Waldmehrung durch naturnahe Erstaufforstung auf Flächen des Landes M-V

EFRE
Mecklenburg-Vorpommern
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Erstaufforstung auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten, im Landesbesitz M-Vs befindlichen Flächen

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Land M-V bzw. die Landesforstanstalt als Teil der Landesverwaltung

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Bei den vorgesehenen Maßnahmen spielt die naturnahe Waldmehrung/ Erstaufforstung eine wichtige Rolle, um durch eine gesteigerte CO2-Bindung dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Rechnung zu tragen, durch Schaffung und Mehrung vorhandener Lebensräume der Erhöhung der Artenvielfalt zu dienen und eine nachhaltige Bewirtschaftung forstlicher Flächen zu unterstützen.

Beschreibung:

Die Erhaltung des hohen Kohlenstoffspeichers im Wald ist in Anbetracht seiner Mengen von großer Bedeutung für den Stoffkreislauf. Natürliche Ereignisse wie Waldbrände, Orkane oder Insektenbefall führen neben einer Verringerung der Biomasse zu einer erhöhten Freisetzung des im Boden gespeicherten Kohlenstoffs. Bei der Wahl der Baumarten und -sorten muss darauf geachtet werden, dass sie dem Standort und seiner zu erwartenden Entwicklung angepasst sind.

Gemäß Landeswaldgesetz M-V (§ 11 Abs. 6) erfolgt die Bewirtschaftung des Landeswaldes durch naturnahe Forstwirtschaft mit einem Waldbau auf ökologischer Grundlage. Somit ist eine gesetzliche Absicherung der Waldflächen gegeben. Eine Beeinträchtigung von Natura2000-Gebieten ist ausgeschlossen.

Förderfähig ist die Erstaufforstung auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten, im Landesbesitz M-Vs befindlichen Flächen. Grundlage hierfür sind naturraumbezogene Richtgrößen der Zielbewaldung für die Planung der Waldmehrung in M-V auf Basis der Naturraumkarte. Zu den förderfähigen Kosten gehören u.a. der Erwerb bzw. die Bereitstellung der Flächen, der Erwerb forstlichen Vermehrungsgutes (Pflanzgut unterschiedlichen Alters) und dessen Ausbringung, die Flächenvorbereitung, Waldrandgestaltung, naturschutz- und landschaftspflegerische Maßnahmen, Maßnahmen zum Schutz der Kultur sowie die Nachbesserung während der ersten fünf Jahre nach Pflanzung. Förderfähig sind Fremdleistungen sowie bezahlte Eigen-/Sachleistungen durch den Begünstigten.

Sonstiges:

Der Waldumbau und die Waldmehrung für den Privat- und Kommunalwald wird nicht durch den EFRE finanziert.