Forschung und Entwicklung unter Beteiligung von KMU

EFRE
Baden-Württemberg
Handlungsfelder:

Nachhaltiges Wirtschaften

Kurzbeschreibung:

Förderung von mehrjährigen Verbundvorhaben der angewandten Forschung

Fördergebiet:

Landesweit

Art der Unterstützung:

Zuschuss

Zuwendungsempfänger:

außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsfördereinrichtungen, Technologietransfergesellschaften, andere Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts und Unternehmen

Laufzeit:

13.04.2022 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Wissenstransfer
Vernetzung, Kooperation

Ansprechpartner:

Ansprechpartner

Beschreibung
Dokumente & Links
Integrierte Ansätze
Beschreibung
Förderziel:

Die Förderung von mehrjährigen Verbundvorhaben der angewandten Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften hat sich als Format für die Erarbeitung wirtschaftsnaher Forschungsergebnisse bewährt und wird mit Optimierungen fortgesetzt und ausgebaut. Durch die Ausweitung auf weitere Verbundpartner wie Universitäten, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und KMU, soll die Qualität der Ergebnisse und die Anwendungsreife und damit die Übertragung von Forschungsergebnissen in die Anwendung verbessert und beschleunigt werden.

Beschreibung:

Ein weiteres bereits eingeführtes Format ist die Verbundforschung mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und KMU. Sie hat in der Förderperiode 2014-2020 zu deutlich mehr Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und KMU geführt als ursprünglich angenommen und sich damit als sehr gutes Instrument für den Technologietransfer erwiesen. Damit KMU weiterhin von dem schnellen Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis profitieren können, wird die anwendungsorientierte Verbundforschung im Rahmen von Technologietransferverbünden fortgesetzt.

Im Bereich der Bioökonomie, insbesondere Forschung und Entwicklung zur Bioressource Holz, können neben Verbundforschungsvorhaben mit Beteiligung von Unternehmen, darunter KMU, auch Einzelvorhaben von KMU gefördert werden.

Die Förderung im Bereich Forschung und Entwicklung unter Beteiligung von KMU ist im Sinne des Green Deal und der Innovationsstrategie Baden-Württemberg auf Vorhaben im Bereich Energieeffizienz und Verminderung der Treibhausgasemissionen sowie Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie ausgerichtet.

Integrierte Ansätze

RegioWIN 2030

Art des integrierten Ansatzes:

Sonstige territoriale Instrumente zur Förderung von Initiativen

Fördergebiet:

Landesweit

Ansprechpartner:
Beschreibung:

Mit dem Wettbewerb RegioWIN 2030 wird der in der Förderperiode 2014-2020 eingeleitete Prozess der integrierten Regionalentwicklung, mit dem die Innovationsstrategie auf selbst definierte funktionale Räume unterhalb der Landesebene heruntergebrochen wurde, fortgeschrieben und weiterentwickelt. Gemeinsam mit den relevanten Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung sind alle Regionen Baden-Württembergs, auch Grenzen überschreitend, aufgefordert, sich mit den Stärken und Schwächen ihres funktionalen Raumes auseinanderzusetzen, Zukunftschancen zu identifizieren und eine gemeinsame Strategie mit dem Ziel der intelligenten Spezialisierung für ihren funktionalen Raum zu erarbeiten. Aus dem Entwicklungskonzept werden EFRE-förderfähige Leuchtturmprojekte mit einer großen Hebelwirkung abgeleitet, die im Zusammenwirken mit weiteren Projekten dauerhaft zur Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Projekte sollen im Sinne eines bürgernäheren Europas möglichst einen sichtbaren positiven Einfluss auf das Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger haben.

Die integrierten territorialen Strategien für die funktionalen Räume werden in der Verantwortung der territorialen (regionalen, städtischen, lokalen) Behörden oder Stellen nach den Anforderungen von Art. 29 Abs. 1 und 2 der Dachverordnung erstellt. Die regionalen, städtischen und lokalen Behörden oder Stellen sind entsprechend Art. 29 Abs. 3 der Dachverordnung an der Projektauswahl beteiligt, indem sie dem als Wettbewerbsbetrag eingereichten regionalen Entwicklungskonzept eine Liste der aus ihrer Sicht EFRE-förderfähigen Projekte anschließen, die sie priorisiert haben. Die Projektauswahl wird durch eine vom Land eingesetzte unabhängige Jury unterstützt.

Auf dieser Grundlage wird RegioWIN 2030 als territoriales Instrument nach Art. 28 Buchst. c) in Verbindung mit Art. 29 der Dachverordnung sowie Art. 11 der EFRE-Verordnung umgesetzt. Soweit die Vorhaben in Kommunen der Stufen 1 und 2 der LAU-Systematik liegen, tragen sie zur nachhaltigen Stadtentwicklung nach Art. 11 der EFRE-Verordnung bei.