Modellregion/en Grüner Wasserstoff

EFRE
Baden-Württemberg
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Es soll das Zusammenspiel von Herstellung (Erzeugung auf Basis von Erneuerbaren Energien), Speicherung (Erprobung von Speichermedien wie bspw. Röhrenspeicher), Transport und der Nutzung von Wasserstoff (bspw. in mobilen und industriellen Anwendungen, sowie im Gebäudesektor) unter Einbindung bereits eingerichteter Strukturen in der Praxis getestet werden.

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Kommunen, kommunale Verbände und Gesellschaften, Wirtschaftskammern und andere Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, Wirtschaftsfördereinrichtungen, Wirtschaftsverbände, Technologietransfergesellschaften, Netzwerke, (Energie-)Agenturen und Unternehmen, insbesondere KMU, mit Sitz in der Europäischen Union oder einem EFTA-Staat und einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Duale Hochschule Baden-Württemberg

Laufzeit:

19.01.2022 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur
Demonstrations-, Modell-, Pilotvorhaben

Ansprechpartner:

L-Bank und PTKA

Beschreibung
Dokumente & Links
Integrierte Ansätze
Beschreibung
Förderziel:

Die Pilot- und Demonstrationsvorhaben dieser Maßnahme tragen durch ihren Leuchtturmcharakter mit ihrer hohen Sichtbarkeit zur Erhöhung der Energieeffizienz und Verminderung der Treibhausgasemissionen und damit in hohem Maße zum Klimaschutz bei.

Beschreibung:

Grüner Wasserstoff soll als emissionsfreier Energieträger in mindestens einer ausgewählten Modellregion entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette erprobt werden. Dabei soll das Zusammenspiel von Herstellung (Erzeugung auf Basis von Erneuerbaren Energien), Speicherung (Erprobung von Speichermedien wie bspw. Röhrenspeicher), Transport und der Nutzung von Wasserstoff (bspw. in mobilen und industriellen Anwendungen, sowie im Gebäudesektor) unter Einbindung bereits eingerichteter Strukturen in der Praxis getestet und ein Beitrag zur Anwendungsreife, zum Markthochlauf von grünem Wasserstoff, zum Klimaschutz und zur gesellschaftlichen Akzeptanz geleistet werden. Die technologischen wie auch die wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Gesichtspunkte des Modellprojekts sollen über die gesamte Projektlaufzeit wissenschaftlich begleitet werden.

Wichtige Akteure im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien gehören bspw. zu den Branchen der Energieerzeugung und des Transports/Infrastruktur, die vornehmlich durch Nicht-KMU, insbesondere auch kommunale Mehrheitsgesellschaften, wie z.B. Stadtwerke, geprägt sind. Zudem ist der Beitrag von Nicht-KMU aufgrund der noch zu erarbeitenden Geschäftsmodelle und der Größe der Projekte (und damit der zu erbringende Eigenanteil an den Investitionen) entscheidend für Projekterfolg und Vorbildwirkung der Modellregion. Daher können im Bereich Energieeffizienz und THG-Minderung auch Nicht-KMU gefördert werden, wenn mindestens ein KMU am Vorhaben beteiligt (direkt oder durch Letter of Intent) ist, keine unmittelbare Gewinnorientierung für das Demonstrationsvorhaben vorliegt oder die Ergebnisse des Vorhabens veröffentlicht werden.

Darüber hinaus können das Prototyping von Komponenten der Wasserstoffwirtschaft sowie der Technologietransfer unterstützt werden, wenn die Vorhaben Bestandteil eines strategischen Konzepts sind.

Auswahlverfahren:

Zweistufiges Verfahren:

  1. Projektskizze
  2. Förderantrag
Sonstiges:

Ein Förderaufruf erfolgte bereits mit Frist 17. Mai 2021. Ob noch weitere geplant sind, ist momentan nicht ersichtlich. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner.

Dokumente & Links
Integrierte Ansätze

RegioWIN 2030

Art des integrierten Ansatzes:

Sonstige territoriale Instrumente zur Förderung von Initiativen

Fördergebiet:

Landesweit

Ansprechpartner:
Beschreibung:

Mit dem Wettbewerb RegioWIN 2030 wird der in der Förderperiode 2014-2020 eingeleitete Prozess der integrierten Regionalentwicklung, mit dem die Innovationsstrategie auf selbst definierte funktionale Räume unterhalb der Landesebene heruntergebrochen wurde, fortgeschrieben und weiterentwickelt. Gemeinsam mit den relevanten Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung sind alle Regionen Baden-Württembergs, auch Grenzen überschreitend, aufgefordert, sich mit den Stärken und Schwächen ihres funktionalen Raumes auseinanderzusetzen, Zukunftschancen zu identifizieren und eine gemeinsame Strategie mit dem Ziel der intelligenten Spezialisierung für ihren funktionalen Raum zu erarbeiten. Aus dem Entwicklungskonzept werden EFRE-förderfähige Leuchtturmprojekte mit einer großen Hebelwirkung abgeleitet, die im Zusammenwirken mit weiteren Projekten dauerhaft zur Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Projekte sollen im Sinne eines bürgernäheren Europas möglichst einen sichtbaren positiven Einfluss auf das Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger haben.

Die integrierten territorialen Strategien für die funktionalen Räume werden in der Verantwortung der territorialen (regionalen, städtischen, lokalen) Behörden oder Stellen nach den Anforderungen von Art. 29 Abs. 1 und 2 der Dachverordnung erstellt. Die regionalen, städtischen und lokalen Behörden oder Stellen sind entsprechend Art. 29 Abs. 3 der Dachverordnung an der Projektauswahl beteiligt, indem sie dem als Wettbewerbsbetrag eingereichten regionalen Entwicklungskonzept eine Liste der aus ihrer Sicht EFRE-förderfähigen Projekte anschließen, die sie priorisiert haben. Die Projektauswahl wird durch eine vom Land eingesetzte unabhängige Jury unterstützt.

Auf dieser Grundlage wird RegioWIN 2030 als territoriales Instrument nach Art. 28 Buchst. c) in Verbindung mit Art. 29 der Dachverordnung sowie Art. 11 der EFRE-Verordnung umgesetzt. Soweit die Vorhaben in Kommunen der Stufen 1 und 2 der LAU-Systematik liegen, tragen sie zur nachhaltigen Stadtentwicklung nach Art. 11 der EFRE-Verordnung bei.