Kapazitäten - Energieeffizienz

EFRE
Baden-Württemberg
Handlungsfelder:

Energiewende und Klimaschutz
Nachhaltige Mobilität

Kurzbeschreibung:

Schaffung und der Ausbau von Kapazitäten zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung der CO2-Emissionen

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

Kommunen, kommunale Verbände und Gesellschaften, Wirtschaftskammern und andere Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, Wirtschaftsfördereinrichtungen, Wirtschaftsverbände, Technologietransfergesellschaften, Netzwerke, (Energie-)Agenturen und Unternehmen, insbesondere KMU, mit Sitz in der Europäischen Union oder einem EFTA-Staat und einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Duale Hochschule Baden-Württemberg

Laufzeit:

01.01.2021 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Bauliche Maßnahmen
Demonstrations-, Modell-, Pilotvorhaben

Ansprechpartner:

Verwaltungsbehörde EFRE

Beschreibung
Dokumente & Links
Integrierte Ansätze
Beschreibung
Förderziel:

Die Schaffung und der Ausbau von Kapazitäten zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung der CO2-Emissionen leisten einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz.

Beschreibung:

Regionale und lokale Investitionen in Infrastrukturen, Transferstrukturen und andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Verminderung der Treibhausgasemissionen tragen zum Klimaschutz bei und erschließen gleichzeitig Potentiale regionaler Wertschöpfung. Im Fokus stehen Innovations- und Transferstrukturen für Umwelt- und Klimaschutztechnologien. Aber auch modellhafte Ansätze für Transportlogistik und nachhaltige Mobilität in Kommunen (mit einem geplanten EFRE-Volumen von etwa 13 Mio. Euro) sowie weitere klimaschutzrelevante Anpassungsmaßnahmen mit Innovationspotential können durch infrastrukturelle Maßnahmen und entsprechende flankierende Begleitmaßnahmen unterstützt werden. Als Träger oder Beteiligte solcher Projekte und Strukturen, die grundsätzlich auf KMU ausgerichtet sind, kann im Einzelfall auch ein Nicht-KMU eine entscheidende Rolle für die erfolgreiche Umsetzung und nachhaltige Ausrichtung des Vorhabens spielen. Daher können bei der Förderung von Kapazitäten im Bereich der Energieeffizienz und der THG-Minderung auch Nicht-KMU gefördert werden, wenn mindestens ein KMU am Vorhaben beteiligt ist, keine Gewinnorientierung vorliegt oder die Ergebnisse des Vorhabens veröffentlicht werden.

Integrierte Ansätze

RegioWIN 2030

Art des integrierten Ansatzes:

Sonstige territoriale Instrumente zur Förderung von Initiativen

Fördergebiet:

Landesweit

Ansprechpartner:
Beschreibung:

Mit dem Wettbewerb RegioWIN 2030 wird der in der Förderperiode 2014-2020 eingeleitete Prozess der integrierten Regionalentwicklung, mit dem die Innovationsstrategie auf selbst definierte funktionale Räume unterhalb der Landesebene heruntergebrochen wurde, fortgeschrieben und weiterentwickelt. Gemeinsam mit den relevanten Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung sind alle Regionen Baden-Württembergs, auch Grenzen überschreitend, aufgefordert, sich mit den Stärken und Schwächen ihres funktionalen Raumes auseinanderzusetzen, Zukunftschancen zu identifizieren und eine gemeinsame Strategie mit dem Ziel der intelligenten Spezialisierung für ihren funktionalen Raum zu erarbeiten. Aus dem Entwicklungskonzept werden EFRE-förderfähige Leuchtturmprojekte mit einer großen Hebelwirkung abgeleitet, die im Zusammenwirken mit weiteren Projekten dauerhaft zur Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Projekte sollen im Sinne eines bürgernäheren Europas möglichst einen sichtbaren positiven Einfluss auf das Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger haben.

Die integrierten territorialen Strategien für die funktionalen Räume werden in der Verantwortung der territorialen (regionalen, städtischen, lokalen) Behörden oder Stellen nach den Anforderungen von Art. 29 Abs. 1 und 2 der Dachverordnung erstellt. Die regionalen, städtischen und lokalen Behörden oder Stellen sind entsprechend Art. 29 Abs. 3 der Dachverordnung an der Projektauswahl beteiligt, indem sie dem als Wettbewerbsbetrag eingereichten regionalen Entwicklungskonzept eine Liste der aus ihrer Sicht EFRE-förderfähigen Projekte anschließen, die sie priorisiert haben. Die Projektauswahl wird durch eine vom Land eingesetzte unabhängige Jury unterstützt.

Auf dieser Grundlage wird RegioWIN 2030 als territoriales Instrument nach Art. 28 Buchst. c) in Verbindung mit Art. 29 der Dachverordnung sowie Art. 11 der EFRE-Verordnung umgesetzt. Soweit die Vorhaben in Kommunen der Stufen 1 und 2 der LAU-Systematik liegen, tragen sie zur nachhaltigen Stadtentwicklung nach Art. 11 der EFRE-Verordnung bei.