Die wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen treffen nicht nur Unternehmen, Beschäftigte und verschiedene Gruppen des gesellschaftlichen Zusammenlebens in unterschiedlichem Ausmaß, sie stellen auch die Regionen des Landes vor unterschiedliche Probleme. Der demografische Wandel bewirkt eine Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung vor allem in den ländlichen Räumen und macht aus Sicht der Raumplanung eine effiziente Nutzung von Infrastruktureinrichtungen erforderlich. Im aktuellen LEP wurde daher das Prinzip der Zentralen Orte gestärkt und es wurden die notwendigen Festlegungen zur Bündelung von Infrastrukturen getroffen, um in allen Teilräumen des Landes eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Bereits in der Förderperiode 2014-2020 wurde daher die Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung auf die Mittel- und Oberzentren M-Vs konzentriert. Dieser räumlich fokussierte Förderansatz hat sich bewährt und soll in der Förderperiode 2021-2027 fortgeführt werden. Durch die Konzentration auf die Ober- und Mittelzentren des Landes wird gewährleistet, dass die für die Landesentwicklung und Raumordnung hauptsächlich identifizierten städtischen Zentren von der Förderung erfasst werden und diese ihre Anker- und Versorgungsfunktion für das ländliche Umfeld wahrnehmen können. Gleichzeitig wird großer Wert auf den Abbau bestehender Segregation gelegt. Hier werden Maßnahmen unterstützt, die den sozialen Zusammenhalt befördern und sozialer Ausgrenzung entgegenwirken.
Die städtischen und zentralörtlichen Funktionen unterliegen permanenten Veränderungen. Die Ober- und Mittelzentren untersuchen diese Veränderungen auf der Basis eines kontinuierlichen Monitoringprozesses zur Stadtentwicklung und bilden Analyse und Strategie in ihren ISEK ab, die ständig fortgeschrieben werden. Die ISEK decken hierbei ein breites Spektrum von Handlungsfeldern ab, welches sowohl mit EFRE-Mitteln als auch weiteren nationalen öffentlichen Mitteln unterstützt werden wird. Der EFRE wird in M-V innerhalb dieses Spektrums Bildungsinfrastrukturprojekte (Schulen, Kitas, Horte, Sportstätten), Maßnahmen zur Vermeidung von sozialer Segregation und Maßnahmen zur Förderung des kulturellen Erbes unterstützen. Dabei konzentriert er sich auf die Herausforderungen der nachhaltigen Stadtentwicklung zur Verbesserung städtischer Infrastrukturen in den Bereichen Bildung und Soziales.
Aktuelle Studien haben ergeben, dass in einigen Kommunen in M-V, hier sind insbesondere Schwerin, Rostock und Neubrandenburg zu nennen, seit den 1990er Jahren der Prozess der sozialräumlichen Polarisierung zwischen bevorzugten und benachteiligten Stadt- und Ortsteilen, in denen einerseits vor allem sozioökonomisch besser gestellte, andererseits armutsgefährdete Haushalte leben, zugenommen hat. Durch Binnenwanderungen und Zuwanderung aus dem Ausland haben sich soziale und städtebauliche Problemlagen verstärkt, so dass benachteiligte Quartiere mittel- und langfristig vor neue Herausforderungen gestellt werden. Denn ausgeprägte sozialräumliche Disparitäten können die Attraktivität, Wettbewerbsfähigkeit, soziale Integrationskraft und Sicherheit in den Städten und Gemeinden gefährden.
Schon im Zuge der letzten OP-Änderung für die Förderperiode 2014-2020 zeigten sich angesichts der demografischen Entwicklung und des absehbaren Fachkräftemangels, den zunehmenden Anforderungen an Bildung und Qualifizierung von jungen Menschen und der Zuwanderung von Geflüchteten stark erhöhte Investitionsbedarfe in den Handlungsfeldern Bildungsinfrastruktur und Vermeidung von Segregation. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen der künftigen Förderung vor allem die Bereitstellung und Zugänglichkeit von Bildungsinfrastrukturen für alle Kinder und Jugendlichen, besonders für durch Armut und Ausgrenzung gefährdete oder bereits Betroffene, in den Ober- und Mittelzentren verbessert werden. Damit sollen die Kinder und Jugendlichen befähigt werden, die ständig steigenden gesellschaftlichen Anforderungen, insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung, zu bewältigen. Die Förderung der Bildungsinfrastrukturprojekte wird eine Förderung von insbesondere allgemeinbildenden Schulen, Kitas, Horten und Turnhallen beinhalten. Durch den Fokus auf die Bildungspolitik und die starke Ausrichtung auf die Förderung der Bildungsinfrastruktur soll das Fundament für eine integrierte, soziale und ökologische Entwicklung gestärkt werden.
Zur Vermeidung der Segregation ist darüber hinaus die Förderung von Maßnahmen zum Abbau von innerstädtischen Disparitäten und zur Aufwertung der Stadt- und Ortszentren geplant. Die Zentren sollen durch Raum für Aktivitäten und Orte zum Verweilen belebt werden. Öffentliche Räume sind Orte der Begegnung. Ziel ist, unter Nutzung bestehender Baulücken, insbesondere von Brachflächen, diese Orte durch das Anlegen von Stadtteilparks oder Nutzung zur Wiederbebauung für Gemeinschaftseinrichtungen zu nutzen. Dadurch soll der soziale Zusammenhalt gestärkt und Segregation entgegen gewirkt werden. Maßnahmen, um die Teilhabe aller Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern und das nachbarschaftliche Zusammenleben zu stärken, können beispielsweise sein: der Erhalt, die Schaffung und die Verbesserung von Begegnungsorten wie Nachbarschafts- und Gemeinschaftshäusern, Quartierszentren, Kultur- und Stadtteilzentren oder Parks, aber auch die Revitalisierung von Brachflächen zur Schaffung naturnaher Grünflächen.
Sowohl bei der Förderung der sozialen Infrastruktur als auch bei der Aufwertung der Stadt- und Ortszentren wird ökologische Nachhaltigkeit beim Bauen und Umgestalten mit gedacht und umgesetzt, z.B. durch Gründächer, Wärmedämmung, Auswahl von Abfall- und CO2-vermeidenden Materialien.
Eine Förderung von Objekten mit Nutzungsdefiziten (z.B. brachliegende Flächen) kann nur unter der Voraussetzung eines nachvollziehbaren und finanziell tragfähigen Nachnutzungskonzeptes erfolgen.