Förderziel:
Die Maßnahmenart fügt sich in den rechtlichen und strategischen Rahmen auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene ein. So verbessert sie den Erhalt von gefährdeten oder typischen Lebensräumen bzw. Arten und erhöht damit die Wirksamkeit und Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG und der Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG. Ebenso unterstützt sie die EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Sie grenzt sich damit klar ab von den Förderinstrumenten LIFE, das im Wesentlichen punktuelle Arten- und Biotopschutzmaßnahmen mit klarer Konzentration auf Natura 2000-Gebiete fördert, und vom ELER, der auf die naturverträgliche Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen abzielt.
Beschreibung:
Im ländlichen Raum haben die Intensivierung der Landwirtschaft, die Ausräumung der Landschaft, die Entwässerung von Mooren, Flächenversiegelung und die Zerschneidung der Landschaft durch Graue Infrastruktur deutliche Spuren hinterlassen. Ausbreitungskorridore für Flora und Fauna wurden zerschnitten, Trittsteine zwischen Natura 2000 Flächen gingen verloren, die Aufenthalts- und Lebensqualität der Bürger gemindert, für die Bekämpfung des Klimawandels extrem wichtige CO2-Senken wie Moore zerstört. Gezielte Investitionen in Grüne Infrastrukturen sollen wichtige Schlüsselbiotope wiederherstellen, Lückenschlüsse zwischen Biotopen ermöglichen und graue Infrastrukturen ökologisch optimieren.
Schwerpunkt der Maßnahmenart „Förderung der Biodiversität“ sind daher fachlich und regional angepasste Vorhaben im ländlichen Raum Bayerns, die aufgrund ihrer räumlichen Ausdehnung, spezifischen Zielrichtung, Trittsteinfunktion und ihres Umfangs einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten und gleichzeitig die Lebensqualität für den Menschen verbessern. Dazu gehören insbesondere ökosystembasierte Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen, die Anlage bzw. Optimierung grüner oder blauer Biotopverbundstrukturen, die ökologische Umgestaltung menschlich beeinflusster Landschaftsstrukturen, dazu Beratungstätigkeiten, Kommunikation mit relevanten Akteuren, vorhabenspezifische Managementaufgaben und Öffentlichkeitsarbeit. Eine wichtige Teilmaßnahme für die Einsparung von schädlichen Klimagasemissionen und für weitere positive Aspekte in Bezug auf den Wasser- und Bodenschutz ist die Renaturierung von Mooren.
Auswahlverfahren:
Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss noch verabschiedet werden. Das Vorhaben muss einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt und Optimierung der Biodiversität leisten.
Die Geeignetheit der Maßnahme als EFRE-Projekt ist im Projektantrag darzustellen und zu begründen.
Die Bewilligungsbehörde entscheidet in Abstimmung mit dem StMUV über die Förderung der Projekte. Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).