Weitere Vorhaben in öffentlichen Gebäuden zur Steigerung der Energieeffizienz

EFRE
Hamburg
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Sondervermögen Schulimmobilien (SOV) als Eigentümerin der betreffenden Schulgebäude. Des Weiteren sind hier die Bereiche der Hamburger Verwaltung zu nennen, die Eigentümer von öffentlichen Gebäuden der FHH sind, oder diese bewirtschaften. In begründeten Einzelfällen können auch Unternehmen, die solche Gebäude errichten oder bewirtschaften, Begünstigte sein.

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Ansprechpartner:

EFRE-Verwaltungsbehörde

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Beschreibung:

Grundsätzlich können in der Maßnahme auch andere Vorhaben in öffentlichen Gebäuden und den dazugehörigen Außenbereichen gefördert werden, die durch eine Stelle der öffentlichen Verwaltung der FHH unterhalten und betrieben werden oder sich in deren Eigentum befinden. Diese Vorhaben sollen in Bestandsgebäuden umgesetzt werden und können den oben skizzierten technischen Schwerpunkt übernehmen, andere Lösungen im Bereich der Gebäudeautomation verfolgen oder die Energieeffizienz auf anderem Weg (z.B. durch Vorhaben an der technischen Gebäudeausrüstung) verbessern. Bei umfassenden Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und der damit verbundenen Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden kann zum Erreichen der Dekarbonisierungsziele auch untergeordnet die Nutzung von erneuerbaren Energien unterstützt werden. Diese Vorhaben sollen dabei zum Ziel haben, im Durchschnitt wenigstens eine Renovierung in der oberen Hälfte der mittleren Intensität gemäß der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission zu erreichen oder im Durchschnitt wenigstens eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um 30 % gegenüber den vorherigen Emissionen zu erreichen.

Auswahlverfahren:

Bei der Auswahl der Vorhaben stellt die Kosteneffizienz (Kosten zur Energieeffizienzsteigerung oder zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in Relation zur Energieeffizienzsteigerung oder Verringerung der Treibhausgasemissionen) ein Kriterium zur Bewertung dar. Vorhaben, die dabei die auf Maßnahmenebene festzulegenden Mindestanforderungen (Schwellenwerte) an die Kosteneffizienz nicht erfüllen, werden nicht gefördert. Vorhaben mit höheren absoluten Energieeinsparpotentialen sollen priorisiert werden, so dass z.B. Vorhaben in öffentlichen Gebäuden mit den größten Energieverlusten auf der Grundlage von transparenten Auswahlkriterien vorrangig gefördert werden.

Sonstiges:

Siehe auch Maßnahme "Intelligente Gebäudeautomation in Schulen".

Dokumente & Links
Fondswebseite: EFRE Hamburg
Fristen & Termine: Förderaufruf
Sonstige Informationen: Auswahlkriterien und Auswahlverfahren