Art des integrierten Ansatzes:
Sonstige territoriale Instrumente zur Förderung von Initiativen
Beschreibung:
Mit dem Wettbewerb RegioWIN 2030 wird der in der Förderperiode 2014-2020 eingeleitete Prozess der integrierten Regionalentwicklung, mit dem die Innovationsstrategie auf selbst definierte funktionale Räume unterhalb der Landesebene heruntergebrochen wurde, fortgeschrieben und weiterentwickelt. Gemeinsam mit den relevanten Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung sind alle Regionen Baden-Württembergs, auch Grenzen überschreitend, aufgefordert, sich mit den Stärken und Schwächen ihres funktionalen Raumes auseinanderzusetzen, Zukunftschancen zu identifizieren und eine gemeinsame Strategie mit dem Ziel der intelligenten Spezialisierung für ihren funktionalen Raum zu erarbeiten. Aus dem Entwicklungskonzept werden EFRE-förderfähige Leuchtturmprojekte mit einer großen Hebelwirkung abgeleitet, die im Zusammenwirken mit weiteren Projekten dauerhaft zur Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Projekte sollen im Sinne eines bürgernäheren Europas möglichst einen sichtbaren positiven Einfluss auf das Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger haben.
Die integrierten territorialen Strategien für die funktionalen Räume werden in der Verantwortung der territorialen (regionalen, städtischen, lokalen) Behörden oder Stellen nach den Anforderungen von Art. 29 Abs. 1 und 2 der Dachverordnung erstellt. Die regionalen, städtischen und lokalen Behörden oder Stellen sind entsprechend Art. 29 Abs. 3 der Dachverordnung an der Projektauswahl beteiligt, indem sie dem als Wettbewerbsbetrag eingereichten regionalen Entwicklungskonzept eine Liste der aus ihrer Sicht EFRE-förderfähigen Projekte anschließen, die sie priorisiert haben. Die Projektauswahl wird durch eine vom Land eingesetzte unabhängige Jury unterstützt.
Auf dieser Grundlage wird RegioWIN 2030 als territoriales Instrument nach Art. 28 Buchst. c) in Verbindung mit Art. 29 der Dachverordnung sowie Art. 11 der EFRE-Verordnung umgesetzt. Soweit die Vorhaben in Kommunen der Stufen 1 und 2 der LAU-Systematik liegen, tragen sie zur nachhaltigen Stadtentwicklung nach Art. 11 der EFRE-Verordnung bei.