Steigerung von FuE-Aktivitäten - Förderung angewandter Umweltforschung

EFRE
Bremen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz

Kurzbeschreibung:

Innovative Wissenschaftsprojekte der angewandten Umweltforschung

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Forschungseinrichtungen aller Fachdisziplinen des Landes Bremen sowie Unternehmen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Forschungseinrichtungen

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur
Daten-, Informationsgrundlagen, Umsetzungsvorbereitung
Beratung

Ansprechpartner:

BAB - Die Förderbank

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Durch die Umsetzung verschiedener Fördermaßnahmen sollen betriebliche Innovations- und Verbundprojekte mit anderen KMU und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen im Land Bremen unterstützt werden. Die Einbindung von Großunternehmen in Verbund- und Kooperationsvorhaben ist möglich, sofern mindestens ein KMU an dem Vorhaben beteiligt ist. Ziel ist es, dass insbesondere KMU bei der Erhöhung ihrer Innovationskraft und Innovationsfähigkeit gestärkt werden.

Beschreibung:

Förderung angewandter Umweltforschung:
Es werden innovative Wissenschaftsprojekte der angewandten Umweltforschung der Forschungseinrichtungen und Hochschulen unterstützt. Umweltorientierte Unternehmen sollen so in die Lage versetzt werden, verstärkt marktfähige und innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren mit hoher Umweltverträglichkeit zu entwickeln. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu verbessern. Die Förderung ist auf Forschungseinrichtungen ausgerichtet, KMU können in Kooperationsprojekten beteiligt werden. Förderfähig sind ausschließlich marktferne Forschungsvorhaben. Die Förderung erfolgt auf Basis der AUF-Richtlinie (Richtlinie zur Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung).

Fördergegenstände können Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, externe Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Materialkosten, Investitionen in projektbezogene technologische Ausrüstungen, sowie Studien sein. Im Einklang mit Art. 5 (1) f der EFRE-Verordnung (EU) 2021/1058 können auch die Vernetzung, die Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch und Tätigkeiten unter Beteiligung von Innovationsclustern, auch zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden unterstützt werden (eine institutionelle Förderung von Clustern ist ausgeschlossen). Eine Festlegung erfolgt in der jeweiligen Förderrichtlinie.

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