Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität - Kooperative Biodiversitätsmaßnamen

ELER
Brandenburg Berlin Bund Baden-Württemberg Bayern Bremen Hessen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
Handlungsfelder:

Umwelt- und Naturschutz
Energiewende und Klimaschutz

Kurzbeschreibung:

Gefördert wird  die Durchführung besonders nachhaltiger und standortangepasster Biodiversitätsmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und kooperative Biodiversitätsmaßnahmen - Umsetzung kooperativer Biodiversitätsmaßnahmen in einem Projektgebiet, einschl. Projektmanagement. 

Fördergebiet:

Berlin / Brandenburg; Rheinland-Pfalz; Sachsen-Anhalt

Art der Unterstützung:

IVKS, d.h. Einheitskosten auf der Grundlage von zusätzlichen Kosten und Einkommensverlusten. Transaktionskosten sind inbegriffen.

Zuwendungsempfänger:

Natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen / Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und andere Begünstigte, die auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverpflichtungen eingehen. Andere Begünstigte sind nur in den Ländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt zugelassen.

Laufzeit:

01.01.2023 - 31.12.2029

Fördergegenstand:

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Management, Verwaltung

Beschreibung
Dokumente & Links
Beschreibung
Förderziel:

Zweck der Förderung ist die Durchführung besonders nachhaltiger und standortangepasster Biodiversitätsmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die zum Schutz der Artenvielfalt, zur Verbesserung von Ökosystemsleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen sowie Landschaften beitragen. Durch den Zusammenschluss mehrerer Landbewirtschafter und ein begleitendes internes bzw. externes Projektmanagement können zielgerichtete Biodiversitätsmaßnahmen in eingegrenzten Projektgebieten durch kooperativen Ansatz umgesetzt werden und zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung eines Gebietes in seiner Gesamtheit beitragen.

Damit wird den Bedarfen "Reduktion der THG-Emissionen in der Landwirtschaft", "Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung","Schutz und Verbesserung des Zustandes der Oberflächengewässer und Meere", "Schutz und Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper", "Bodenschutz und Reduktion der Flächeninanspruchnahme", "Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten in Schutzgebieten", "Erhaltung und Entwicklung von Lebensraumen und Arten außerhalb von Schutzgebieten", "Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität", "Erhalt und Entwicklung von geschützten Arten/Artengruppen durch spezielles Management" entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel "Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie", "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien", "Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften" geleistet.

Beschreibung:

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  • Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen - Umsetzung kooperativer Biodiversitätsmaßnahmen in einem Projektgebiet, einschl. Projektmanagement

Folgende Fördergegenstände werden angeboten:

  • Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen - Umsetzung kooperativer Biodiversitätsmaßnahmen in einem Projektgebiet, einschl. Projektmanagement

Fördervoraussetzungen:

  • Zuwendungsberechtigt sind nur Gruppen von Landwirten und anderen Landbewirtschaftern, die sich in einer anerkannten landwirtschaftlichen Kooperative zusammengeschlossen haben.
  • Die Kooperative kann nur Kosten für Flächen beantragen, die in einem ausgewiesenen Projektgebiet liegen.
  • Die Kooperative kann nur Kosten für Flächen beantragen, auf denen biodiversitätsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden.
  • Die Kooperative kann nur Kosten für Flächen beantragen, für die erforderliche Genehmigungen / Erlaubnisse vorliegen.
  • Vertrag mit Projektmanagment wurde geschlossen.

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Das interne bzw. externe Projektmanagement erstellt mit den Flächennutzern abgestimmte Umsetzung bzw. Nutzungspläne, kontrolliert und bestätigt die Einhaltung der festgelegten Maßnahmen und überprüft die Erreichung der festgelegten Zielvorgaben (bspw. Flächeumfang). Die Überprüfung hat mindestens einmal jährlich durch das Projektmangement zu erfolgen.

Fördervoraussetzungen:

  • Zuwendungsberechtigt sind nur Gruppen von Landwirten und anderen Landbewirtschaftern, die sich in einer anerkannten landwirtschaftlichen Kooperative zusammengeschlosssen haben.
  • Die Kooperative kann nur Kosten für Flächen beantragen, die in einem ausgewiesenen Projektgebiet liegen.
  • Die Kooperative kann nur Kosten für Flächen beantragen, auf denen biodiversitätsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden.
  • Die Kooperative kann nur Kosten für Flächen benatragen, für die erforderliche Genehmigungen/Erlaubnisse vorliegen.

Prämienrelevante Förderverpflichtungen:

  • Das interne bzw. externe Projektmanagement erstellt mit den Flächennutzern abgestimmte Umsetzung bzw. Nutzungspläne, kontrolliert und bestätigt die Einhaltung der festgelegten Maßnahmen und überprüft die Erreichung der festgelegten Zielvorgaben. Die Überprüfung hat mindestens einmal jährlich durch das Projektmanagement zu erfolgen.

Fördervoraussetzungen:

  • Zuwendungsberechtigt sind nur Gruppen von Landwirten und anderen Landbewirtschaftern, die sich in einer anerkannten landwirtschaftlichen Kooperative zusammengeschlossen haben.
  • Die Kooperative kann nur Kosten für Flächen beantragen, auf denen biodiversitätsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden.
  • Die Kooperative kann nur Kosten für Flächen beantragen, für die erforderliche Genehmigungen/Erlaubnisse vorliegen.
Auswahlverfahren:

Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.