Förderziel:
Die Maßnahmenart leistet einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung von Umweltverschmutzungen und zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität. Ihr Nutzen reicht aber darüber hinaus: so dient sie dem Flächensparziel des Freistaates Bayern ebenso wie dem Ziel der Ressourceneffizienz und dem Null-Schadstoffziel des europäischen Green Deal.
Beschreibung:
Der Sanierung von Industriestandorten sowie kontaminierten Standorten und Flächen kommt eine hohe Bedeutung für Umweltschutz und die Reduzierung des Flächenverbrauchs zu. Solche Standorte und Flächen finden sich in vielen funktionalen städtischen Gebieten in ganz Bayern. Häufig sind sie aufgrund des industriellen Strukturwandels, insbesondere in der Porzellan-, Glas- und Textilindustrie brach gefallen. Funktionslos gewordene Gebäude und Altlasten stehen einer nachhaltigen Folgenutzung dieser Standorte und Flächen entgegen. Die Beseitigung von gefährdenden Schadstoffbelastungen in Gebäuden und im Boden ist in der Regel Aufgabe des Verursachers. In dieser Maßnahmenart werden ausschließlich solche Fälle gefördert, bei denen die Verursacherhaftung (bei Altlasten nach § 4 Abs. 3 BBodSchG), beispielsweise aufgrund betrieblicher Insolvenz, nicht greift. Um solche Standorte und Flächen einer Wiedernutzung zuzuführen, bedarf es einer integrierten territorialen Entwicklungsstrategie und des koordinierten Zusammenwirkens vieler Akteure.
Fördergegenstand dieser Maßnahmenart sind Investitionen in die Freimachung und Sanierung von Industrie- und Gewerbebrachen, einschließlich der Altlastensanierung sowie sonstiger kontaminierter Flächen. Durch die Maßnahmenart werden einerseits bestehende Kontaminationen beseitigt und damit bisher nicht nutzbare Standorte für höherwertige Nachnutzungen vorbereitet. Andere Vorhaben haben die Revitalisierung von Flächen zum Gegenstand mit dem Ziel dort eine anteilige grüne Nachnutzung zu schaffen, die mindestens für einen Bindungszeitraum von 25 Jahren nicht wieder versiegelt werden. Die Vorhaben können auch Flächen mit städtebaulich erheblich belastenden Gebäudebeständen betreffen. Durch gezielt auf vorhandenen Strukturen abgestimmte Revitalisierungsmaßnahmen (Frischluftschneisen, Bindung von Feinstaub) werden auch das innerstädtische und innerörtliche Klima sowie die Lebens- und Arbeitsverhältnisse in den betreffenden Quartieren entscheidend verbessert. Die Wiedernutzung erhaltenswerter Bausubstanz („graue Energie“) trägt zudem zur Einsparung von Energie für neue Baumaterialien und zur Verringerung des CO2-Ausstoßes bei.
Auswahlverfahren:
Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss verabschiedet wurden.
Für den in Zuständigkeit des StMUV liegenden Teilbereich der Fördermaßnahme kann eine Förderung beantragt werden, soweit die Fördervoraussetzungen vorliegen und solange für das Förderprogramm Haushaltsmittel vorliegen. Zu fachlichen Fragen der Altlastensanierung berät SG 50 bzw. 55.1 der örtlich zuständigen Bezirksregierung. Fragen zum Förderverfahren beantwortet SG 34 der Regierung von Oberfranken (für Vorhaben in allen Regierungsbezirken). Dort sind auch Anträge zur Förderung einzureichen.