Kapazitäten - Innovationstransfer (Holz)

EFRE
Baden-Württemberg
Handlungsfelder:

Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Direkten und indirekten Verbesserung der innovativen Holzverwendung im Hinblick auf eine biobasierte Wirtschaft durch Beratung, Innovations- und Technologietransfer, Wissensvermittlung sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

natürliche Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Beratung
Wissenstransfer
Demonstrations-, Modell-, Pilotvorhaben

Ansprechpartner:

L-Bank

Beschreibung
Dokumente & Links
Integrierte Ansätze
Beschreibung
Förderziel:

Ziel der Förderung ist, die Innovationskraft und Innovationstätigkeit der Unternehmen des Clusters Forst & Holz zu stärken und die nachhaltige, stoffliche Nutzung des Rohstoffes Holz zu steigern.

Beschreibung:

Regionale Investitionen in Infrastrukturen, Transferstrukturen und andere Maßnahmen für den Auf- und Ausbau der nachhaltigen Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft erschließen Potentiale regionaler Wertschöpfung und befördern Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz und nutzen dafür innovative Methoden und Formate. Im Fokus der Förderung stehen regionale Investitionen in Infrastrukturen, Transferstrukturen und andere Maßnahmen im Bereich der Bioressourcen Holz und landwirtschaftliche Reststoffe, aber auch abiotischer Stoffe, wie zum Beispiel seltene Erden.

Die Schaffung und der Ausbau von Innovationskapazitäten tragen dazu bei, dass KMU sich wieder stärker am Innovationsgeschehen beteiligen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und festigen. Mit der Ausrichtung auf nachhaltige Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie werden Beiträge zum Ressourcenschutz und zum Klimaschutz geleistet.

Dokumente & Links
Fondswebseite: EFRE Baden-Württemberg
Maßnahmenwebseite: Innovationstransfer
Antragsunterlagen: Antragsunterlagen
Fristen & Termine: Förderaufrufe
Sonstige Informationen: Projektauswahlprinzipien
Integrierte Ansätze

RegioWIN 2030

Art des integrierten Ansatzes:

Sonstige territoriale Instrumente zur Förderung von Initiativen

Fördergebiet:

Landesweit

Ansprechpartner:
Beschreibung:

Mit dem Wettbewerb RegioWIN 2030 wird der in der Förderperiode 2014-2020 eingeleitete Prozess der integrierten Regionalentwicklung, mit dem die Innovationsstrategie auf selbst definierte funktionale Räume unterhalb der Landesebene heruntergebrochen wurde, fortgeschrieben und weiterentwickelt. Gemeinsam mit den relevanten Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung sind alle Regionen Baden-Württembergs, auch Grenzen überschreitend, aufgefordert, sich mit den Stärken und Schwächen ihres funktionalen Raumes auseinanderzusetzen, Zukunftschancen zu identifizieren und eine gemeinsame Strategie mit dem Ziel der intelligenten Spezialisierung für ihren funktionalen Raum zu erarbeiten. Aus dem Entwicklungskonzept werden EFRE-förderfähige Leuchtturmprojekte mit einer großen Hebelwirkung abgeleitet, die im Zusammenwirken mit weiteren Projekten dauerhaft zur Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Projekte sollen im Sinne eines bürgernäheren Europas möglichst einen sichtbaren positiven Einfluss auf das Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger haben.

Die integrierten territorialen Strategien für die funktionalen Räume werden in der Verantwortung der territorialen (regionalen, städtischen, lokalen) Behörden oder Stellen nach den Anforderungen von Art. 29 Abs. 1 und 2 der Dachverordnung erstellt. Die regionalen, städtischen und lokalen Behörden oder Stellen sind entsprechend Art. 29 Abs. 3 der Dachverordnung an der Projektauswahl beteiligt, indem sie dem als Wettbewerbsbetrag eingereichten regionalen Entwicklungskonzept eine Liste der aus ihrer Sicht EFRE-förderfähigen Projekte anschließen, die sie priorisiert haben. Die Projektauswahl wird durch eine vom Land eingesetzte unabhängige Jury unterstützt.

Auf dieser Grundlage wird RegioWIN 2030 als territoriales Instrument nach Art. 28 Buchst. c) in Verbindung mit Art. 29 der Dachverordnung sowie Art. 11 der EFRE-Verordnung umgesetzt. Soweit die Vorhaben in Kommunen der Stufen 1 und 2 der LAU-Systematik liegen, tragen sie zur nachhaltigen Stadtentwicklung nach Art. 11 der EFRE-Verordnung bei.