Energieeffizienzmaßnahmen

EFRE
Bremen
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Land Bremen, Gesellschaften des Landes Bremen, Stadt Bremen, Stadt Bremerhaven und deren Eigenbetriebe, kommunalen Gesellschaften sowie sonstige Träger öffentlicher Einrichtungen; gemeinnützige Unternehmen (Bremer Energiekonsens e.V.)

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Strategieentwicklung, Konzepte-, Teilkonzepterstellung
Daten-, Informationsgrundlagen, Umsetzungsvorbereitung

Ansprechpartner:

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Beschreibung
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Förderziel:

Große Energieeinsparpotenziale bestehen im Bereich öffentlicher Gebäude und öffentlichen Infrastrukturen, insbesondere bei der Gebäudehülle und technischen Ausrüstungen/Infrastrukturen bzw. Anlagetechniken. Die für die Stadt Bremen ermittelten Einsparpotenziale in öffentlichen Nichtwohngebäuden betragen rund 45% des derzeitigen Energieverbrauchs von 148 Gigawattstunden. Es ist von einer vergleichbaren Situation in Bremerhaven auszugehen.

Ziel der Maßnahmen ist es, durch verschiedene energetische Maßnahmen die CO2-Emissionen des Gebäudesektors zu senken und in der Folge einen Beitrag zur angestrebten Klimaneutralität zu leisten. Die Maßnahme steht im Einklang mit der Dimension „Energieeffizienz“ des Nationalen Energie- und Klimaplans (NECP) und leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Langfristigen Renovierungsstrategie (LTRS) für die Unterstützung der Renovierung des nationalen Bestands an öffentlichen Nichtwohngebäuden. Im Gebäudebereich wird gemäß der LTRS der Grundsatz „Efficiency First“ verfolgt, um die Effizienzpotenziale zu heben. Die Maßnahme soll die Vorbildfunktion im öffentlichen Gebäudebestand stärken.

Beschreibung:

Es sollen die Vorhaben mit großen Einsparpotenzialen gefördert werden, wobei mindestens technische Mindestanforderungen zu erreichen sind. Mindestanforderungen werden in den Fördergrundlagen definiert. Die Priorisierung der zu fördernden Projekte erfolgt unter Berücksichtigung ihrer Kostenwirksamkeit, d.h. der Energieeinsparungen im Verhältnis der eingesetzten finanziellen Mittel. Gebäude mit den größten Energieverlusten sollen vorrangig gefördert werden.

Es werden ausschließlich Sanierungsmaßnahmen unterstützt. Die Sanierung von Wohngebäuden ist nicht förderfähig.

Es werden folgende Maßnahmen unterstützt:

  1. Konzeption, Planung und Umsetzung von energetischen Sanierungen oder energetischen Modernisierungen öffentlicher Gebäuden (ausschließlich Nichtwohngebäude u.a. Schulen, Sporthallen, soziale Einrichtungen), einschließlich Anlagentechniken (z.B. Gebäudeautomation, Beleuchtung, raumlufttechnische Anlagen), Gebäudehüllen/-dächern.
  2. Entwicklung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Infrastrukturen und bei Maßnahmen zur besseren Einbindung von Erneuerbaren Energien bei öffentlichen Infrastrukturen
  3. Entwicklung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen auf Quartiersebene, inkl. lokaler Netze und Versorgungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. auch in Gewerbegebieten), wobei vorrangig Modellprojekte unterstützt werden sollen.
  4. Machbarkeitsuntersuchungen, Konzepte, Studien für Energieeffizienzmaßnahmen.
  5. Im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen soll auch der Zugang und/oder die Nutzung der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Hierfür können entsprechende Maßnahmen wie beispielsweise die energetische Sanierung bestehender Aufzüge durch den Austausch von Steuerungen und Antrieben integriert werden. Durch den Einbau frequenzgeregelten Motoren und z.B. automatischer Abschaltung der Kabinenbeleuchtung liegt das Einsparpotential bei bis zu 30% des Stromverbrauchs eines Aufzuges. Der Anteil der Ausgaben für entsprechende Maßnahmen ist projektbezogen auf 5% der förderfähigen Ausgaben beschränkt.
  6. Im Zusammenhang mit der Umsetzung von energetischen Maßnahmen können auch klimaaktive Vegetationsflächen (Gründach, grüne Fassaden, unmittelbares Gebäudeumfeld), die ebenfalls einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung beitragen unterstützt werden, sofern diese in energetische Sanierungsmaßnahmen integriert werden
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