Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in städtischen Gebieten

EFRE
Mecklenburg-Vorpommern
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Bildung und berufliche Qualifizierung für nachhaltige Entwicklung

Kurzbeschreibung:

Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und die Vermeidung von Segregation

Fördergebiet:

Ober- und Mittelzentren des Landes

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Ober- und Mittelzentren des Landes

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Beschreibung
Dokumente & Links
Integrierte Ansätze
Beschreibung
Beschreibung:

Die wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen treffen nicht nur Unternehmen, Beschäftigte und verschiedene Gruppen des gesellschaftlichen Zusammenlebens in unterschiedlichem Ausmaß, sie stellen auch die Regionen des Landes vor unterschiedliche Probleme. Der demografische Wandel bewirkt eine Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung vor allem in den ländlichen Räumen und macht aus Sicht der Raumplanung eine effiziente Nutzung von Infrastruktureinrichtungen erforderlich. Im aktuellen LEP wurde daher das Prinzip der Zentralen Orte gestärkt und es wurden die notwendigen Festlegungen zur Bündelung von Infrastrukturen getroffen, um in allen Teilräumen des Landes eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Bereits in der Förderperiode 2014-2020 wurde daher die Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung auf die Mittel- und Oberzentren M-Vs konzentriert. Dieser räumlich fokussierte Förderansatz hat sich bewährt und soll in der Förderperiode 2021-2027 fortgeführt werden. Durch die Konzentration auf die Ober- und Mittelzentren des Landes wird gewährleistet, dass die für die Landesentwicklung und Raumordnung hauptsächlich identifizierten städtischen Zentren von der Förderung erfasst werden und diese ihre Anker- und Versorgungsfunktion für das ländliche Umfeld wahrnehmen können. Gleichzeitig wird großer Wert auf den Abbau bestehender Segregation gelegt. Hier werden Maßnahmen unterstützt, die den sozialen Zusammenhalt befördern und sozialer Ausgrenzung entgegenwirken.

Die städtischen und zentralörtlichen Funktionen unterliegen permanenten Veränderungen. Die Ober- und Mittelzentren untersuchen diese Veränderungen auf der Basis eines kontinuierlichen Monitoringprozesses zur Stadtentwicklung und bilden Analyse und Strategie in ihren ISEK ab, die ständig fortgeschrieben werden. Die ISEK decken hierbei ein breites Spektrum von Handlungsfeldern ab, welches sowohl mit EFRE-Mitteln als auch weiteren nationalen öffentlichen Mitteln unterstützt werden wird. Der EFRE wird in M-V innerhalb dieses Spektrums Bildungsinfrastrukturprojekte (Schulen, Kitas, Horte, Sportstätten), Maßnahmen zur Vermeidung von sozialer Segregation und Maßnahmen zur Förderung des kulturellen Erbes unterstützen. Dabei konzentriert er sich auf die Herausforderungen der nachhaltigen Stadtentwicklung zur Verbesserung städtischer Infrastrukturen in den Bereichen Bildung und Soziales.

Aktuelle Studien haben ergeben, dass in einigen Kommunen in M-V, hier sind insbesondere Schwerin, Rostock und Neubrandenburg zu nennen, seit den 1990er Jahren der Prozess der sozialräumlichen Polarisierung zwischen bevorzugten und benachteiligten Stadt- und Ortsteilen, in denen einerseits vor allem sozioökonomisch besser gestellte, andererseits armutsgefährdete Haushalte leben, zugenommen hat. Durch Binnenwanderungen und Zuwanderung aus dem Ausland haben sich soziale und städtebauliche Problemlagen verstärkt, so dass benachteiligte Quartiere mittel- und langfristig vor neue Herausforderungen gestellt werden. Denn ausgeprägte sozialräumliche Disparitäten können die Attraktivität, Wettbewerbsfähigkeit, soziale Integrationskraft und Sicherheit in den Städten und Gemeinden gefährden.

Schon im Zuge der letzten OP-Änderung für die Förderperiode 2014-2020 zeigten sich angesichts der demografischen Entwicklung und des absehbaren Fachkräftemangels, den zunehmenden Anforderungen an Bildung und Qualifizierung von jungen Menschen und der Zuwanderung von Geflüchteten stark erhöhte Investitionsbedarfe in den Handlungsfeldern Bildungsinfrastruktur und Vermeidung von Segregation. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen der künftigen Förderung vor allem die Bereitstellung und Zugänglichkeit von Bildungsinfrastrukturen für alle Kinder und Jugendlichen, besonders für durch Armut und Ausgrenzung gefährdete oder bereits Betroffene, in den Ober- und Mittelzentren verbessert werden. Damit sollen die Kinder und Jugendlichen befähigt werden, die ständig steigenden gesellschaftlichen Anforderungen, insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung, zu bewältigen. Die Förderung der Bildungsinfrastrukturprojekte wird eine Förderung von insbesondere allgemeinbildenden Schulen, Kitas, Horten und Turnhallen beinhalten. Durch den Fokus auf die Bildungspolitik und die starke Ausrichtung auf die Förderung der Bildungsinfrastruktur soll das Fundament für eine integrierte, soziale und ökologische Entwicklung gestärkt werden.

Zur Vermeidung der Segregation ist darüber hinaus die Förderung von Maßnahmen zum Abbau von innerstädtischen Disparitäten und zur Aufwertung der Stadt- und Ortszentren geplant. Die Zentren sollen durch Raum für Aktivitäten und Orte zum Verweilen belebt werden. Öffentliche Räume sind Orte der Begegnung. Ziel ist, unter Nutzung bestehender Baulücken, insbesondere von Brachflächen, diese Orte durch das Anlegen von Stadtteilparks oder Nutzung zur Wiederbebauung für Gemeinschaftseinrichtungen zu nutzen. Dadurch soll der soziale Zusammenhalt gestärkt und Segregation entgegen gewirkt werden. Maßnahmen, um die Teilhabe aller Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern und das nachbarschaftliche Zusammenleben zu stärken, können beispielsweise sein: der Erhalt, die Schaffung und die Verbesserung von Begegnungsorten wie Nachbarschafts- und Gemeinschaftshäusern, Quartierszentren, Kultur- und Stadtteilzentren oder Parks, aber auch die Revitalisierung von Brachflächen zur Schaffung naturnaher Grünflächen.

Sowohl bei der Förderung der sozialen Infrastruktur als auch bei der Aufwertung der Stadt- und Ortszentren wird ökologische Nachhaltigkeit beim Bauen und Umgestalten mit gedacht und umgesetzt, z.B. durch Gründächer, Wärmedämmung, Auswahl von Abfall- und CO2-vermeidenden Materialien.

Eine Förderung von Objekten mit Nutzungsdefiziten (z.B. brachliegende Flächen) kann nur unter der Voraussetzung eines nachvollziehbaren und finanziell tragfähigen Nachnutzungskonzeptes erfolgen.

Auswahlverfahren:

Förderung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage von integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK).

Die Auswahl der durch den EFRE geförderten Projekte erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Wettbewerbsaufrufen. Dabei werden die Ober- und Mittelzentren zur Überarbeitung bzw. Strategie-Erarbeitung/Fortschreibung der ISEK mit Darstellung von prioritären Handlungsfeldern nebst Projektideen aufgerufen. Anschließend erfolgt die fachliche Bewertung der vorgelegten Strategien durch das Innenministerium unter Beteiligung des Städte- und Gemeindetages.

Es ist geplant, die Ober- und Mittelzentren des Landes einmal jährlich zur Einreichung einer Auswahl von förderwürdigen Vorhaben aufzurufen.

Die Projektauswahl erfolgt in zwei Stufen. Die Kommunen nehmen unter der Gesamtheit von potentiell durchführbaren Projekten für ihre Stadt eine Auswahl von Projekten vor, die zur bestmöglichen Umsetzung ihrer ISEK beitragen, die sie im Rahmen der Aufrufe für eine Förderung anmelden (1. Stufe). Bei mehreren Projektvorschlägen wird eine Rangordnung festgelegt („Ranking“). Das Abstimmungsverfahren zur Auswahl der Projekte ist zu dokumentieren (z. B. Beschluss der Stadtvertretung). Die Dokumentation ist der Bewerbung um Fördermittel beizulegen. Die Rolle der städtischen Behörden wird in einer Vereinbarung mit der Verwaltungsbehörde festgelegt.

Da zu erwarten ist, dass das Investitionsvolumen der eingereichten, von den Städten ausgewählten Projekte das vorhandene Budget der Prioritätsachse überschreitet, erfolgt die Förderung grundsätzlich in einem wettbewerblich orientierten Verfahren. D.h. die finale Projektauswahl unter allen Projekten wird durch ein Auswahlgremium vorgenommen, in dem das Innenministerium und die fachlich zuständigen Stellen vertreten sind; zudem erhalten der Städte- und Gemeindetag sowie die Wirtschafts- und Sozialpartner die Gelegenheit zur Mitwirkung im Gremium (2. Stufe).

Gegenstand sind dabei v.a. die Rechtmäßigkeit, Förderfähigkeit, Einhaltung des integrierten Ansatzes sowie die Förderwürdigkeit im Hinblick auf das verfügbare Budget und unter Berücksichtigung der vom Begleitausschuss genehmigten Auswahlkriterien. Die von den einzelnen Kommunen gesetzten Prioritäten werden bei der 2. Stufe der Projektauswahl durch das Auswahlgremium auf Landesebene in die Gesamtbetrachtung der vorausgewählten Projekte aller Mittel- und Oberzentren einbezogen.

Integrierte Ansätze

Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung

Art des integrierten Ansatzes:

Sonstige territoriale Instrumente zur Förderung von Initiativen

Fördergebiet:

Ober- und Mittelzentren des Landes

Ansprechpartner:
Beschreibung:

Die Förderung im Rahmen der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung soll sich aus fachlich-inhaltlichen Erwägungen auf die Ober- und Mittelzentren des Landes konzentrieren und erfolgt ausschließlich auf der Grundlage von integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK). Mit diesem Ansatz wird gemäß dem für M-V geltenden Landesentwicklungsprogramm (LEP) das Prinzip der zentralen Orte als wichtiges Instrument der Raumordnung zur Umsetzung des Grundsatzes der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für die territoriale Entwicklung genutzt und dabei der funktionsräumliche Zusammenhang von Stadt und Umland beachtet. Der Ansatz wird im Einklang mit Art. 28 c) der Dach-VO umgesetzt.

Jede Stadt, die EFRE-Mittel für entsprechende Projekte beantragen möchte, muss ein ISEK vorlegen. Ausgehend von der Unterschiedlichkeit der lokalen Bedingungen und spezifischen Bedarfslagen müssen in den ISEK umfassend die notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen, demografischen, ökologischen, klimatischen sowie kulturellen und sozialen Herausforderungen und Problemlagen dargestellt werden, mit denen das jeweilige Ober- bzw. Mittelzentrum des Landes konfrontiert ist. Dabei ist deren inhaltlich-fachlicher, räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zu skizzieren.

Auf Grundlage dieser Daten sind die strategischen Entwicklungsbedarfe und -ziele, sowie die Handlungsbedarfe und -ansätze abzuleiten. Diese sind differenziert nach den jeweiligen Problemlagen in der Stadt darzustellen und sollten mit Projekten hinterlegt werden, die geeignet sind, die festgelegten strategischen Entwicklungsziele zu erreichen.

Bei der Entwicklung und Umsetzung der ISEK ist eine breite Beteiligung von Bürger/innen sowie eine enge Zusammenarbeit und ein hohes Maß an Kooperation zwischen den beteiligten Akteuren im Stadtentwicklungsprozess unabdingbar. Die lokalen Akteure und Entscheidungsträger sind in einem dialogorientierten Verfahren in die Erarbeitung der Entwicklungskonzepte einzubinden. Dies ist im ISEK entsprechend darzustellen.