Förderziel:
Mit der geplanten Maßnahme werden Investitionen in sektorübergreifende, innovative und intelligente Energie- und Speichersysteme unterstützt. Durch die Förderung sollen moderne, energieeffiziente Technologien und innovative Modellprojekte schnell und anwendungsorientiert umgesetzt werden, um rasch Lernkurven- und Skalierungseffekte zu erzielen und durch die Realisierung vor Ort Investoren zur Nachahmung anzureizen. Neben erheblichen Treibhausgasminderungen werden durch die Projekte spürbare lokale Effekte (Akzeptanz, Betriebskostenstabilisierung und -senkung) erwartet.
Beschreibung:
Grundsätzlich haben Antragsteller die Bundesförderungen vorrangig zu nutzen, z.B. für Wärmenetze, Wasserstofferzeugung, E-Fuels etc. Aktuell ist aber die Bundesförderung überwiegend auf industrielle oder große Projekte fokussiert. Lokale und regionale Anwendungen stehen nicht im Mittelpunkt der Bundesförderangebote. Im Rahmen des EFRE sollen dagegen regionale, innovative und sektorenübergreifende Projekte unterstützt werden. Eine Kumulierung wird nur dann ermöglicht, wenn dies rechtlich zulässig ist und ein nachgewiesener Bedarf seitens des Antragstellers besteht. Projekte mit Amortisationszeiten unter 5 Jahren (ohne Förderung) werden nicht unterstützt. Die Erzeugung von Strom wird grundsätzlich nicht gefördert, auch nicht auf Basis erneuerbarer Energien (z.B. Wind-Energie-Anlagen, große Photovoltaikanlagen).
Die regenerative Wärmeerzeugung in Einzelanlagen wird nicht unterstützt. Ausnahmen im Bereich der regenerativen Wärmebereitstellung sind bei integrierten oder innovativen Maßnahmen möglich, die im Gesamtkonzept erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung in lokalen Netzen und Speichersystemen nutzen (z.B. Geothermie zur Wärmeerzeugung in Nahwärmenetzen).
Im Fokus der Maßnahme steht die intelligente Einbindung von erneuerbaren Energien in lokale Systeme, Speicher und Netze (Strom, Wärme, alternative Energieträger wie grüner H2), um die Sektorenkopplung zu stärken und den Nutzungsanteil erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmebereich zu erhöhen. Gefördert werden insbesondere Verbundlösungen im lokalen Kontext zwischen Unternehmen, zwischen Unternehmen und Kommunen oder auch zwischen Kommunen und anderen Dritten, die nachhaltig einer CO2-neutralen Energieversorgung dienen. Dabei können sowohl Energieeinsparungen, Energieeffizienzsteigerungen, erneuerbare Energien und alternative Mobilität in die Förderung einbezogen werden, etwa durch
- Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere
- Speicherung von Wärme und Strom (einschließlich chemischer und physikalischer Speicherlösungen) mit lokalen Nutzungen
- lokale intelligente Nahwärmenetze
- lokale und regionale Wasserstoff-Infrastrukturmaßnahmen einschließlich Erzeugung, Verteilung, Verwendung und Speicherung auf der Basis von erneuerbaren Energien, wobei mit Bezug auf die Gewinnung von Wasserstoff die Entwicklung von Verfahren, die ohne erheblichen zusätzlichen Verbrauch an Trink- und Grundwasser auskommen, berücksichtigt wird,
- investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe; Brennstoffzellentechnik im Zusammenhang mit weiteren intelligenten Energiedienstleistungen mit lokalem oder regionalem Bezug (z.B. Quartierslösungen),
- im Zusammenhang mit lokalen oder regionalen intelligenten Energiedienstleistungen (z.B. Strom, Wärme, Speicherung, Energieverteilung) stehende Lade- und Tankinfrastruktur.
In Betracht kommen Pilot- und Demonstrationsvorhaben, Prozessinnovationen, Modellprojekte und konkrete Anwendungsprojekte.
Daneben sollen auch nichtinvestive Maßnahmen zur Potenzialermittlung, Kenntnisförderung und Informationsvermittlung, z.B. auch mit Hilfe der Landesenergie- und Klimaschutzagentur, mit der Maßnahme unterstützt werden.