Förderziel:
Zweck der Förderung ist die Durchführung besonders nachhaltiger und standortangepasster Biodiversitätsmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die zum Schutz der Artenvielfalt, zur Verbesserung von Ökosystemsleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen sowie Landschaften beitragen. Durch den Zusammenschluss mehrerer Landbewirtschafter und ein begleitendes internes bzw. externes Projektmanagement können zielgerichtete Biodiversitätsmaßnahmen in eingegrenzten Projektgebieten durch kooperativen Ansatz umgesetzt werden und zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung eines Gebietes in seiner Gesamtheit beitragen.
Damit wird den Bedarfen "Reduktion der THG-Emissionen in der Landwirtschaft", "Sicherung und Verbesserung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung","Schutz und Verbesserung des Zustandes der Oberflächengewässer und Meere", "Schutz und Verbesserung des Zustands der Grundwasserkörper", "Bodenschutz und Reduktion der Flächeninanspruchnahme", "Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten in Schutzgebieten", "Erhaltung und Entwicklung von Lebensraumen und Arten außerhalb von Schutzgebieten", "Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität", "Erhalt und Entwicklung von geschützten Arten/Artengruppen durch spezielles Management" entsprochen und ein Beitrag zum spezifischen Ziel "Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie", "Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, unter anderem durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien", "Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften" geleistet.
Beschreibung:
Folgende Fördergegenstände werden angeboten:
- Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen - Umsetzung kooperativer Biodiversitätsmaßnahmen in einem Projektgebiet, einschl. Projektmanagement
Fördervoraussetzungen:
- Zuwendungsberechtigt sind nur Gruppen von Landwirten und anderen Landbewirtschaftern, die sich in einer anerkannten landwirtschaftlichen Kooperative zusammengeschlossen haben
- Berlin / Brandenburg; Rheinland-Pfalz; Sachsen-Anhalt
- Die Kooperative kann nur Kosten für Flächen beantragen, die in einem ausgewiesenen Projektgebiet liegen
- Berlin / Brandenburg; Rheinland-Pfalz
- Die Kooperative kann nur Kosten für Flächen beantragen, auf denen biodiversitätsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden
- Berlin / Brandenburg; Rheinland-Pfalz; Sachsen-Anhalt
- Die Kooperative kann nur Kosten für Flächen beantragen, für die erforderliche Genehmigungen / Erlaubnisse vorliegen
- Berlin / Brandenburg; Rheinland-Pfalz; Sachsen-Anhalt
- Vertrag mit Projektmanagment wurde geschlossen
Prämienrelevante Förderverpflichtungen:
- Das interne bzw. externe Projektmanagement erstellt mit den Flächennutzern abgestimmte Umsetzung bzw. Nutzungspläne, kontrolliert und bestätigt die Einhaltung der festgelegten Maßnahmen und überprüft die Erreichung der festgelegten Zielvorgaben (bspw. Flächeumfang). Die Überprüfung hat mindestens einmal jährlich durch das Projektmangement zu erfolgen.
- Berlin / Brandenburg; Rheinland-Pfalz
Auswahlverfahren:
Für die Auswahl der Vorhaben können Auswahlkriterien oder Verfahrensregeln der regionalen Verwaltungsbehörden Anwendung finden.