Grüne Infrastrukturen im städtischen Bereich

EFRE
Bremen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Herstellung, Verbesserung und Ausbau grüner Infrastrukturen

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Land Bremen, Stadtgemeinde Bremen, Stadtgemeinde Bremerhaven

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Strategieentwicklung, Konzepte-, Teilkonzepterstellung
Demonstrations-, Modell-, Pilotvorhaben

Ansprechpartner:

Kontakt

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Die urbane grüne Infrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für attraktives Leben und Arbeiten in Städten. Natürliche, naturnahe und/oder gestaltete Grünräume bilden für Bürgerinnen und Bürger sowie für Flora und Fauna eine wichtige Lebensgrundlage.

Zur Entwicklung, Gestaltung und Aufrechterhaltung der grünen Infrastruktur müssen Prozesse angestoßen werden. Mit Hilfe dieser Prozesse können und sollen wiederum beispielweise urbane Plätze, Gartendenkmäler, Parks und Wasserflächen, Naturräume, kindgerechte Spielräume, naturnahe Schulhöfe, Bewegungsräume, grüne Fassaden und Dächer sowie Lebensräume für Tiere an Gebäuden und im Wohnumfeld entwickelt und umgesetzt werden.

Ziele der Maßnahmen sind, Ökosystemleistungen in verstädterten Gebieten zu verbessern, einen Beitrag zum Schutz und Erleben von biologischer Vielfalt zu leisten sowie negative Wirkungen städtischen Wachstums und städtischer Nutzungen auf die Umwelt zu reduzieren. Die Maßnahmen sollen dadurch einen Beitrag zur Förderung der biologischen Vielfalt leisten.

Beschreibung:

Es können folgende Vorhaben unterstützt werden:

  1. Konzepte, Studien und Gutachten für die Herstellung und Entwicklung grüner Infrastrukturen einschließlich Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen.
  2. Herstellung, Aufwertung und Gestaltung von Park- und Grünanlagen, öffentlichen Plätzen und Freiflächen, Uferflächen sowie Stadtwäldern oder Gehölzansammlungen (einschließlich Planungen)
  3. Entwicklung und Durchführung von Modellprojekten der Park-Aufwertung
  4. Der Ausbau und Sanierung von öffentlichen Fuß- und Radwegen kann in die o.g. Vorhaben integriert werden (maximale durchgehende Länge von 500m innerhalb eines Vorhabens).
  5. Herstellung, Aufwertung und Gestaltung von Dach- und Fassadenbegrünungen (z.B. mit insektenfreundlichen Pflanzen) bei öffentlichen Gebäuden usw. zur Förderung der Artenvielfalt und insbesondere der Insektenwelt.
Dokumente & Links
Fondswebseite: EFRE Bremen