Intelligente Gebäudeautomation in Schulen

EFRE
Hamburg
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Förderung intelligenter Gebäudeautomation von Schulen insbesondere im Bereich der bedarfsorientierten Raumwärmeverteilung inklusive der Anpassung einzelner Anlagenteile

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Sondervermögen Schulimmobilien (SOV) als Eigentümerin der betreffenden Schulgebäude. Des Weiteren sind hier die Bereiche der Hamburger Verwaltung zu nennen, die Eigentümer von öffentlichen Gebäuden der FHH sind, oder diese bewirtschaften. In begründeten Einzelfällen können auch Unternehmen, die solche Gebäude errichten oder bewirtschaften, Begünstigte sein.

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur

Ansprechpartner:

EFRE-Verwaltungsbehörde

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Beschreibung:

Diese Maßnahme baut auf den Umstand auf, dass Schulgebäude nur zu einem relativ geringen Teil der Zeit genutzt werden. Durch z.B. eine optimierte und digital gesteuerte Beheizung, Warmwasserbereitstellung oder auch Raumbelüftung, die sich an den Nutzungszeiten und anderen Daten wie z.B. Außentemperatur, Luftfeuchtigkeit und Wettervorhersagen orientiert, soll unter anderem in den Schulgebäuden der Energieeinsatz für die Raumwärme- und Warmwassererzeugung besser an den tatsächlichen Bedarf ausgerichtet und gegenüber dem Ausgangswert merklich reduziert werden. Mit einem zusätzlichen Sanierungsbaustein kann z.B. durch Installation einer offenen und standardisierten Automatisierungslösung (einheitliche Gebäudeleittechnik) nach einem Baukastenprinzip die intelligente, vernetzte und webbasierte Steuerung für ein großes Gebäudeportfolio in Kombination mit Neubau, Bestandssanierung und/oder als Einzelmaßnahme ermöglicht werden. Wenn sinnvoll, kann in diesem Zusammenhang die Automatisierung auch die Beleuchtung adressieren oder es können Anlagenteile, die nicht für die Einbindung in die Automatisierungslösung geeignet sind, angepasst oder getauscht werden. Dies ermöglicht zusätzliche Energieeffizienzverbesserungen.

Die geplanten Vorhaben zielen auf die zentrale, intelligente Steuerung des Energiebedarfs (v.a. Raumheizung) einer großen Anzahl von Gebäuden. Auf Gebäudeebene wird eine standardisierte Gebäudeleittechnik installiert, die webbasiert gesteuert werden kann. Gleichzeitig werden die intelligenten Komponenten z.B. selbstlernende oder selbstadaptierende Funktionalitäten beinhalten. Die intelligente Gebäudeleittechnik ermöglicht es, dass sich die Energienutzung der betroffenen Gebäude im Zusammenspiel mit den Nutzern, äußeren Faktoren und Zustandsmeldungen aus den Gebäuden dynamisch und selbstoptimierend verbessert. So wird ein intelligentes Energiesystem geschaffen.

Potenziell Begünstigter im Sinne von Art. 2 Nr. 9 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen ist vorrangig das Sondervermögen Schulimmobilien Hamburg (SOV). Dabei werden die betroffenen Projekte vom Eigenbetrieb Schulbau Hamburg (SBH) und von der landeseigenen Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) umgesetzt, da sie vom SOV mit dem Bau und der Bewirtschaftung der Schulen in Hamburg beauftragt sind.

Zum SOV gehören ca. 400 Schulstandorte mit rund 4.000 Gebäuden. Die Schulstandorte verursachen einen Großteil des Energieverbrauchs der öffentlichen Gebäude in Hamburg. Der Energiebericht 2021 für die öffentlichen Gebäude in Hamburg verdeutlicht, dass im Jahr 2020 annähernd die Hälfte des Erdgases (45 %) und ein gutes Drittel des Fernwärmeverbrauchs (34,1 %) für die öffentlichen Gebäude in Hamburg im Nutzungsbereich der Schulen verbraucht wurden. Damit ist das absolute Einsparpotential von Maßnahmen in diesem Bereich besonders hoch. Die oben beschriebene Steuerung und Regelung der technischen Gebäudeausrüstung soll mit Hilfe der EFRE-Förderung zukünftig in einem horizontalen Ansatz in möglichst vielen Bestands- und Neubauten und perspektivisch in allen Schulen der FHH eingesetzt werden.

Auswahlverfahren:

Bei der Auswahl der Vorhaben stellt die Kosteneffizienz (Kosten zur Energieeffizienzsteigerung oder zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in Relation zur Energieeffizienzsteigerung oder Verringerung der Treibhausgasemissionen) ein Kriterium zur Bewertung dar. Vorhaben, die dabei die auf Maßnahmenebene festzulegenden Mindestanforderungen (Schwellenwerte) an die Kosteneffizienz nicht erfüllen, werden nicht gefördert. Vorhaben mit höheren absoluten Energieeinsparpotentialen sollen priorisiert werden, so dass z.B. Vorhaben in öffentlichen Gebäuden mit den größten Energieverlusten auf der Grundlage von transparenten Auswahlkriterien vorrangig gefördert werden.