Förderziel:
Zentrale Zielsetzung ist es, die Wissenschaftseinrichtungen in relevanten Zukunftsthemen zu stärken und durch Investitionen in international wettbewerbsfähige Einrichtungen und Infrastrukturen wichtige Voraussetzungen für die Gewinnung neuer Erkenntnisse und Ansätze zu schaffen, die in das bayerische Innovationsökosystem diffundieren und von Unternehmen in marktfähige Lösungen überführt werden können. Die Schwerpunktsetzungen adressieren die gegenwärtigen und künftigen Bedarfe der innovierenden Unternehmen Bayerns.
Beschreibung:
Mit dieser Maßnahmenart soll der Aufbau und die Erweiterung von außeruniversitärer Forschungsinfrastruktur gefördert werden. Dies umfasst Investitionen in den Bau und die Erstausstattung von Einrichtungen der angewandten Forschung, z.B. Fraunhofer Institute oder Kompetenzzentren. Förderfähig sind der Auf- und Ausbau von Gebäuden, Labore und Ausrüstung sowie vorhabenspezifische Personal- und Sachkosten in außeruniversitären Forschungs- und Kompetenzzentren und in den Fachbehörden. Es handelt sich um kostenintensive Investitionen in Infrastruktur, die benötigt wird, um den Übergang zu neuen Technologien zu ermöglichen, die ohne EFRE-Mittel nicht in dem notwendigen Umfang aufgebaut werden kann. Sofern Gebäude renoviert oder neu errichtet werden, sollen vom Maßnahmenträger auch kostenneutrale Möglichkeiten einer Dach- und/oder Fassadenbegrünung geprüft werden. Die Maßnahmenart leistet einen Beitrag zur Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung und Innovation und fügt sich in die bayerische RIS3-Strategie ein, die den Aus- und Aufbau von FuE-Infrastruktur in den Spezialisierungsfeldern als ein zentrales strategisches Handlungsfeld identifiziert hat. Die Forschungsinfrastrukturen tragen zum Europäischen Forschungsraum bei.
Auswahlverfahren:
Die Auswahl der einzelnen Förderprojekte orientiert sich an den Projektauswahlkriterien, die vom Begleitausschuss noch verabschiedet werden. Der Förderentscheidung geht ein aufwändiges Begutachtungsverfahren voraus, das Bedarf, Relevanz und wirtschaftliche Plausibilität der Vorhaben bewertet. Alle Maßnahmen benötigen zudem eine Beschlussfassung des bayerischen Landtags im Rahmen eines Haushaltsaufstellungsverfahrens.
Sonstiges:
EFRE-Schwerpunktgebiet:
Das EFRE-Schwerpunktgebiet ist identisch mit dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH). Der RmbH ist im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) festgelegt. Eine Liste der Gebietskörperschaften im RmbH gemäß LEP ist auf www.efre-bayern.de abrufbar.
Sonstiges EFRE-Fördergebiet:
Das sonstige EFRE-Fördergebiet umfasst ganz Bayern abzüglich des EFRE-Schwerpunktgebiets und abzüglich der Planungsregion 14 (Planungsregion München).
Planungsregion 14 (Planungsregion München):
Die Planungsregion München umfasst die Landeshauptstadt München, die acht umliegenden Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München und Starnberg sowie die kreisangehörigen Gemeinden in diesen Landkreisen. Für den Fall, dass eine Gebietskörperschaft, die zum RmbH zählt, in der Planungsregion 14 liegt, so wird diese Gebietskörperschaft dem EFRE-Schwerpunktgebiet zugerechnet.
Eine Fördergebietskarte ist auf www.efre-bayern.de/foerderung/foerdergebiet abrufbar.