Waldumbau auf Flächen des Landes M-V

EFRE
Mecklenburg-Vorpommern
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Umbau nadelholzbetonter Wälder in laubholzreiche Bestände bzw. Wiederherstellung der Baumartenmischung

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Land M-V bzw. die Landesforstanstalt als Teil der Landesverwaltung

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die Maßnahmen sollen durch Umbau nadelholzbetonter Wälder in laubholzreiche Bestände bzw. durch Wiederherstellung der Baumartenmischung entsprechend der natürlichen Waldgesellschaft in hohem Maße den Biodiversitätszielen im Wald dienen, durch gesteigerte Kohlenstoffbindung und -speicherung dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Rechnung tragen sowie eine nachhaltige Bewirtschaftung forstlicher Flächen des Landes M-V unterstützen.

Beschreibung:

Mit den Waldumbaumaßnahmen in M-V sollen nicht standortgerechte Nadelholzbestände durch an die Standorte angepasste stabile Laubmischwälder ersetzt werden. Weiterhin müssen Nadelbaumbestände, besonders wenn sie großflächig auftreten, mit Laubbäumen angereichert werden, um über den Struktureffekt der Mischung ihre Stabilität gegenüber Schadfaktoren zu steigern und die Bodenfruchtbarkeit zu sichern. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz natürlicher Ressourcen wie z.B. des Grundwassers, der Steigerung der Kohlenstoffbindung sowie der Erhöhung der Artenvielfalt im Wald.

Entsprechend eines standörtlich begründeten Zielwaldmodells verfolgt M-V das Ziel, langfristig (in 100 Jahren) den Anteil des Nadelholzes zugunsten standortgerechter Laubbäume um ca. 20 % zu reduzieren. Heimische Laubbaumarten wie Buche, Eiche und Edellaubbäume sollen ihren Anteil am Waldaufbau deutlich vergrößern. Damit einhergehend soll auch der Anteil gemischter und mehrschichtiger Bestände erhöht werden. Stabile, gemischte Bestände haben eine größere Widerstandsfähigkeit gegen natürliche Ereignisse (Kalamitäten) sowie ein größeres Anpassungsvermögen an sich ändernde Klimabedingungen. Bei der Wahl der Baumarten und -sorten muss darauf geachtet werden, dass sie dem Standort und seiner zu erwartenden Entwicklung angepasst sind. Gefördert werden lediglich dort Waldumbaumaßnahmen wo keine natürliche Verjüngung möglich ist und der Waldumbau eine standortegerechte Baumartenetablierung erfordert.

Die Zuweisungen werden auf landeseigenen Flächen (inkl. Flächen der Landesforstanstalt M-V) gewährt für Waldumbaumaßnahmen zur Schaffung klimaangepasster und naturnaher Bestände durch Saat oder Pflanzung. Hierzu gehören u.a. der Erwerb forstlichen Vermehrungsgutes und dessen Ausbringung, die Flächenvorbereitung, Waldrandgestaltung, Maßnahmen zum Schutz der Kultur sowie die Nachbesserung während der ersten fünf Jahre nach Pflanzung. Förderfähig sind Fremdleistungen sowie bezahlte Eigen-/Sachleistungen durch den Begünstigten.

Sonstiges:

Der Waldumbau und die Waldmehrung für den Privat- und Kommunalwald wird nicht durch den EFRE finanziert.