Förderung von investiven Maßnahmen von Unternehmen (einschließlich kommunaler Unternehmen) und öffentlichen Einrichtungen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz

EFRE
Mecklenburg-Vorpommern
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Unternehmen, darunter auch kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähigen Institutionen (beispielsweise Verbände, Vereine)

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur
Demonstrations-, Modell-, Pilotvorhaben

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Beschreibung:

Mit der Maßnahme wird die Steigerung der Energieeffizienz sowohl in Unternehmen als auch in Kommunen und weiteren Organisationen angestrebt. Aufgrund der rasanten technischen Entwicklung und der hohen erforderlichen Investitionen bestehen auf Seiten von Unternehmen und Kommunen erhebliche finanzielle Bedarfe, um Innovationen und Fortschritte nutzen und die großen bestehenden Potenziale heben zu können. Infolge von Marktversagen resultiert eine aus gesellschaftlicher Sicht zu geringe Investitionsbereitschaft in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz – und dies, obwohl der technologische Fortschritt im Zusammenspiel mit der Digitalisierung rasant ist und zahlreiche Möglichkeiten etwa im Bereich der Messung, Analyse und Steuerung von Energieverbräuchen und Bedarfsdeckung (z.B. Smart-Metering, Big Data oder Künstliche Intelligenz) oder der Simulation, Modellierung und Optimierung von funktionalen Zusammenhängen zwischen Energieverbrauchern und Leistungsprozessen eröffnet. In der Konsequenz werden mittelfristig amortisierbare Projekte daher zumeist nicht realisiert und notwendige Investitionen in technische Anlagen, Infrastruktur und Gebäude unterbleiben.

Durch die Maßnahme sollen unternehmerische Projekte zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen durch Zuschüsse gefördert werden, die vielfach wegen zu langer Amortisationszeiten und hohen Liquiditätsanforderungen unterbleiben. Darüber hinaus sollen Kommunen bei Investitionen unterstützt werden, die in ihrer Funktion als Ansprechpartner und Träger von Modellprojekten bei der Umsetzung der Effizienzziele eine besondere Rolle spielen. Durch ihre Liegenschaften und Infrastrukturen sind sie große Energieverbraucher sowohl bei Strom als auch bei Wärme. Ebenso wichtig ist die zielgerichtete Potenzialermittlung, Kenntnisförderung und Informationsverbreitung, um potenzielle Nutzer flankierend von den Vorteilen und Möglichkeiten neuer Technologien zu überzeugen und eine breite Anwendung und Nutzung zu forcieren.

Grundsätzlich haben Antragsteller die Bundesförderungen vorrangig zu nutzen. Eine Kumulierung wird nur dann ermöglicht, wenn dies rechtlich zulässig ist und ein nachgewiesener Bedarf seitens des Antragstellers besteht. Projekte mit Amortisationszeiten unter 5 Jahren (ohne Förderung) werden nicht unterstützt. Die Erzeugung von Strom und Wärme wird in diesem Programmpunkt grundsätzlich nicht gefördert, auch nicht auf Basis erneuerbarer Energien. Ausnahmen sind bei integrierten oder innovativen Maßnahmen möglich, die im Gesamtkonzept erneuerbare Energien in untergeordneter Bedeutung einbeziehen (z.B. Wärmepumpe bei einem Gebäudesanierungsprojekt, kleine PV-Anlage (bis 10 kWp) zur autarken Versorgung bestimmter Gebäudeteile).

Die Förderung zielt auf investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere durch die

  • direkte Einsparung von Strom (energieeffiziente Anlagen, energieeffiziente Beleuchtung mit energieeffizienter Regelung),
  • direkte Einsparung Wärme (Optimierung der Wärmeerzeugung, Abwärmenutzung)
  • Speicherung von Strom und Wärme zur Optimierung von Energieeffizienzprojekten und
  • Demonstration und Nutzung innovativer energieeffizienter Systeme und ressourceneffizienter Innovationen in Prozessen.

In Betracht kommen Pilot- und Demonstrationsvorhaben, Prozessinnovationen, Modellprojekte und konkrete Anwendungsprojekte.

Daneben sollen auch nichtinvestive Maßnahmen zur Potenzialermittlung, Kenntnisförderung und Informationsvermittlung, z.B. auch mit Hilfe der Landesenergie- und Klimaschutzagentur, mit der Maßnahme unterstützt werden.