Verbesserung der Energieeffizienz in Landesliegenschaften und Gemeinbedarfseinrichtungen (u.a. Bildungseinrichtungen)

EFRE
Mecklenburg-Vorpommern
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an öffentlichen Gebäuden des Landes sowie Gemeinbedarfseinrichtungen (u.a. Bildungseinrichtungen)

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Unternehmen, darunter auch kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähigen Institutionen (beispielsweise Verbände, Vereine)

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Beschreibung:

Kohärent zu den Investitionsleitlinien, in denen die Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden als prioritärer Investitionsbedarf gesehen wird, sollen Baumaßnahmen an öffentlichen Gebäuden des Landes sowie Gemeinbedarfseinrichtungen (u.a. Bildungseinrichtungen) realisiert werden, die zur Einsparung von Energie und dem verstärkten Einsatz regenerativer Energieträger führen. Neben der Verbesserung des energetischen Standards sowie der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien bei ihrer Versorgung soll auch die Wahrnehmung der Vorbildwirkung von Landesliegenschaften und Gemeinbedarfseinrichtungen durch die Maßnahme gestärkt werden. Eine hohe Sanierungsquote führt zu einer Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudebestand. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung soll auf den Gebäudebestand von Hochschulen sowie Schulen, Kitas und Horte gelegt werden. Als Modellprojekte mit hoher Vorbildwirkung sollen Neubaumaßnahmen dann gefördert werden, wenn sie mit Hilfe der Förderung die gesetzlichen Anforderungen an den Energiebedarf deutlich unterschreiten.

Für die Umsetzung von Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind hohe Investitionen zu tätigen, die im Regelfall über das kostenoptimale Niveau hinausgehen. Bei einigen Baumaßnahmen müssen zudem höhere CO2-Einsparungen, als gesetzlich vorgegeben, erzielt werden, um die Energieverbräuche anderer öffentlicher Gebäude (z.B. mit unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden) zu kompensieren (Stichwort „Senkung des Flottenverbrauchs“). Das Hauptaugenmerk bei der Maßnahme soll auf grundlegenden Sanierungsmaßnahmen liegen, um den Energiebedarf zu verringern, den Wechsel zu mindestens emissionsärmeren, bevorzugt emissionsfreien Energieträgern (Substitution von Öl- und Gaskesseln durch Fernwärme, Wärmepumpe, geeignete regenerative Energieträger usw.) zu ermöglichen und letztlich auch den Wert des Gebäudes zu erhalten. Allerdings ist die energetische Vollsanierung eines Gebäudes komplex sowie zeit- und kostenintensiv. Um eine höhere Wirksamkeit zu erreichen, sollen des Weiteren auch kleinere Einzelmaßnahmen (wie z.B. Umrüstung der Beleuchtung auf energieeffiziente Beleuchtung i.V.m. einer energieeffizienten Regelung, Installation einer Wärmepumpe oder Fensteraustausch) und landesweite Energieeinsparprogramme, die eine bestimmte Technologie flächendeckend einführen (wie z.B. Programme zum Austausch ineffizienter Heizungsumwälzpumpen oder der konventionellen Thermostatventile), gefördert werden. Als Förderkriterium ist eine Gegenüberstellung von energetischen Parametern wie der Wärmedurchgangskoeffizient bei Elementen der Gebäudehülle oder die CO2-Emission bei technischen Anlagen von Alt zu Neu heranzuziehen, wobei auch bei der Sanierung die Unterschreitung gesetzlicher Vorgaben aufgrund der Vorbildwirkung der öffentlichen Hand angestrebt wird.