erdwärme oder auch den Einsatz von thermischen Solarkollektoranlagen.

Im Rahmen der Förderung von energieeffizienten Wärmenetzen kann auch die Förderung von thermischen Solarkollektoranlagen sowie Holzfeuerungsanlagen von 50 kW bis 2,5 MW Feuerungsleistung einen erheblichen Beitrag zur Effizienzsteigerung leisten. Die Förderung der Biomassefeuerungsanlagen soll im Einklang mit Art. 29 der Richtlinie (EU) 2018/2001 stehen.

Darüber hinaus sollen Stromspeicherlösungen für bereits kommunal eingesetzte Photovoltaik-Anlagen geschaffen werden, um die Effizienz der PV-Anlage zu verbessern, mehr Energieautarkie zu erreichen und auch um der Vorbildfunktion der kommunalen Gebietskörperschaften gerecht zu werden. Diese Vorbildfunktion kann in vielfältiger Weise dargestellt werden. Seitens der Landeskampagne „Energieberatung Saar“ wird in Form von „Kommunalbörsen“ über die innovativen Projekte in den Kommunen informiert. In der Kommunen-Tour werden vor Ort den Interessierten die Energieprojekte vorgestellt und zur Nachahmung empfohlen. Der Bürger lernt von der Kommune. Die Vorbildfunktion entsprechender Vorhaben in kommunalen Gebäuden unterstützt somit die Hebelwirkung und Übertragbarkeit auf Privat- und Gewerbeimmobilien und steigert damit sowohl direkt als auch indirekt die CO2-Einsparungen.

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