Förderziel:
Zweck der Förderung ist eine besonders nachhaltige Bewirtschaftung der Anbauflächen durch Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren. Ziel ist die schonende Nutzung der natürlichen Produktionsgrundlagen, die mit der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Ressourcen wie Wasser, Boden und Luft einhergeht. Durch die ökologische Bewirtschaftung von Ackerland-, Dauergrünland- und Dauerkulturflächen wird der Nährstoffeintrag in Gewässer verringert, die biologische Vielfalt gefördert, durch die Kohlenstoffspeicherung ein Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels geleistet und den gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Tierschutz und Ernährung - einschließlich sicherer, nahrhafter und nachhaltiger Lebensmittel - entsprochen. Für den Zeitraum nach der Einführung wird für die Beibehaltung der ökologischen Bewirtschaftung eine Zuwendung gewährt. Bestandteil der Zuwendung ist auch der Ausgleich erforderlicher betrieblicher Transaktionskosten.
Damit wird den Bedarfen "Schutz und Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und Meere", "Schutz und Verbesserung des Zustands des Grundwasserkörpers", "Schutz und Verbesserung des Bodens und Reduktion der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsfläche", "Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt und Ausweitung der ressourcenschonenden und umweltschonenden Landbewirtschaftung", "verstärkte Berücksichtigung des Tierschutzes und der Tiergesundheit", "Beibehaltung und Ausbau der Anbauflächen des ökologischen Landbaus", "Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Biodiversität in der Land- und Forstwirtschaft sowie deren Ökosystemleistungen" entsprochen und ein Beitrag zu den spezifischen Zielen "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien", "Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften", "Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit gerecht wird, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, die Verringerung der Lebensmittelabfälle sowie die Verbesserung des Tierschutzes und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen" geleistet.
Auswahlverfahren:
Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.