Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Tierwohls - Weidehaltung

ELER
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Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Es geht um die Förderung der Weidehaltung: Verbesserung von Haltungsbedingungen, arteigenes Verhalten ausleben, Erhöhen von Wohlbefinden und Gesundheit der Rinder.

Fördergebiet:

Baden-Württemberg; Bremen / Hamburg / Niedersachen; Nordrhein-Westfalen; Thüringen

Art der Unterstützung:

IVKS, d.h. Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten. Transaktionskosten sind inbegriffen.

Zuwendungsempfänger:

Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Mit der Förderung der Weidehaltung werden die Haltungsbedingungen von Nutztieren im landwirtschaftlichen Betrieb im Vergleich zu in der Praxis üblichen ganzjährigen Stallhaltungsverfahren verbessert. Mit der Weidehaltung wird den Tieren die Möglichkeit gegeben, ihr arteigenes Verhalten (z.B. Bewegen, bei Rindern gemeinsames Grasen, Ruhen und Wiederkäuen im Herdenverband, Komfort und Sozialverhalten…) besser ausleben zu können. Die mit dem Weidegang verbundene freie Bewegung und die witterungsbedingten zusätzlichen Reize sollen insgesamt das Wohlbefinden und die Gesundheit der Tiere erhöhen.

Damit wird dem Bedarf "verstärkte Berücksichtigung des Tierwohls und der Tiergesundheit" entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel "Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit gerecht wird, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, die Verringerung der Lebensmittelabfälle sowie die Verbesserung des Tierschutzes und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen" geleistet.

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  • Weidehaltung von Nutztieren (von der Sommerweide des Milchviehs bis zur ganzjährigen Freilandhaltung unter Einhaltung von Mindestvorgaben)

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  • Weidehaltung von Nutztieren (von der Sommerweide des Milchviehs bis zur ganzjährigen Freilandhaltung unter Einhaltung von Mindestvorgaben)

Fördervoraussetzungen:

  • Vorgaben zu Mindestbewiiligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Länderspezifisch: Vorgaben zur Beweidung wie z.B. Verpflichtung zum täglichen Weidegang innerhalb einer definierten Weideperiode; Vorgaben zur Mindestweidefläche je GVE; Führen eines Weidetagebuchs; Mindestweidedauer

Fördervoraussetzungen:

  • Betriebssitz des Antragsstellers muss in dern entsprechenden NUTS-region liegen
  • Länderspezifisch: Haltung beantragungsfähiger Weidegruppen; Vorgaben zur Größe der Weidegruppe bzw. zu förderfähigen Tieren (z.B. Weidegruppe besteht aus Milchkühen; Weidegruppe besteht aus Färsen > 12 Monate, ...)
  • Vorgaben zu Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Länderspezifisch: Vorgaben zur Beweidung wie z.B. Verpflichtung zum täglichen Weidegang innerhalb einer definierten Weideperiode; Vorgaben zur Mindestweidefläche je GVE; Führen eines Weidetagebuchs; Mindestweidedauer

Fördervoraussetzungen:

  • Betriebssitz des Antragsstellers muss in dern entsprechenden NUTS-region liegen
  • Länderspezifisch: Haltung beantragungsfähiger Weidegruppen; Vorgaben zur Größe der Weidegruppe bzw. zu förderfähigen Tieren (z.B. Weidegruppe besteht aus Milchkühen; Weidegruppe besteht aus Färsen > 12 Monate, ...)

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Länderspezifisch: Vorgaben zur Beweidung wie z.B. Verpflichtung zum täglichen Weidegang innerhalb einer definierten Weideperiode; Vorgaben zur Mindestweidefläche je GVE; Führen eines Weidetagebuchs; Mindestweidedauer

Fördervoraussetzungen:

  • Betriebssitz des Antragsstellers muss in dern entsprechenden NUTS-region liegen
  • Länderspezifisch: Haltung beantragungsfähiger Weidegruppen; Vorgaben zur Größe der Weidegruppe bzw. zu förderfähigen Tieren (z.B. Weidegruppe besteht aus Milchkühen; Weidegruppe besteht aus Färsen > 12 Monate, ...)
  • Vorgaben zu Mindestbewilligungsbetrag

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Länderspezifisch: Vorgaben zur Beweidung wie z.B. Verpflichtung zum täglichen Weidegang innerhalb einer definierten Weideperiode; Vorgaben zur Mindestweidefläche je GVE; Führen eines Weidetagebuchs; Mindestweidedauer, ...
Auswahlverfahren:

Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.

Dokumente & Links
Programm: GAP-Strategieplan
Fondswebseite: KLARA 2023-2027
Antragsunterlagen: Antragstellung
Fristen & Termine: Termine
Sonstige Informationen: Alle Formulare zum Download